Es geht um das Thema DGSVO und die Verwendung von Google Webfonts. Von Seiten unserer juristischen Betreuer erhielten wir den Hinweis, keine Google Webfonts zu verwenden. Die Rechtslage sei immer noch unklar und die Verwendung von Google Webfonts der Anlass vieler Abmahnungen.
Man kann sie bedenkenlos verwenden, wenn man diese Schriftarten ausschließlich auf seinen Server resp. Webspace lädt. Damit würde verhindert werden, dass der Besucher der Seite automatisch beim Aufrufen der Webseiten mit Google liiert wird.
Nun zu meiner Frage. XARA Designer Pro hat ja die gesamte Palette an Schriftarten mit an Bord.
Wie verhält es sich bei der Verwendung der Schriftarten bei der Webseitenerstellung mit XARA Designer Pro. Ist die verwendete Schriftart dann Teil der Dateien, die man mit auf den Webspace lädt?
Wenn nicht, ist das im Handling vorgesehen und möglich?
Und falls ja, was muss man tun?
Herzlichen Dank im Voraus!