Website Maker 5 nutzen!

magixfrank2 schrieb am 19.10.2010 um 09:02 Uhr

Hallo,

 

mit dem Website Maker 5 möchte ich eine Homepage erstellen. Da ich Selbständig bin, möchte ich die Homepage gewerblich nutzen. Auf was muss man achten bezüglich von AGB, Wiederrufsrecht und was sonst noch wichtig ist. Gibt das der Website Maker 5 schon vor, oder muss man das selbst erstellen. 

Kommentare

m2005 schrieb am 19.10.2010 um 12:52 Uhr

Darum mußt du dich selbst kümmern; ohne Ahnung würde ich das über einen Anwalt machen lassen!

Lazerboy schrieb am 19.10.2010 um 15:30 Uhr

Du kannst einen Anwalt beauftragen, Du kannst auch gleich die ganze Webseite von einer Agentur bauen lassen, Du kannst es aber auch selber machen. Herrje so kompliziert ist das auch nicht.

 

Je nachdem was Du verkaufst, kannst Du Dir AGBs von vergleichbaren Diensten ansehen und Dich daran orientieren. Wiederrufsrecht ist ja gesetzlich festgeschrieben und auch das findest Du auf entsprechenden Seiten von Anbietern gleicher Branche. Ich vermite mal Du willst keinen neuen Konzern gründen, sondern einfach das ein oder andere verkaufen. Das kann man mit 1-2 Stunden Zeit auch ohne Anwalt auf die Beine stellen.

Greetz

Lazer