Music Maker 18 - Eigenen Song auf YouTube monetarisieren geht nicht!?

Bruchpilot1982 schrieb am 12.05.2012 um 21:08 Uhr

Ich habe den Magix Music Maker 18 + die Techno und Rock Edition.

Habe mir nun ein Lied zusammengebastelt (bissl Vocal, Drums, etc...).

zudem hab ich eine dieser Standard-Video Sequenzen zum Video eingespielt (ganz einfach nur dieser "Space"-Hintergrund, der sich immer bewegt.

Hab das Video bei YouTube eingestellt. Aber die Monetarisierung wurde deaktiviert...

 

Darf ich das Video grundsätzlich nicht monetarisieren, weil Magix die Rechte an den Samples hat?

YouTube sagt lediglich, dass sie nicht bestätigen konnten, dass ich für alle enthaltenen Inhalte über die erforderlichen kommerziellen Nutzungsrechte verfüge. Woran kann das liegen?

 

Ich hab beim durchstörbern bei den Lizenzen und Punkt 6 folgendes gefunden:

6. NUTZUNG DER MUSIK-, VIDEO-, FOTO-DATEIEN:
"Die auf den MAGIX-Produkten enthaltenen Musik- bzw. Video-/Foto-Dateien dürfen grundsätzlich nur für nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden. Ein kommerzieller Zweck liegt vor, wenn mit den Dateien unmittelbar geldwerte Vorteile angestrebt werden (z.B. durch Verkauf, Lizenzierung o. ä.). Dies gilt für die den Produkten “WebDesigner“, “WebDesigner Premium“ und “Foto & Grafik Designer“ beigefügten Musik-, Video- und Foto-Dateien mit der Maßgabe, dass diese Dateien im Rahmen einer eigenen kommerziellen Website, oder einer Erstellung/Bearbeitung eigener Fotos und Grafiken genutzt werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken ist nicht zulässig."

Aber der Music Maker 18 ist doch kein WebDesigner-, Foto- oder Grafik Programm, oder?

 

Oder sollte ich das Video weglassen und ein eigenes Standbild einsetzen, liegt es vielleicht daran?

Kommentare

Ehemaliger User schrieb am 12.05.2012 um 21:52 Uhr

Monetarisieren klappt nur, wenn kein Content ID Treffer vorhanden ist. Slltest du also eindeutig die Rechte an deinem Song haben, so kannst du youtube anschreiben und dehnen deine Rechte nachweisen, dann sollte den Video eigentlich freigeschaltet werden.

Da du aber oben schon richtig schreibst, hast du diese rechte nicht,also kannst du leider auch dein Video nicht Monetarisieren

 

BilderMacher schrieb am 12.05.2012 um 21:59 Uhr

Du musst dann schon selbst die Drums einspielen oder ein Schlagzeuger machts. Hast du selbst gesungen?

Einfach die Loops zu nehmen und dann zu sagen, ist meins, das geht nicht!

Zuletzt geändert von BilderMacher am 12.05.2012, 21:59, insgesamt 1-mal geändert.

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Bruchpilot1982 schrieb am 13.05.2012 um 00:26 Uhr

Komisch find ich nur, dass 'n Arbeitskollege von mir auch ein Lied komplett mit dem Music Maker gemacht und das monetarisiert hat... Und da gabs keine Probleme... Zufall?

 

Ehemaliger User schrieb am 13.05.2012 um 09:12 Uhr

Es wird ein Content-ID-treffer sein. Ist bei Samples aus der Techno-Ecke mit den immer wieder gleichen Beats und Sequenzen nicht schwer.

Meine persönliche Meinung zu Monetarisieren, ich kann gar nicht so viel Fressen wie ich Kotzen möchte (Max Liebermann)

Bruchpilot1982 schrieb am 13.05.2012 um 11:11 Uhr

Über die Monetarisierung glaub ich kann man zurecht streiten. Ich bin halt durch meinen Kollegen nur auf die Idee gebracht worden und wunder mich, dass es bei ihm geklappt hat. Was wäre jetzt, wenn er durch die Monetarisierung tatsächlich Geld (und wenns nur ein paar Cent sind) mit seinem Song verdienen würde. Könnte es dann sein, dass er an Magix was abdrücken muss, wenn man dahinter kommt, dass das Lied mit dem Programm gemacht wurde?

Achso, ich hab übrigens nicht selber gesunge oder so, alles komplett ausm Magix-Pool gemixt, genauso wie mein Kollege, kein Ton selber gemacht.

