YouTube und Ansprüche der Rechteinhaber von Musiktiteln

GuenthiG schrieb am 29.07.2015 um 10:17 Uhr

Hallo allerseits,

ich weiß nicht, ob das Thema schonmal angesprochen wurde, aber ich denke schon.

Meine alte Magix-DVD "VDL MX" habe ich vor ein paar Tagen installiert, Videos gefertigt und bei YT hochgeladen. Gleich darauf wurden in 2 Videos bestimmte Titel beanstandet.

Daraufhin habe ich Einspruch eingelegt, mit der Begründung, dass ich die DVD mit diesen Titeln besitze es sich um lizenzfreie Musik handelt. Das wird doch wohl richtig sein, oder?

Von 3 Rechteinhabern hat einer seinen Anspruch zurückgezogen, die anderen nicht. Ich habe jetzt nochmals Einspruch eingelegt, weil ich den O-Titel mit dem von Magix verglichen habe. Ja, Ähnlichkeiten sind vorhanden, aber eben nicht identisch. Magix hat offenbar solche Songs verändert, worauf YT gleich reagiert und es eben zu solchen Szenen kommen kann.

Das Ärgerliche ist aber, dass bei weiterem Einspruch gleich mit Konsequenzen gedroht wird und man eigentlich nur den Behauptungen der Rechteinhaber ohne Beweis ausgeliefert wird, und man kurzerhand das Video auch noch monetarisieren will, obwohl man selbst sieht, dass es sich um einen Irrtum handelt.

Was macht man in solchen Fällen? Video entfernen? Musik entfernen? Monetarisieren lassen? Rechtsstreit?

Oder muss ich mir keine Sorgen machen?

 

 

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Kommentare

Markus73 schrieb am 29.07.2015 um 11:05 Uhr

Was macht man in solchen Fällen?

Das weißt eigentlich nur Du, denn Du hast die Musik in irgendeiner Form gekauft / lizenziert. Was Du damit tun darfst und was nicht, das steht in Deinen Lizenzbestimmungen. Dort musst Du lesen.

"Lizenzfreie Musik", was soll das sein?

Schöne Grüße,

Markus

 

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GuenthiG schrieb am 29.07.2015 um 12:55 Uhr

Hallo Markus,

ich meinte, dass die Musik von der Magix-DVD stammt. Die sollte doch lizenzfrei sein. Oder hat sich was geändert?

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Markus73 schrieb am 29.07.2015 um 13:19 Uhr

Der Ausdruck "lizenzfrei" ist mir nicht geläufig. Natürlich gibt es eine Lizenz, welche die Nutzung der Musikstück regelt.

Siehe hier:

http://www.magix.com/de/eula/

Demnach ist eine Veröffentlichung zulässig, eine gewerbliche Nutzung nicht. Rechtlich verbindliche Auskünfte hierzu bekommst Du nur von Magix selbst.

Schöne Grüße,

Markus

 

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GuenthiG schrieb am 29.07.2015 um 19:27 Uhr

Hast du eine eindeutige Adresse von Magix, an die ich mich wenden kann?

Mir scheint, bei YT verfährt man einfach nach den Vorstellungen des vermeintlichen Rechteinhabers. Der braucht nichts zu beweisen, sondern nur stur zu bahaupten, dass er die Rechte hat. Meine Ausführungen werden garnicht erst berücksichtigt.

Das heißt jetzt, entweder schalten die Werbung in mein privates Video, womit ich dann gegen die Grundsätze von Magix verstoße, ich entferne den Titel und muss sehen, wie ich da sekundengenau einen anderen Song einfüge oder ich lösche das ganze Video, oder YT entfernt die Musik und ich bekomme eine Verwarnung.

YT greift zwar ein und handelt im Interesse des vermeintlichen Rechteinhabers, aber hält sich ansonsten raus. Für den Ytuber legt es sich nicht ins Zeug, sondern verursacht für den nur Ärger. Die sind sogar noch jemandem behilflich, der ungerechtfertigt Rechte anmeldet.

Was soll das sein?

Deshalb möchte ich Magix mal anschreiben und die fragen, was mit diesem Titel los ist.

 

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Markus73 schrieb am 29.07.2015 um 19:42 Uhr

Im Zweifelsfall würde ich einfach mal die allgemeine Adresse von hier benutzen:

http://www.magix.com/de/impressum/

Das heißt jetzt, entweder schalten die Werbung in mein privates Video, womit ich dann gegen die Grundsätze von Magix verstoße

Verstehe ich nicht. Wieso? Du verdienst damit doch kein Geld. Ich sehe hier keinen Verstoß.

Schöne Grüße,

Markus

 

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GuenthiG schrieb am 29.07.2015 um 19:53 Uhr

Magix erlaubt die Verwendung der Titel nur für den privaten Gebrauch. Wenn die gegen meinen Willen Werbung schalten, ist das nicht mehr privat, auch wenn ich keinen Cent verdienen würde. Man sitzt hier wie doof und kann zuschauen wie man zum Spielball zwischen 2 Parteien wird.

Ok, danke. Ich schau mal.

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GuenthiG schrieb am 29.07.2015 um 20:06 Uhr

So, habe abgeschickt.

Hatten andere Leute noch nie Ärger mit sowas? Wundert mich etwas.

Bei  mir wurden schon öfter Rechte angemeldet, aber dann doch fallen gelassen. Die Titel klingen meist ähnlich. Aber das reicht ja wohl nicht.

Im jetzigen Fall waren es 2, die Rechte anmeldeten, aber einer hat seine Ansprüche zurückgezogen.

Wie ich gerade sehe, sind die von der schnellen Truppe. Nach Ablehnung meines 2. Einspruchs wurde Werbung geschaltet. Ist doch reizend, oder? Auf eine Antwort nach dem Einspruch kann man zwar bis zu 30 Tage warten, aber wenn für die alles klar ist, wird sofort gehandelt.

Internet macht richtig Spaß.

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GuenthiG schrieb am 31.07.2015 um 13:00 Uhr

Das scheint eine längere Nummer zu werden.

Gestern schrieb YT, dass der Anspruch für den Titel zurückgezogen wurde. Und zwar von gleich 2 Unternehmen. Ursprünglich waren es 3. Ein Video ist also "sauber".

Der selbe Titel existiert aber noch in einem 2. Video. Nur bei dem wurden die Ansprüche noch nicht zurückgezogen. Das ist aber auch das längere und für mich wichtigere.

Mal sehen, was daraus nun werden soll. Magix hat sich noch nicht gemeldet, was mich auch etwas verärgert.

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GuenthiG schrieb am 03.08.2015 um 18:22 Uhr

Es ist überstanden. Alle Ansprüche wurden zurückgezogen.

Wen's interssiert:

Ich habe die DVD "Magix Video deluxe MX Plus" aus dem Jahre2001-2011. Also schon etwas älter. Im Ordner C:/Program Data/Magix/Video de luxe MX Plus/Slideshow Music/Chillout 2 befindet sich der Titel "Conception".

Der sollte identisch mit "U Don’t Have to Worry" von Lue Soul sein.

Gut, der hört sich fast genauso an, aber identisch war er eben nicht.

Also Tip von mir: Wenn man sicher ist, dass der verwendete Titel nicht geklaut wurde, dann Einspruch erheben. Wenn's sein muss, mehrmals. Nicht einschüchtern lassen, auch wenn der Text, denn man beim Einspruch vorgesetzt bekommt, wichtig klingt und nach Ärger riecht. Durchziehen. 

 

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