Probleme mit YouTube (Urheberrecht)

DeeScott schrieb am 16.03.2012 um 09:50 Uhr

Hallo Music Maker User und YouTuber,

hat jemand Erfahrungen mit dem Urheberrecht bezüglich der Magix-Samples auf YouTube gemacht?

Ich zb. habe einen Song mit dem Music Maker MX Premium und ein paar Magix-Samples erstellt und bei YouTube hochgeladen. Ein anderer, der fast die gleichen Magix Samples verwendete hat nun Urheberrechtsansprüche, bzw. eine Urheberrechtsbeschwerde gegen mich und noch weitere YouTuber gestellt, die diese samples oder ähnliche in ihren Songs verarbeitet haben. Seit dem befindet sich unterhalb meines Videos eine Werbeeinblendung mit einem Link zu eMusic, wo man diesen anderen Song downloaden kann. Ich habe Einspruch erhoben und erklärt, dass diese Samples von der Firma Magix sind und in einem Song öffentlich bereitgestellt werden dürfen, also auch auf YouTube. Mein Einspruch wurde allerdings von YouTube abgelehnt.

P.S. Bei den Samples handelt es sich um Vocal-Samples. Im ganzen klingen die beiden Songs aber komplett anders.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen, bzw. Ideen, was man da machen kann?

Danke schon mal im Voraus.

Viele Grüsse, Dee Scott

Kommentare

DeeScott schrieb am 16.03.2012 um 11:23 Uhr

Warum sehr teuer? Ich hab ja gegen kein Urheberrecht verstossen. Die Samples sind Eigentum der Firma Magix und nicht Eigentum irgenteines Produzenten, der auch nur Nutzer dieser Samples ist.

Father_of_Joy schrieb am 16.03.2012 um 12:30 Uhr

Hallo Dee Scott,

so wie ich das sehe ist dein Fall doch etwas komplizierter!

Im ersten Moment dachte ich auch: Schlechter Witz, mit welchem Recht beansprucht ein Anderer Urheberrechte an MAGIX Samples?

Doch dann habe ich dich mal bei YouTube gesucht und unter Dee Scott & Friends gefunden. Bist du das? Dann muss ich sagen, du hast die Tatsachen hier nicht deutlich dargestellt.

Auszug aus den Magix‘ Lizenzbedingungen:
6. NUTZUNG DER MUSIK-, VIDEO-, FOTO-DATEIEN:
Die auf den MAGIX-Produkten enthaltenen Musik- bzw. Video-/Foto-Dateien dürfen grundsätzlich nur für nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden. Ein kommerzieller Zweck liegt vor, wenn mit den Dateien unmittelbar oder mittelbar geldwerte Vorteile angestrebt werden (z.B. durch Verkauf, Lizenzierung, Werbebanner o. ä.).

Nun finde ich unter all deinen Videos einen Link zu iTunes und hier bietest du kostenpflichtige Downloads an. Dieses ist zweifelsfrei ein kommerzieller Zweck! Falls du nicht über die erweiterte Lizenzen (über Catooh) zur kommerziellen Nutzung der Samples verfügst hast du sehr wohl ein Problem.

Mein Rat: Unterlasse unverzüglich dein Angebot bei iTunes und besorge dir die notwendigen Lizenzen, falls das nicht schon zu spät ist. Ich wünsch' dir viel Glück und hoffe für dich, dass die Sache noch glimpflich ausgeht.

DeeScott schrieb am 16.03.2012 um 12:46 Uhr

Für die Samples aus dem Music Maker 16 gelten noch die alten Regelungen. Da hab ich mich bei Magix bereits vorher erkundigt. Ab Version 17 hab ich die jeweiligen Zusatzlizenzen. Das ist aber nicht das Problem. Das Problem ist, dass ein anderer unter meinem Video Werbung schaltet, bzw. Rechte als Eigentümer eines Contents in anspruch nimmt, wovon er nicht der Eigentümer ist.

DeeScott schrieb am 16.03.2012 um 12:47 Uhr

Eine Abmahnung hab ich nicht erhalten. Lediglich dieser Vermerk auf YouTube.

Father_of_Joy schrieb am 16.03.2012 um 13:05 Uhr

Na dann hast du doch alles richtig gemacht ... und außer den Links zu iTunes konnte ich jetzt keine Werbung entdecken. Aber das wäre auch 'ne Sache, die du nur mit YouTube klären kannst.

DeeScott schrieb am 16.03.2012 um 13:19 Uhr

 

Na dann hast du doch alles richtig gemacht ... und außer den Links zu iTunes konnte ich jetzt keine Werbung entdecken. Aber das wäre auch 'ne Sache, die du nur mit YouTube klären kannst.

Guck mal bei dem song "i Never do What You Want" rechts unter dem Video, also neben meinen Links. da schaltet ein gewisser Mauro Panello seine Werbung:

Das ist der hier: 

und wenn ich meine Videos bearbeiten möchte, bekomme ich einen Urheberrechtshinweis, bezgl. meines Songs und dem von Mauro Panello.

