Magix Musicmaker auf YouTube Videos hochladen

ghostcrafter551 schrieb am 10.07.2019 um 15:13 Uhr

Hallo Miteinander,

 

Darf man beim Magix Musicmaker kostenlose Edition YouTube Videos/Lieder Hochladen ???

Habe nämlich einen YouTube-Kanal und wollte Videos/Lieder hochladen.

Bei den bezahl-pflichtigen Addons/Erweiterung Packs gibt es die Möglichkeit

„Kommerziell“. Jetzt wollte ich mich erkundigen ob ich diese auf YouTube hochladen darf.

 

LG ghostcrafter

Kommentare

Impulsantwort schrieb am 11.07.2019 um 12:06 Uhr

Der kostenlose MM mit seinen Loops unterliegt - soweit ich weiß - den gleichen rechtlichen Auflagen, wie die Kaufversionen.

Aber selbst da kann man 50 Leute fragen und bekommt 50 verschiedene Antworten.

Die "Ja"-Fraktion sagt :

"Solange man kein Geld auf Youtube verdient (Monetarisierung), kann man seine Songs hochladen.

Die "Nein"-Fraktion sagt :

Die Songs dürfen mit der freien Lizenz der Loops nur an Freunde, Familie und Bekannte abgegeben werden, da schon ein Einstellen auf Youtube eine kommerzielle Nutzung beinhaltet. Das bedeutet nicht, das Du als Uploader was verdienst, aber Youtube verdient an jedem Video in der einen oder anderen Weise mit, also wird - indirekt - mit dem Song/Video Geld verdient.

Nichtsdestrotz findet man haufenweise Songs/Videos auf Youtube, die eindeutig mit den MM gemacht worden sind und bestimmt nicht alle haben eine kommerzielle Lizenz.

Was aber recht wahrscheinlich passieren kann : Das Du eine Urheberrechts-Mahnung von Youtube bekommst, weil ein anderer MM-Nutzer ebenfalls einen Song mit den gleichen Loops erstellt hat (evtl. sogar mit kommerzieller Verwertung).

Einfach widersprechen und dann ist Ruhe. Da überreagiert der Youtube-Automatismus zeitweise ein wenig ;)

 

 

BilderMacher schrieb am 11.07.2019 um 18:09 Uhr

MAGIX hat sich dazu klar geäußert:

https://www.magix.info/de/forum/kommerzielle-nutzung-von-musik-und-videos--1223646/

 

"Je mehr die Menschen wissen, desto weniger müssen sie glauben!"

+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+
Ich kann vieles, darf aber nicht alles.
+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+

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Hardware / Software:
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Intel(R) Core(TM) i7-10510U CPU @ 1.80GHz (8 CPUs), ~2.3GHz
12288 MB RAM
DirectX 12
 

Intel(R) UHD Graphics (für Import, Verarbeitung, Export)

NVIDIA GeForce MX250 (wird nicht in Schnitt-SW verwendet)

  • Video deluxe 2016 Premium
  • Video deluxe 2025 Premium
  • Video Pro X 16
  • Photostory Deluxe 2025
  • Samplitude X7 Suite
  • ACID Pro 11
  • Music Maker 2025 Premium
  • MAGIX/XARA Graphic-/Web-Designer

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Edition    Windows 10 Home
Version    22H2
Installiert am    ‎15.‎10.‎2020
Betriebssystembuild    19045.5011
Leistung    Windows Feature Experience Pack 1000.19060.1000.0

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Standardbrowser: Mozilla Firefox 131.0.3 (64-Bit)

Impulsantwort schrieb am 12.07.2019 um 10:08 Uhr

@Renter11

Vorsichtig solltem an immer sein mit sowas. Ich habe auch keine Rechtsberatung gegeben, sondern nur Meinungen zitiert. (Ja/Nein - Fraktion). Das mit den unberechtigten Mahnungen auf Youtube hat Magix ja schon in dem Link von BilderMacher thematisiert.

Aber irgendwie stellt sich Magix da ein Bein. Producerplanet, wo man ja auch Loops runterladen kann gehört ja auch zu Magix. So, hier mal die Nutzungsbedingungen aus dem Link von BilderMacher :

Zitat/Auszug :

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Eine kommerzielle Nutzung liegt vor, wenn die Absicht zur Gewinnerzielung besteht. Dies ist der Fall, wenn ein Video, Song oder eine Website verkauft wird Werbezwecken dienen (beispielsweise über YouTube "monetarisiert" / Werbung vorgeschaltet wird) oder in sonstiger Weise geldwerte Vorteile angestrebt werden.  

Entscheidend ist die Absicht. Ob tatsächlich Geld damit verdient wird, ist unerheblich.

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Also darf man hier hochladen, wenn man selbst kein Geld verdient oder es beabsichtigt, oder ?

Zitat/Auszug Producerplanet :

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die Einbettung von Content in einem „werbefinanzierten Umfeld“, bspw. Upload von Videos oder Songs bei werbefinanzierten Portalen wie YouTube, SoundCloud oder Spotify - auch, wenn Sie selbst als User kein Geld verdienen

Grundsätzlich gilt: Sobald Content außerhalb des privaten Umfeldes (der werbefreien Privat-Homepage, der heimischen Stereo-Anlage, dem Video-Beamer o.ä.) präsentiert werden und den Weg in die Öffentlichkeit finden soll, empfiehlt sich der Erwerb einer kommerziellen Lizenz.

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Hiernach wäre es verboten ohne kommerzielle Lizenz etwas auf Yotube hochzuladen auch wenn man selbst nicht beabsichtigt, damit Geld zu verdienen. Das ist genau das, was ich in meinem "Ja/Nein-Fraktion"-Beispiel angesprochen habe ....

Fazit: Sich wiedersprechende und schwammige Formulierungen, da muss Magix noch ordentlich nachbessern.

Auch dies ist keine Rechtsberatung, sondern eine Auflistung von Fakten und Zitaten zum Thema !

Impulsantwort schrieb am 12.07.2019 um 13:19 Uhr

Gut, ich akzeptiere, das wohl Niemand sonst Interesse an einer eindeutigen Klärung dieser Sache hat, daher ist das hier mein letzter Post dazu. Es geht ja nicht darum, die Interessen von Magix zu wahren, sondern mal klare Worte zu dem Thema zu bekommen, was denn nun erlaubt ist.

Das ist, als ob ein Kind Mama fragt, Mama sagt "Nein", es geht zu Papa und bekommt dort ein "Ja". Und wenn Beide Nein sagen heisst es "Aber Oma erlaubt es mir immer". Genauso schwammig ist das hier mit diesen beiden gegensätzlichen Aussagen.

Aber sei's drum, muss dann jeder für sich selbst wissen, wie er damit umgeht.

Over and out !

VOXS schrieb am 12.07.2019 um 13:43 Uhr

@Impulsantwort

Machen wir es kurz: YouTube ist eine werbefinanzierte Plattform, also kommerziell. Daher muss bei Veröffentlichung auf YouTube eine entsprechende Lizenz vorliegen. Dies gilt auch für Coverversionen von bekannten Songs.

Deine selbst geschriebenen und musizierten Songs (ohne Soundpool- oder "geliehenen" Mididaten) kannst Du problemlos hochladen.

That's all ;-)