Monatliche Validierung

Kommentare

LeChiffre schrieb am 31.03.2015 um 10:40 Uhr

Urheberrecht und Vertragsart (Kauf oder Miete) sind zwei Paar Schuhe

Bzgl. der Software kann man die Nutzungsrechte an einer Software erwerben.
http://www.it-recht-kanzlei.de/nutzungsrechte-software.html

Man kann nicht das Eigentum an einem Codec etc. erwerben. [...] Daher sollte man sachlich diskutieren, Vorschläge unterbreiten, aber mit Anwalt etc. in einem Anwenderforum drohen, ich weiß nicht ...

Hallo FredW

Ich schätze dich und deine Meinung, zumal ich weiss, dass du auch beruflich solchen Fragen nahe bist. Dennoch meine ich, dass du dich irrst: Man kann sehr wohl das Eigentum an einer Standardsoftware erwerben und tut es im vorliegenden Fall wahrscheinlich auch. Zum einen stammt der von dir verlinkte Beitrag aus dem Jahr 2010. Die von spinningwheel genannten Gerichtsentscheide wurden doch später gefällt? Aber selbst der von dir zitierte Artikel widerspricht deiner Interpretation. So ist dort zu lesen:

Bei Standardsoftware handelt es sich um vorgefertigte Softwareprogramme, die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt [...] entwickelt wurden. [...] Nutzungsrechte an Standardsoftware werden auf Dauer gegen Einmalvergütung oder befristet gegen periodische Vergütung eingeräumt. Die herrschende Meinung geht hier [...] von einem Kaufvertrag [...] aus.

Und eben diese "herrschende Meinung" haben Gerichte inzwischen bestätigt. Man muss also ganz klar unterscheiden: Magix besitzt zwar das Urheberrecht an der Software, dennoch ist es ein Kaufvertrag und keine Miete (Lizenz). Ähnlich wie bei einem Buchkauf: Dieses eine Exemplar des Buches gehört mir, ich kann damit machen, was ich will, es also zum Beispiel lesen, zerstören oder weiterverkaufen. Wichtigste Ausnahme: Ich darf es nicht vervielfältigen. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, was hier RA Steinle, LL.M., Fachanwalt für IT-Recht, mit neuerem Datum geschrieben hat:

Wie oft liest man in […] den „Enduser License Agreements“ […] sinngemäß: „Das alleinige Eigentum an der Software verbleibt beim Softwarehersteller. Sie dürfen die Software lediglich entsprechend der nachfolgenden Lizenzbestimmungen nutzen.“ Man versucht sich hier eines Kunstgriffs, indem nur auf die Einräumung von Nutzungsrechten an einer Software angespielt wird, ähnlich einer Lizenz für die Nutzung gewerblicher Schutzrechte wie Patente, Marken oder Gebrauchsmuster. Damit wird allerdings die Überlassung der Ware „Software“ aber glatt unterschlagen – und wird damit juristisch gesehen diesem Vorgang nicht gerecht. Eine solche Aussage – die Ware wird nur lizenziert und nicht verkauft – wäre bei jedem anderen (urheberrechtlich geschützten) Produkt als Software schlichtweg ein Skandal. [...] Hintergrund der etwas seltsamen Konstruktion bei der Überlassung von Software ist die oftmalige Scheu des Softwareherstellers, mit einem Verkauf der Software („Softwarekaufvertrag“) auch das Eigentum an der konkreten Softwarekopie zu überlassen. Denn der Eigentümer einer Sache hat weitgehende Rechte hinsichtlich des Umgangs mit seinem Gut […].

