Kindergeburtstag-Darf ich das überhaupt Filmen?

achim-b94 schrieb am 09.11.2014 um 20:11 Uhr

Hallo,

Zu diesem Thema -Was darf ich filmen?- ist hier wenig zu finden?

Ich habe den Geburtstag meiner 13 jährigen Tochter mit Freundinnen im Kletterhaus gefilmt.

Durfte ich das überhaupt?

Wir hatten dort eine Feier gebucht. Von den Betreibern und dem Trainer wurde nichts gesagt.(Habe auch nicht gefragt)

In das Internet stellen, würde ich die Aufnahmen keinesfalls. Aber den Kid`s zeigen schon. Vielleicht auch jedem eine Kopie geben.

Auch habe ich meine Tochter beim Lauftag gefilmt. Schulgelände! Als Streckenposten hatte ich die Handycam in der Hosentasche und versucht nur mein Monster drauf zu kriegen???

Auch beim Mädchenfussball habe ich mitgeschnitten.

Alles ohne Fragen(Geht ja auch kaum, wegen der vielen Beteiligten.Aber keiner hat was gesagt)

Und die Theateraufführung in der Schule??

Habe ich mich falsch verhalten.

Die schwarze Seite des Internet

????

Achim

Nun fand ich zu Sportveranstaltungen folgendes bei Wikipedia:

Veranstaltungen

Ausnahmen gibt es bei Veranstaltungen (Demonstrationen, Mitgliederversammlungen usw.). Hier müssen Teilnehmer damit rechnen, auch fotografiert zu werden. Hier geht es um das Geschehen und nicht um die Person an sich.

In einem Grundsatzurteil vom 28. Mai 2013 positionierte sich der Bundesgerichtshof zu Sportveranstaltungen (Az.: VI ZR 125/12):

    „Die Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen bei Sportveranstaltungen sind zulässig, wenn durch ihre Verbreitung keine berechtigten Interessen der Darbietenden verletzt werden.
    Da sich die Teilnehmenden an sportlichen Wettkämpfen auf Foto- und Videoaufnahmen während des Wettbewerbs einstellen müssen, kommt es hierbei nicht auf die Anwesenheit eines Pressefotografen, die Anzahl der Teilnehmer oder die Dauer des Wettkampfes oder Turniers an.“

Nun hatte ich im Sommer bei einer Schulveranstaltung geholfen. -Kanu Projekt-

Die Gruppe hatte viel Spaß mit Umkippen usw. Eine Lehrkraft wollte nicht gefilmt werden (Die selbst alles Fotografierte), welches ich auch akzeptierte und sie überall rausschnitt. Gerne hätte ich den Kindern eine Kopie gegeben. Ich gab besagter Lehrkraft eine Kopie, mit der Bitte um Erlaubnis. Hörte nie wieder etwas von ihr. Sie geht mir aus dem Weg.

Die Kanu AG fand in öffentlichen Gewässern statt. Das war doch eine Sportveranstaltung ?Oder?

Kommentare

achim-b94 schrieb am 09.11.2014 um 20:45 Uhr

Danke FredW,
das ist schon heikel. Über das Thema hatte ich nur leicht nachgedacht. Aber wo ich das nun schreibe, fällt mir auf, wie schnell es Ärger geben kann. Selbst wenn meine Tochter einer beteiligten Freundin gestattet etwas davon auf das Telefon zu kopieren und diese es dann in das Netz stellt, habe ich meine Aufsichtspflicht verletzt.

Also Hochsicherheitstrakt. Familienfilme mit Kopierschutz versehen?

 

 

Rohe schrieb am 09.11.2014 um 20:53 Uhr

 

Also Hochsicherheitstrakt. Familienfilme mit Kopierschutz versehen?

 

Schick mir mal eine. Mal sehen, wielange der hält.

Abgesehen davon: Rechtsfragen sollte man mit einem fachkundigen Rechtsanwalt besprechen und nicht in irgendeinem Forum.

achim-b94 schrieb am 09.11.2014 um 21:04 Uhr

Also Hochsicherheitstrakt. Familienfilme mit Kopierschutz versehen?

Obiges war von mir Ironisch gemeint. Was ich dir schicken soll, habe ich nun wieder nicht verstanden?

Ich finde, das dieses Thema schon hierhin gehört.

Das Recht wird nie so durchgesetzt wie es geschrieben steht.

Aber viele hier sind doch davon betroffen und haben Erfahrungen. Sollte das Recht klar und unmissverständlich reichen, bräuchte man niemanden der es für sich geschmeidig macht.

Zuletzt geändert von Ehemaliger User am 09.11.2014, 21:30, insgesamt 2-mal geändert.

