Frage zu den Lizenzbedingungen im Fall einer komerziellen Nutzung.

goldfotos schrieb am 25.11.2008 um 20:45 Uhr
In diesem Fall gibt es meiner Meinung nach wiedersprüchliche Aussagen im Forum auf der Webseite und in den beigefügten Lizenzbedingungen.

(5. NUTZUNG DER MUSIK- UND VIDEO-DATEIEN:
Die auf den MAGIX-Produkten enthaltenen Musik- bzw. Video-Dateien dürfen grundsätzlich nur  für nicht-kommerzielle Zwecke (lediglich im privaten Bereich) verwendet werden. Eine kommerzielle Verwendung der Musik- und Video-Dateien ist daher nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von MAGIX erlaubt.
Die Pflicht zur Einholung einer schriftlichen Genehmigung entfällt, wenn das MAGIX-Produkt mit dem Hinweis "royalty free Content" bzw. "lizenzgebührenfrei" versehen ist nach folgender Maßgabe. Die mit "royalty-free" bzw. "lizenzgebührenfrei" gekennzeichneten MAGIX-Produkte können im Rahmen damit geschaffener Musikwerke lizenzgebührenfrei für kommerzielle Zwecke genutzt werden.)

1. Was sind Videodateien? Gehören dazu auch die internen Videoeffekte, Schrifteffekte etc?

2.Ist der Content in Magix Foto auf CD/DVD deluxe nun royalty free Content" bzw. "lizenzgebührenfrei" oder nicht

3.Können Tracks welche mit MMM Professionel unter Nutzung der Soundpool DVD Collection erstellt wurden kommerziell in Magix Foto auf CD/DVD deluxe genutzt werden?

Ich besitze bereits MMM und eine Soundpool DVD und überlege mir
Magix Foto auf CD/DVD deluxe zuzulegen.
Ich möchte eine Foto-DVD mit Magix Foto auf CD/DVD deluxe erstellen.
Der Sound sollte entweder mit MMM oder mit den integrierten/fertigen Medien erstellt werden. Diese DVD soll dann kommerziell vertrieben werden.
Ist dies zulässig und wenn ja unter welchen Bedingungen?

Kommentare

robert-graunke schrieb am 26.11.2008 um 14:20 Uhr
Hallo,

die Frage nach Lizenzen und Rechten wurde kürzlich bei Magix in Berlin erörtert
und sinngemäß so beantwortet:

alle eigenen Produkte (Filme, