Du hast beim Online-Händler "Best Software" Magix Video Deluxe 2024 gekauft, aber 2023 erhalten? Ging das über einen Download oder war es eine Box-Version (also DVD)?
Und der Händler will die Löschung in Deinem Magix-Konto? Das würde ja bedeuten, dass Du diese maßgeblich irrtümliche Version installiert hast und der Händler das weiß.
Du kannst die Version deinstallieren und in Deinem Magix-Konto deaktivieren, mehr nicht.
Aber mal unabhängig davon: Wie kommt es, dass Du die maßgeblich verkehrte Version 2023 nicht schon beim Download erkannt, womöglich gar installiert hast, ohne zu bemerken, dass es nicht die Version ist, die Du gekauft hast? Nichts für ungut, klingt wie geschrieben alles etwas merkwürdig.
Vielleicht liege ich ja auch verkehrt, daher beschreibe uns doch mal genau, wie das alles passiert ist.
Ach ja, und gleich vorweg: Als Antworten kriegst Du hier Erfahrungs-Statements, auch Tips für eine Vorgehensweise, aber keinesfalls eine Rechtsberatung!
Wenn die Version installiert und registriert worden ist, reicht eine Deaktivierung nicht. Das Programm bleibt dann ja im Account und kann nicht weiterveräußert werden.
Das Programm muss freigegeben werden und das würde nur über den Vertrieb funktionieren.
Aber das Ganze finde ich auch ziemlich merkwürdig.
Hi @korntunnel, Zustimmung wg. bleiben im Account, daher hatte ich auch ausdrücklich "mehr nicht" dazu geschrieben.
Aber selbst, wenn der Magix-Vertrieb tolerant ist - habe ich bisher so kennengelernt und wahrgenommen😉- wird normalerweise der Händler im Wege stehen, so gut wie nie wird verkaufte Software, die digital ausgeliefert wird, zurückgenommen, wird ganz sicher auch bei "Best Software" in den AGB stehen.
Das mögliche Vorhaben des Fragestellers klappt nur dann, wenn er nachweisen kann, dass er 2024 gekauft und vom Händler 2023 erhalten hat...genau deswegen habe ich auch den letzten Satz hinzugefügt, denn das wird dann evtl. relevant.
also ich denke, da ist einzig der Händler in der Pflicht. Wenn er 2024 verkauft hat, muss er 2024 liefern. Wenn er stattdessen 2023 ausgeliefert hat, kann man nicht zwingend erwarten, dass die falsche Version dem Kunden bei Installation auffällt. Wenn die Installation dann erfolgt ist, ist es das Problem des Händlers, was er bei Rücknahme der Fehllieferung mit der 2023 anfängt. Er kann sich ja an den Support wenden oder das Produkt in die Tonne werfen. Jedenfalls muss er die verkaufte Ware, also hier die 2024 liefern.
Als Kunde würde ich dem Händler ankündigen, dass ich mich an den Verbraucherschutz (die Verbraucherberatung) wenden werde. Meist hilft das schon weiter. Manchmal muss man das tun.