Rechtliche Situation bei der Nutzung von VDL 17 oder VDL MX

maxru50 schrieb am 25.02.2012 um 21:09 Uhr

In den Nutzungsbedingungen stehen Einschränkungen bei kommerzieller Nutzung. Als Beispiel hier mal der Punkt 6 bei VDL 17:

6. NUTZUNG DER MUSIK-, VIDEO-, FOTO-DATEIEN:
Die auf den MAGIX-Produkten enthaltenen Musik- bzw. Video-/Foto-Dateien dürfen grundsätzlich nur für nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden. Ein kommerzieller Zweck liegt vor, wenn mit den Dateien unmittelbar oder mittelbar geldwerte Vorteile angestrebt werden (z.B. durch Verkauf, Lizenzierung, Werbebanner o. ä.)

Wenn man nun einen Videoclip mit VDL 17 bearbeitet und Blenden, Titel, Bilder oder sonstige Dateiinhalte aus dem Programm in dem Clip verwendet, dann darf er nicht mehr kommerziell verwendet werden. Was ist mit der Verwendung von Ambient und Drum n Bass? Das Hochladen des Clips unter Youtube ist dann ja wohl auch schon problematisch. Bei Musik aus Music Maker und den Soundpool Cellections bis Version 16 scheint die kommerzielle Nutzung kein Problem zu sein, ab V 17 ist es auch vorbei. Denn die Verwendung der mitgelieferten Loops und Sounds ist dann nicht mehr zulässig. Vielleicht sehe ich das auch nur zu eng?

Kommentare

maedschik schrieb am 26.02.2012 um 09:58 Uhr

Hallo!

Schaue bitte einmal hier:

http://www.magix.info/de/unter-filmmusik-bekomme-ich-nur-4-stuecke-keine-ordner..forum.696405.html

Zuletzt geändert von maedschik am 26.02.2012, 09:58, insgesamt 1-mal geändert.

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marion51 schrieb am 26.02.2012 um 13:31 Uhr

wenn du ganz sicher ein möchtest, würde ich mir diese rechtsauskunft direkt bei magix geben lassen.

gruß