Kommentare

Ehemaliger User schrieb am 15.01.2009 um 10:46 Uhr
Der Anfang ist Geschmackssache.
Zur Verwendung auch kleinster Tonfolgen fremder Werke empfehle ich euch diese Pressemitteilung des BGH:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0214/08

Der Rest ist eine tolle Leistung (auch gesanglich), die volle Anerkennung verdient.

Werner
mifipowerproductions schrieb am 15.01.2009 um 13:08 Uhr
Hallo Werner,

vielen Dank für den interessanten Link. Ich glaube zwar, dass in dem geschilderten Fall auch wiederum um ein "kommerzielles" Produkt ging, sprich das neue Musikstück wurde zum Verkauf angeboten, also offizieel veröffentlicht (anders als bei uns). Aber wir haben uns dazu entscheiden die Titel auch hier wieder raus zu nehmen, damit es keine Unstimmigkeiten gibt...

Für das Lob möchten wir uns aber natürlich auch noch bedanken!


.:MPP:.
Ehemaliger User schrieb am 15.01.2009 um 15:03 Uhr
Ja, aber vorrangig geht es um die Frage, ob etwas urheberrechtlich geschützt ist.
Und wenn man das bejaht, dürfte man dies Material nach den hier geltenden AGB
http://www.magix.info/de/pages/agb/
nicht hochladen.

Aber nun: "Her Kapellmeister, Musik bitte !"