Urheberrecht

Soundschill schreef op 03.06.2015 om 16:57 uur

Ich versuche zur Zeit zwei Titel mittels Midi Editor zu erstellen.

Meine Frage wäre: Da es sich um zwei beannte Titel handelt, welche ich nachempfinden möchte, frage ich mich nun ob ich damit Urheberrechte verletzen würde (zumindest wenn ich sie bei MAGIX uploaden würde)?

Reacties

Voormalige gebruiker schreef op 03.06.2015 om 17:02 uur

Wenn du coverst liegen die Urheberrechte immer beim Texter und Komponisten, egal womit du das machst. Wenn du eigenen Song mit Midi erstellst, gibt es keine rechtlichen Bedenken.

marion51 schreef op 04.06.2015 om 10:58 uur

Bitte auch hier nachsehen:

http://www.magix.info/de/pages/agb/

Father_of_Joy schreef op 04.06.2015 om 11:15 uur

Das Thema ist so pauschal nicht zu beantworten! 

http://www.magix.info/de/covers-copyright....wissen.1130715.html

Voormalige gebruiker schreef op 04.06.2015 om 11:18 uur

pauschal kann man sagen, die Urheber bleiben immer erhalten, egal wie du einen Song nachbaust.

Father_of_Joy schreef op 04.06.2015 om 12:35 uur

Okay, aus Laiensicht mag die pauschale Antwort von Herrn Janvo vielleicht befriedigend sein, doch das Urheberrecht und die Rechtsprechung hierzu sind schon etwas komplexer und differenzierter zu betrachten!
 

Speziell in deinem Einzelfall wäre erst mal zu klären:

Um welches Material handelt es sich? Besteht hier überhaupt noch Urheberrechtsschutz?

 

Die Aussage, "die Urheber bleiben immer erhalten" ist schlichtweg falsch, da der Urheberrechtsschutz nicht ewig gilt. Dieses könnte ja durchaus auch in deinem Fall zutreffen!

  • Bei einer musikalischen Komposition wird ein Werk 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten gemeinfrei; es darf dann also ohne Einschränkungen bearbeitet und verbreitet werden. Diese Frist betrifft allerdings nur das Urheberrecht. Es ist erlaubt, derartige Werke selbst einzuspielen, in Noten zu setzen oder als MIDI-File zu programmieren um diese hier frei zu verwenden. Bei „verteilten“ Rechten – wie zum Beispiel in der Popmusik üblich – ist dieses im Einzelfall für Melodiedichter, Texter und Bearbeiter zu überprüfen!
  • Aufnahmen sind 70 Jahre nach Entstehung frei von Verwertungsrechten. Das bedeutet, dass die beteiligten Musiker etc. keinen Anspruch auf weiteren Schutz mehr haben. Solche historischen Aufnahmen können in der Wikipedia verwendet werden, wenn kein urheberrechtlicher Schutz der Komposition (siehe oben) oder einer eventuellen Bearbeitung (Arrangement etc.) mehr besteht.
  • Ein reiner Notensatz selbst erreicht nicht die nötige Schöpfungshöhe, um geschützt zu sein. Dennoch können bei Notenausgaben das Arrangement, die spielpraktische Einrichtung oder ähnliches als Bearbeitung gelten, so dass diese für weitere 70 Jahre geschützt sind; unabhängig davon, ob die Komposition selbst schon gemeinfrei ist oder nicht. Für wissenschaftliche Notenausgaben (sog. „Urtext“) liegt die Frist bei 25 Jahren. Leider vermerken die wenigsten Verlage, ob es sich um eine wissenschaftliche Ausgabe handelt. Die Schöpfungshöhe wird hier sehr niedrig angesetzt: bereits Generalbassaussetzungen, Fingersätze oder Vortragszeichen reichen aus, um den Status einer Bearbeitung zu erlangen.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Musikrechte

Ein Traditional oder Volkslied könntest du also ohne weiteres bearbeiten! 

Voormalige gebruiker schreef op 04.06.2015 om 14:35 uur

Den Texter, den Komponisten sowie den Interpreten angeben und kommerzielle Absichten ausschließen.