Grund: Zitatkennzeichnung | Lesbarkeit

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Rohe schrieb am 09.11.2014 um 21:20 Uhr

Nun, ich wollte die kopiergeschützte Datei. Schon verstanden, dass dies von dir nur ironisch gemeint war. Ich wollte auch nur deutlich machen, dass es keinen Kopierschutz gibt, der nicht zu umgehen ist.

Das Thema gehört schon hierher, aber niemand hier wird dir eine rechtsverbindliche Aussage machen können, auch wenn da jemand eventuell so seine Erfahrungen hat.

Wie heißt es doch so schön: „Vor dem Richter und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand". Soviel zum Thema: "Sollte das Recht klar und unmissverständlich reichen, bräuchte man niemanden der es für sich geschmeidig macht."

 

Ehemaliger User schrieb am 10.11.2014 um 09:50 Uhr

Bei Veranstaltungen und Personen (Nahaufnahme) kann und sollte man fragen und erklären

was man mit den Aufnahmen vorhat, dann wird es fast immer einen Weg geben.

Aufnahmen im öffentlichen Raum in der ,,Totale´´ sind auch kein Problem.

Es gibt ja auch die Möglichkeit der Verpixellung von Gesichtern.

Wer dann immer noch Bedenken hat,soll seine Camera im Schrank lassen.

wulfi schrieb am 10.11.2014 um 19:25 Uhr

servus  achim-b94

habe vor  langer , langer  Zeit  hier ein Tutorial (Mitschnitt von  Bayrischer Rundfunk  www.br.de )  eingestellt mit dem Titel  "rechtliches beim Dreh". Leider funktioniert der Link , warum auch immer nicht mehr. Google jedoch unter "rechtliches beim Dreh" dann findest Du ..... www.br/plus/musik/bands/rechtliches-der-richtige-dreh-100.html

Andererseits:   wer viel fragt, dem wird viel verboten, oder wo kein Kläger, da kein Richter

Hatte änliches Problem beim Erstellen eines Video nach einen  Klassentreffen . --dürfen Adressen und E-mail  Daten, ---- im Nachspann für die im Verteilerschlüssel genannten Personen dargestellt werden.!!!???    muß jeder seine Einwilligung dazu geben ???   und   und  und   der Datenschutz läßt Grüßen  -

Habe Spaß und Freude beim Filmen oder   ? Videolen ?  Deiner Tochter. Es sind in jedem Fall unwiederbringbare Momente und Ereignisse.

Gruß

Dietger

Zuletzt geändert von wulfi am 10.11.2014, 19:25, insgesamt 1-mal geändert.

wenn nichts funktioniert , lies die Gebrauchsanweisung

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Prozessor         Intel(R) Core(TM) i7-2600 CPU @ 3.40GHz 

                          Arbeitsspeicher P8H67 (8.0 GB) /

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achim-b94 schrieb am 11.11.2014 um 17:41 Uhr

Danke für eure Informationen.

Wie immer und Überall -ohne Kläger kein Richter- stimmt. Das Br Thema "Rechtliches beim Dreh" ist Interessant. Für mich persönlich kommt zur Zeit nicht in Frage Videos in das Internet zu laden. Bei Sportveranstaltungen darf man ja Videos drehen. Ansonsten werde ich die Filme der Kinder nur auf meiner tragbaren Festplatte speichern, sodaß es keine Kopien geben kann. Zeigen werde ich sie auch nur im Kreise der Familie. Ist zwar blöd, aber bei einigen Eltern kann ich die Reaktion nicht abschätzen.

Meiner großen Tochter gab ich alle Clips, auf denen sie als Kind mitwirkte(Logisch sind hier Epochenmäßig auch alle Freundinnen drauf), als sie 20 Jahre alt war. Sie ist aus dem Alter, irgendwas ins Netz zu stellen, raus.

Überaus Ängstlich bin ich auch nicht. Mir kam diese Frage, da ich mich plötzlich überraschend viel mit Filmen beschäftige, nur mal  so aufhorchend in den Sinn.

Videolen--ist gut

Danke nochmals für eure Gedanken

Achim

kameni-k schrieb am 23.02.2019 um 19:07 Uhr

Warum den nicht, du darfst es nicht nur viel in Social Media teilen. Aber wenn du schon einen Geburtstag schmeißen willst, besonders einen Kindergeburtstag, würde ich dir auch empfehlen schöne Spiele dabei zu haben, damit es auch viel spannender für die Kinder wird.

Durch die Hilfe von (WERBUNG entfernt) kannst du mal ein Blick auf ihre Schnitzeljagd Angebote werfen, durch ihre Hilfe kannst du auch ein schönes Krimidinner veranstalten. Mehr Infos kannst du auch natürlich auf ihrer Homepage bekommen und hoffe auch, dass ich dir eine Hilfe war.

MfG