Und dass es sich in Fällen einer Softwareüberlassung auf Dauer gegen Entgelt um einen Kaufvertrag handelt, hat der Europäische Gerichtshof festgestellt (C-128/11, "Oracle-Fall"). Gemäss diesem Entscheid wird mit dem Kauf der Software das Eigentum daran erlangt und nicht nur die Nutzungsrechte:

Zur Frage, ob [...] das Eigentum an der Kopie des Computerprogramms übertragen wird, ist festzustellen, [...] dass der Kunde von Oracle, der die Kopie des betreffenden Computerprogramms herunterlädt und mit Oracle einen Lizenzvertrag über die Nutzung dieser Kopie abschließt, gegen Zahlung eines Entgelts ein unbefristetes Recht zur Nutzung dieser Kopie erhält. [...] Unter diesen Umständen wird [...] das Eigentum an der Kopie des betreffenden Computerprogramms übertragen.

Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass Magix die Kunden lieber in einem Abomodell sähe, wo die Software eben nicht gegen Bezahlung eines einmaligen Preises auf Dauer überlassen wird.

Mit der Zwangsvalidierung werden die Eigentumsrechte der Käufer meines Erachtens verletzt, da sie die bestimmungsgemässe Nutzung der Kaufsache wenigstens behindern. Das schreibe ich frei von Emotionen. So sehr ich Magixprodukte schätze und das Anliegen um Schutz vor Produktpiraterie verstehe, hat sich auch Magix an Gesetze zu halten und den Kunden ihre Eigentumsrechte uneingeschränkt zu gewähren. Magix beurteilt die Situation offenbar anders.

Wer die zitierten Fakten, die dargelegte Interpretation betreffend die Validierung und das Beharren von Magix nicht mit guten Argumenten widerlegen kann, wird verstehen, dass sich Kunden nicht mit dem oft gelesene Ausspruch "Du musst ja nicht kaufent" zufrieden geben. Genauso wie Magix die Rechte gegenüber Raubkopierern mit der Validierung durchsetzen will, dürfen Kunden ihre Eigentumsrechte durchsetzen.

Wie weit also beeintgrächtigt die Zwangsvalidierung das Eigentumsrecht des Käufers? Das ist meines Erachtens die entscheidende Frage, in der zwischen Magix und Kunden Dissens herrscht. Diese Frage gegebenenfalls mittels Feststellungsklage - das hier wahrscheinlich passende Instrument - zu klären, ist als sachliches Anliegen weit weg von einer "Drohung mit dem Anwalt". Magix ist sich des eigenen Verhaltens offenbar sicher und fühlt sich damit auch wohl, muss sich demnach vor einem solchen Schritt nicht fürchten.

Da diese Frage zahlreiche Kunden betrifft, ist hier der passende Ort, sie zu stellen und zu diskutieren.

Gruss
LeChiffre

spinningwheel schrieb am 31.03.2015 um 12:33 Uhr

Der Reihe nach:

FredW: „... Daher sollte man sachlich diskutieren, Vorschläge unterbreiten, aber mit Anwalt etc. in einem Anwenderforum drohen, ich weiß nicht ...“
Ich habe hier nicht „gedroht“, sondern nur mitgeteilt, wie meine Vorgehensweise aussehen wird. Auch habe ich den Moderator Herrn Wittig nicht als „Mitarbeiter“ gewertet, sondern als „parteiischen Cheerleader“. Men wird nicht „Moderator“, wenn man nicht brav „bei Fuß“ läuft.
Und „weitere Beispiele“ von Unternehmen, die ihre Kunden unrechtmäßig behandeln, entheben Magix nicht der gesetzlichen Verpflichtungen.

„Wiener“ hat das zutreffend auch erkannt.