 

Aber keine Sorge, mir gefällt der Music Maker auch ohne Monetarisierung. Wollte eher mal so in Richtung "Uptrax-Charts" mixen und dann mal sehen, wo ich lande. Also alles ohne "Geld verdienen".

 

 

MAGIX_Audio_Content_Team schrieb am 14.05.2012 um 09:10 Uhr

Hallo Bruchpilot1982,

in den Nutzungsbedingungen steht eindeutig: Die auf den MAGIX-Produkten enthaltenen Musik- bzw. Video-/Foto-Dateien dürfen grundsätzlich nur für nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden. Ein kommerzieller Zweck liegt vor, wenn mit den Dateien unmittelbar geldwerte Vorteile angestrebt werden (z.B. durch Verkauf, Lizenzierung o. ä.).

Eigene Songs auf Youtube zeigen, ist ok. Die Monetarisierung ist aber eine kommerzielle Verwendung, weil du ja mit jedem Klick Geld verdienst. Dafür musst du über www.catooh.com die kommerzielle Lizenz für die verwendeten Samples erwerben.

MfG

MAGIX Audio Content Team

Bruchpilot1982 schrieb am 14.05.2012 um 09:16 Uhr

 

Hallo Bruchpilot1982,

in den Nutzungsbedingungen steht eindeutig: Die auf den MAGIX-Produkten enthaltenen Musik- bzw. Video-/Foto-Dateien dürfen grundsätzlich nur für nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden. Ein kommerzieller Zweck liegt vor, wenn mit den Dateien unmittelbar geldwerte Vorteile angestrebt werden (z.B. durch Verkauf, Lizenzierung o. ä.).

Eigene Songs auf Youtube zeigen, ist ok. Die Monetarisierung ist aber eine kommerzielle Verwendung, weil du ja mit jedem Klick Geld verdienst. Dafür musst du über www.catooh.com die kommerzielle Lizenz für die verwendeten Samples erwerben.

MfG

MAGIX Audio Content Team

Desweiteren steht ja auch dabei ..."Dies gilt für die den Produkten “WebDesigner“, “WebDesigner Premium“ und “Foto & Grafik Designer“ beigefügten Musik-, Video- und Foto-Dateien..."

Da stellte ich mir die Frage, ob der Music Maker eben eins dieser Programme ist? Denn so eindeutig kann man das ja da nicht rauslesen...

BilderMacher schrieb am 14.05.2012 um 09:37 Uhr

Da stellte ich mir die Frage, ob der Music Maker eben eins dieser Programme ist? Denn so eindeutig kann man das ja da nicht rauslesen...

Doch, das kann man schon. Das ist doch (noch) einfach formuliert.

Aus der License.txt:

Dies gilt für die den Produkten [...]

dann kommt die Aufzählung der einzelnen Produkte

und jetzt, was man mit den zuvor aufgezählten Produkten (abweichend vom Recht für den Music Maker) mit den MUSIK-, VIDEO-, FOTO-DATEIEN machen darf:

[ ... ] mit der Maßgabe,

Wie ich schon geschrieben habe: wenn du den MMM als AufnahmeSW benutzt und alles selbst einspielst, keine Loops, VST-Instrumente etc. aus dem Programm benutzt, wäre es eine andere Sache.

Aber als Musikrecording SW würde ich dann ein anderes Produkt bevorzugen! Zum Beispiel http://www.magix.com/de/samplitude/

Zuletzt geändert von BilderMacher am 14.05.2012, 09:37, insgesamt 1-mal geändert.

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MAGIX_Audio_Content_Team schrieb am 15.05.2012 um 09:03 Uhr

Hallo zusammen,

das, was Bildermacher geschrieben hat, sagt es im Grunde schon aus. Der Teil "Dies gilt für die den Produkten ..." ist eine nähere Erläuterung dazu, wie mit den Daten aus den dann genannten Produkten verfahren werden kann. Da der Music Maker dort nicht aufgezählt wurde, gilt für ihn der erste Teil der EULA.

Sofern du in den Songs die beigelegten Loops verwendest, musst du für diese die kommerziellen Lizenzen erwerben. Ist das nicht der Fall und du spielst deine Songs selbst ein (ob via Aufnahme oder via VSTi ist egal), ist der Erwerb der kommerziellen Lizenzen nicht nötig.

Hoffe, geholfen zu haben.

MfG

MAGIX Audio Content Team

Bruchpilot1982 schrieb am 15.05.2012 um 09:14 Uhr

Danke euch allen, habt mir weitergeholfen. Meine Frage ist damit beantwortet :-)

 

Grüßle

der Jojo