Urheberrechte der Soundpool-Audios

vobe49 schrieb am 06.10.2022 um 18:19 Uhr

Ich habe vor Jahren die meisten der Soundpool-DVD' von MAGIX gekauft. Wenn ich mich richtig erinnere, hieß es beim Kauf damals, dass die Verwendung der Titel, Geräusche und Sounds in nichtkommerziellen Videos vollumfänglich gestattet sei.

Heute habe ich es nun bereits zum dritten Mal erleben müssen, dass nach Hochladen eines neuen Videos zu YouTube bei der Prüfung eine Urheberrechtsverletzung festgestellt wurde - wieder betraf es einen verwendeten Titel aus Soundpool 1. Wie YouTube mitteilte, hätte die Urheberrechtsverletzung keine Auswirkungen auf meinen Kanal. Wozu das Ganze dann als Urheberrechtsverletzung ausgewiesen wird ist mir unklar. Ich habe das Musikstück dennoch gegen eins ersetzt, für das ich eine Lizenz habe; man kann nicht wissen.

Frage: weiß jemand, ob die Audios aus Soundpool nun wirklich verwendet werden dürfen oder nicht.

Gegen die Prüfung kann man i. Ü. Einspruch einlegen. Das hatte ich beim ersten "Verstoß" gemacht. Dieser Einspruch ist aber völlig sinnlos, weil - egal wie die tatsächliche Rechtslage ist - wenn die Gegenpartei den Einspruch ablehnt - auch ohne jegliche nochmalige Überprüfung - bekommt man von YT eine Abmahnung mit Konsequenzen für den eigenen Kanal, ohne dass der Vorgang einer gerichtlichen Prüfung unterzogen wird; man macht es sich einfach.

LG vobe49

Kommentare

VOXS schrieb am 06.10.2022 um 18:48 Uhr

...wenn Du vermeiden möchtest, abgemahnt zu werden, musst Du die Soundpools leider als "komerzielle Version" kaufen, da sich YouTube u.a. mit Werbung finanziert ist das im rechtlichen Sinne eine kommerzielle Plattform. Also - für Oma und Opa oder die Weitergabe an die Frau / Freundin ist ok - mehr nicht :-((

SP. schrieb am 06.10.2022 um 19:11 Uhr

@vobe49 Die Urheberrechtssperre bei YouTube hat nichts mit Magix zu tun, solange nicht direkt "Magix" als Urheber genannt ist.

Tatsächlich gibt es viele Nutzer der Soundpools, die ihre Musik mit Soundpool Loops unerlaubt im YouTube Content ID System registriert haben. Das ist der Nachteil, wenn man vorgefertigte Loops benutzt.

In diesem Fall würde ich auf jeden Fall Magix kontaktieren (infoservice@magix.net) und sie darum bitten, diese unerlaubte Registrierung aus dem YouTube Content ID System löschen zu lassen. Magix kann das möglicherweise veranlassen.

Ansonsten ist es wichtig, dass du YouTube mitteilst, dass du royalty free Loops verwendest und woher die genau stammen. Das solltest du auch immer ausführlich in der Videobeschreibung aufführen, weil die automatisch von den Support-Bots ausgelesen wird.

Grundsätzlich sind alle Soundpool Collections bis inklusive Nr.16 kommerziell nutzbar ohne das du eine kommerzielle Lizenz kaufen musst. Dafür reicht der Besitz der CD/DVD. Siehe die Lizenzdatei auf dem Datenträger. Da steht teilweise noch drinnen, dass man ein Magix-Logo zeigen muss, aber das ist heutzutage nicht mehr notwendig. Du musst natürlich einen ausreichend originellen eigenen Song mit den Loops erstellen. Vorgefertigte Demosongs sind dafür nicht vorgesehen.

Andere Pools wie z.B. Video- und Fotoshow-Pools sind immer nur nichtkommerziell nutzbar.

vobe49 schrieb am 07.10.2022 um 07:52 Uhr

Vielleicht nochmal zur Ergänzung: ich habe für das bei YT hochgeladene Video von Soundpool 1 aus der Kategorie "Musik/Jazz" einen fertigen Titel verwendet und ich erziele mit meinen Videos bei YT keinerlei finanzielle Gewinne; meine Videos sind also nichtkommerziell.

Darüber hinaus benenne ich im Abspann prinzipiell immer, von wem die verwendete Musik oder Karten lizensiert sind: z.B. Musiklizenz: Bluevalley GmbH oder MAGIX Soundpool; Karten: Google Maps.

Im Übrigen habe ich es bereits ausprobiert: es ist völlig nutzlos, YouTube irgendetwas erklärend zu schreiben; da gibt es keinerlei Reaktion drauf: wahrscheinlich weil dort ausschließlich automatisierte Routinen laufen.

Ich werde aber hierzu wohl doch nochmal den Support von MAGIX kontaktieren. Ich glaube mich aber zu erinnern, dass ich das vor langer Zeit schon mal gemacht habe und auch da eine sehr schwammige Antwort erhalten habe. Konsequenz wird wohl leider sein, auch auf Soundpool verzichten zu müssen, was eigentlich schade ist.

