Kommentare

Markus73 schrieb am 29.11.2013 um 11:30 Uhr

Natürlich nicht, denn Du selbst bestimmst, was auf Deiner Homepage steht.

Nur: Nicht alles, was möglich ist, ist auch legal! Die möglichen Konsequenzen trägst Du selbst.

Schöne Grüße,

Markus

 

Zuletzt geändert von Markus73 am 29.11.2013, 11:30, insgesamt 1-mal geändert.

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Father_of_Joy schrieb am 29.11.2013 um 13:00 Uhr

Es gibt doch mittlerweile genügend Gema-freie Musik, die du entsprechend nutzen kannst.

Musik mit CreativeCommens-Lizenzen wäre ein Beispiel.

http://creativecommons.org

Ehemaliger User schrieb am 29.11.2013 um 14:26 Uhr

Wenn du Gema Musik auf deine HP verwendest, dann kannst du diese anmelden als Hintergrundmusik bei der Gema. Das kostet eine geringe Jahresgebühr und du kannst dann bis 10 Minuten Musik auf deine private HP setzen.

ELAcw schrieb am 29.11.2013 um 19:43 Uhr

Vielen Dank für Eure Antworten. Wie ist es denn, wenn man ein Video von einer Veranstaltung aufnimmt  und im Hintergrund läuft eine Musik vom Veranstalter?

marboe schrieb am 29.11.2013 um 23:03 Uhr

Hallo ELAcw,

auch ich kann auf keinen Fall eine rechtsverbindliche Auskunft geben,

aber ich denke, solange du nicht der Komponist und Texter eines Songs bist, "gehört " dieser Song jemand anderem. Ob er nun nur zu hören ist, oder du ihn coverst oder ...oder.

Das ändert nix.  Das steht dem Künstler auch zu. Er darf nämlich durchaus auch verbieten, dass sowas mit seiner Musik gemacht wird. Dafür gibt es Verwertungsrechte. Infos erteilt die GEMA.

Gruß Martina

ralf-best schrieb am 30.11.2013 um 02:10 Uhr

Hallo ELAcw,

ich kann nur bestätigen was marboe schreibt, da mich genau dieses Thema vor längerer Zeit ebenfalls beschäftigte.

Gehe bitte kein Risiko ein, indem Du Musik öffentlich zugänglich machst, für die Du keine Verwertungsrechte hast. Setze Dich bitte mit der Gema telefonisch in Verbindung und lass Dich beraten. Über die Homepage der Gema gibt es eine Gebührentabelle, die Dir Auskunft gibt, für welche Jahresgebühr Du Musik veröffentlichen kannst. Dies gilt insbesondere für eine Veröffentlichung über mp3 oder mp4 auf Deiner Homepage.

Eine Ausnahme bildet die Veröffentlichung über youtube. Hier liegt die Verantwortung zu den Verwertungsrechten bei youtube und nicht bei Dir. Dies ist auch der Grund für den ewigen Streit zwischen youtube und der Gema. Da kann es auch schon mal passieren, dass youtube die Veröffentlichung sperrt. Kommt aber im Amateurbereich selten vor.

Unabhängig davon solltest du Dir aber noch zusätzlich eine Genehmigung des Komponisten, bzw. des Verlegers für die Veröffentlichung einholen. Dann bist du auf der ganz sicheren Seite.

Viele Grüße

Ralf