 

Das sieht dann so aus:

Dee Scott & Friends - I Never Do What You Want (Radio Edit)
Dein Video enthält möglicherweise folgende urheberrechtlich geschützte Inhalte:
Einsprüche
"Mauro Panello-Jay Mclean US Classic Remix", tonaufnahme Verwaltet von:
Dance all Day  Einspruch abgelehnt, Anspruch wurde reaktiviert.
Was bedeutet das?
Dein Video ist immer noch weltweit verfügbar. Gelegentlich können Anzeigen neben deinem Video geschaltet werden. Bitte beachte, dass sich der Status des Videos ändern kann, wenn der Inhaltseigentümer seine Richtlinien ändert. Weitere Informationen zum Urheberrecht auf YouTube

Dieser Anspruch hat keinerlei Auswirkungen auf deinen Kontostatus.

 

DeeScott schrieb am 16.03.2012 um 14:12 Uhr

Danke schonmal, ich hab jetzt mit dem Label von diesem Mauro Panello telefoniert. Die meinen, dass das mit der automatischen Songerkennung von YouTube zu tun hat. Die wollen sich darum kümmern.

Na dann hast du doch alles richtig gemacht ... und außer den Links zu iTunes konnte ich jetzt keine Werbung entdecken. Aber das wäre auch 'ne Sache, die du nur mit YouTube klären kannst.

Guck mal bei dem song "i Never do What You Want" rechts unter dem Video, also neben meinen Links. da schaltet ein gewisser Mauro Panello seine Werbung: das ist der hier: und wenn ich meine Videos bearbeiten möchte, bekomme ich einen Urheberrechtshinweis, bezgl. meines Songs und dem von Mauro Panello.

Das sieht dann so aus:

Dee Scott & Friends - I Never Do What You Want (Radio Edit)
Dein Video enthält möglicherweise folgende urheberrechtlich geschützte Inhalte:
Einsprüche
"Mauro Panello-Jay Mclean US Classic Remix", tonaufnahme Verwaltet von:
Dance all Day  Einspruch abgelehnt, Anspruch wurde reaktiviert.
Was bedeutet das?
Dein Video ist immer noch weltweit verfügbar. Gelegentlich können Anzeigen neben deinem Video geschaltet werden. Bitte beachte, dass sich der Status des Videos ändern kann, wenn der Inhaltseigentümer seine Richtlinien ändert. Weitere Informationen zum Urheberrecht auf YouTube

Dieser Anspruch hat keinerlei Auswirkungen auf deinen Kontostatus.

 

Ehemaliger User schrieb am 16.03.2012 um 16:57 Uhr

Du hast einen entscheidenden Fehler gemacht. Selbst wenn die Samples Lizenzfrei nutzbar sind solltest du bei einer kommerziellen Nutzung auch die Rechte zur kommerziellen Nutzung dazu erwerben und schon kann Keiner mehr behaupten, er habe das alleinige Recht Auch wäre es mit Sicherheit ein rießen Vorteil, wenn bei der Songbeschreibung stehen würde, daß der oder jener Teil Magix-Samples sind. Was ich bei Deinen Songs vermisse und auch irgendwie nicht korrekt finde.

Ich selbst lade auch Samplesongs hoch und weise darauf hin, wenn Samples verwendet werden. Auch lehne ich das immer wieder auftauchende Angebot von Youtube, Werbung verlinken zu lassen, ab.

DeeScott schrieb am 16.03.2012 um 17:16 Uhr

@SOWIESO

Danke, es hat sich aber mitlerweile erledigt. Ich habe mit der Plattenfirma dieses Mauro Panello telefoniert und die haben sich mit YouTube in Verbindung gesetzt.

Dass ich nicht angebe, womit ich meine Songs produziere liegt daran, weil der Music Maker leider aufgrund seiner Anfangstage noch immer von selbsternannten Profis ein wenig belächelt wird. Ausserdem hab ich noch nie eine CD mit gesampelten oder z.T. gesampelten Stücken gesehen, in der angegeben ist woher die Samples kommen. Nichtmal im weissen Album der Beatles steht, woher sie die Samples für "Revolution 9" haben. Wenn man mich fragt, sage ich aber schon, welche Samples ich verwende, bzw. wie meine Musik produziert wird und womit.

Ingo-WolfgangRichter schrieb am 09.04.2012 um 13:41 Uhr

...immer wieder das gleiche Problem in Deutschland: GEMA + YouTube + Urheberrecht. Da dieses Gesetz von "1907?" ist, erscheint es heutzutage als eher "überholt"? Es ist schon sehr erstaunlich, daß jemand Ansprüche auf Urheberrechte in Anspruch stellt, den "Song" aber mit "fremden" Samplern erstellt hat? ...Willkommen in Deutschland!

DeeScott schrieb am 09.04.2012 um 20:10 Uhr

@Ingo-WolfgangRichter

Theoretisch hast du natürlich Recht, aber es hat niemand Anspruch auf irgentwelche Rechte erhoben. Es lag ganz einfach daran, dass YouTube eine software installiert hat und den Content der Videos vergleicht. das ist aber mitlerweile geklärt, da ich die Plattenfirma des anderen Künstlers angerufen habe.