LG vobe49

Intel(R) Core(TM) i7-7700K CPU @ 4.20GHz   4.20 GHz, 32 GB RAM, 64-Bit-Betriebssystem, x64-basierter Prozessor, 250 GB SSD für BT plus Programminstallationen, 500 GB SSD für Filmschnitt, 2 x 2 TB und 1 x 4 TB HDD, NVIDIA GeForce GTX 1070

SP. schrieb am 07.10.2022 um 08:39 Uhr

@vobe49 Was du in den Abspann schreibst, können YouTubes Bots nicht lesen. Wie du schon richtig erkannt hast, wird das alles automatisiert ausgewertet. Grundsätzlich ist es aber auch keine gute Idee, einfach einen bereits fertigen Demosong zu benutzen.

Normalerweise solltest du doch den Rechteinhaber genannt bekommen, der den Song in deinem Video sperrt. Wenn das nicht Magix ist, dann wäre der Song ja quasi "geklaut". Ich kann mir nicht vorstellen, dass Magix sich das gefallen lässt, wenn du es ihnen mitteilst.

vobe49 schrieb am 07.10.2022 um 14:05 Uhr

Hallo SP, ich glaube wir reden da aneinander vorbei: Wenn du dir mal z. B. die DVD "Soundpool 1" anschaust, sind da die Untermenüs "Musik", "Nachvertonungs FX" und "Unterwasser" drauf. Im Unterorder "Musik" gibt es weitere Ordner wie "DVD Menues", "Filmmusik", "Klassik", "Moderne Hintergrundmusik" u.s.w., in denen jeweils Musikstücke oder Geräusche u.a. abgelegt sind.

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass alle der auf der DVD Soundpool 1 verfügbaren Stücke für nichtkommerzielle Videos genutzt werden können; so war jedenfalls meine Kenntnis zu dem Zeitpunkt, als ich sie damals gekauft habe. Jahrelang gab es da ja auch keine Probleme bei YT. Daher nur meine Frage: hat sich die Rechtssituation geändert oder reagieren nur YouTubes Filter-Routinen falsch.

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SP. schrieb am 07.10.2022 um 14:50 Uhr

@vobe49 Es sieht so aus, als wenn du einen Video & Fotoshow Soundpool benutzt. Da hast du recht, die sind nur nicht-kommerziell nutzbar.

Ich sprach von den Music Maker Soundpools, bei denen man auch eigene Songs zusammenstellen kann.

Also, normalerweise müsstest du dein Video mit der Musik aus dem Video & Fotoshow Soundpool problemlos für private Videos benutzen können. Aber irgendjemand hat diese Musik im YouTube Content ID System registriert. Ich weiß, das Magix mal vor langer Zeit berichtet haben, dass sie ihren Content dort registriert haben. Aber die Registrierung alleine sperrt dein Video nicht. Das muss der Rechteinhaber entscheiden, was passiert. Einige Inhaber lassen Videos sperren, andere lassen die Videos online und monetarisieren die Videos für sich selbst.

Du müsstest halt mal nachschauen, wer genau dein Video sperren will, sonst ist das nur Spekulation. Wenn Magix den Upload verhindert, dann wirst du dein Video nicht mit der Musik hochladen können. Wenn jemand anderes es verhindert, dann könnte dieser jemand die Rechte unberechtigt für sich beanspruchen. Da könnte Magix dann möglicherweise einschreiten und diese Rechte löschen lassen.

Man braucht bei vielen Musiklabels nur einen Haken setzen, um zu bestätigen, dass man den Song selbst komponiert und aufgenommen hat und ihn im YouTube Content ID System registrieren will. Das prüft natürlich keiner im Detail. Und dann werden alle anderen Nutzer dr selben Musik benachteiligt. So sollte es nicht sein. Aber die Musikindustrie will es nicht anders.

Impulsantwort schrieb am 07.10.2022 um 15:02 Uhr

Ich habe auch schon ein paar Mal "Spaß" mit dem Content-Bot gehabt. Meiner Erfahrung nach bringt es etwas, Einspruch einzulegen, denn alle Ansprüche wurden danach zurückgenommen. Man muß halt nur gut genug erklären, woher der Content kommt.

Einmal habe ich einen freien Vocal-Part von Looperman genommen (da gibt es durchaus gute Sänger, auch wenn 90% Schrott sind ;) ). Daraufhin hat jemand Content-Ansprüche angemeldet. Ich habe natürlich sofort Einspruch eingelegt mit dem Hinweis der Freigabe durch die Sängerin. Der Einspruch wurde dreisterweise abgelehnt. Da der Fall klar war, habe ich dann die Beschwerde eingereicht (lasst euch nicht abschrecken von dem Hinweis, euer Account würde dadurch gefährdet. Wenn ihr eine "saubere Weste" habt und der Fall klar ist, kann euch nichts passieren). In der Beschwerde stand ein Zitat der Sängerin mit der Freigabe sowie ein Link zu dem Looperman-File der Sängerin.

Zusätzlich habe ich dann "beiläufig" erwähnt, dass sich der Ansprucherhebende nicht an die Regeln gehalten hat (im Songtitel fehtl Feat. by <Sängername>) und ausserdem scheinbar kommerziell agiert (Abgaben an die Sängerin ?).

Daraufhin wurde dann der Anspruch zurückgezogen.

BTW: Der Ansprucherheber wurde durch ein Label vertreten, aber der Youtube-Account hatte gerade mal 5 Follower und der Song knapp über 50 Aufrufe, obwohl er schon ziemlich lange online war. Da hatte sich jemand ganz schön aufgeblasen.

Fazit : Keine Angst vor Widersprüchen, es funktioniert !