Markus73: „Die erwähnte "stille Validierung" findet statt, nachdem das neueste Patch installiert ist.“
Das ist wenig hilfreich, zumal ich einen Patch nicht installieren konnte. Die Ursache dafür dürfte bei MAGIX liegen. Und es ist meine eigenen Lebenszeit, die von dieser Firma verschwendet wird.
„Ansonsten viel Spaß beim Anwalt.“ – Ja, den hatte ich. Auch der Anwalt hatte ihn, nachdem er dieses Dokument studiert hatte:
http://abload.de/img/picvdlxonlinezwangcpjht.jpg

LeChiffre: „…Wer die zitierten Fakten, die dargelegte Interpretation betreffend die Validierung und das Beharren von Magix nicht mit guten Argumenten widerlegen kann, wird verstehen, dass sich Kunden nicht mit dem oft gelesene Ausspruch "Du musst ja nicht kaufent" zufrieden geben. Genauso wie Magix die Rechte gegenüber Raubkopierern mit der Validierung durchsetzen will, dürfen Kunden ihre Eigentumsrechte durchsetzen. …“
So ist es, auch wenn es einigen dem Unternehmen MAGIX „nahe stehenden“ Personen nicht schmeckt. Es ist auch eine Frage der eigenen Selbstachtung, „was man mit sich machen lässt“ oder nicht.

Der Anwalt – Sozius einer hoch angesehenen Kanzlei mit Spezialisierung auch auf IT-Recht –  hält wegen „Gefahr im Verzuge“ sogar eine EwVerfg für angebracht. Denn falls – aus welchem Grunde auch immer – Magix die Validierungsprozedur nicht (mehr) gewährleisten kann oder das Internet – aus welchen Gründen auch immer – längerfristig ausfallen sollte, kann eine Vielzahl von Nutzern „urplötzlich“ an der Nutzung der entsprechenden Programme gehindert werden.
Und zwar einzig durch eine Vorgehensweise, durch ein „Verschulden“ des Unternehmens MAGIX.
Selbst das „Wissen“ um diese nicht auszuschließenden Möglichkeiten stellt schon eine unzumutbare Belastung von Erwerbern dar. Sie säßen gewissermaßen „auf einer Bombe“, die sich ohne die Beeinträchtigung der Interessen von MAGIX vermeiden ließe.

Der Anwalt hält die Vorgehensweise von MAGIX für einen „schwerwiegenden Eingriff“ in das „Verfügungsrecht von Käufern“.

Wir werden bald sehen… – Der Ball rollt jetzt.

zonaroma schrieb am 31.03.2015 um 13:50 Uhr

Hallo,

@spinningwheel

Der Ball rollt jetzt.

Da bleibt mir nur zu sagen.

DANKE, DANKE, DANKE...

Wenn ich es mir finanziell hätte Leisten können, wäre ich auch schon deinen Weg gegangen.

So bleibt mir nur der SCHLAUE RAT einiger: Du MUSST JA NICHT KAUFEN...

Viel Erfolg !!!

Gruß,

zonaroma

Ehemaliger User schrieb am 31.03.2015 um 22:41 Uhr

Sie, Herr Wittig, werden selbst für den Fall, dass es etwas dauern kann, noch erleben, dass auch MAGIX sich an die Regeln halten muss.

Und was ändert sich dann für mich? Ich sehe mich ebenfalls als ganz normalen Nutzer der auch mal im Ausland ist. Und was passiert, wenn ausgerechnet dann die böse Validierung einen 'überfällt'? Dann räumt mir das Programm eine Kulanz ein. Die ich wohl nicht benötigen würde, haben ja nun auch fast alle Mitbürger die Möglichkeit im Ausland Emails (ganz zu schweigen von Whatsapp und Konsorten) zu empfangen, ergo auch eine Verbindung von Handy zu Laptop aufzubauen. Und selbst wenn das nicht möglich sein sollte, soll es ja wirklich geben, kann man immer noch über die Zurücksetzung der System Zeit/Datum die Validierung erfolgreich unterbinden. Kann sein das dies eine Zumutung darstellt, andererseits gibt es Leute die morgens um 3 den Anwalt bestellen.

Ja ich weis es geht ums Prinzip, es geht um das Prinzip das man etwas gegen die Firma Magix ansich hat. Also wird gedroht und vielleicht auch mal die Drohung in die Tat umgesetzt. Ich bin auf alle Fälle gespannt auf das Ergebnis. Wird sich ja sicher hier herum sprechen.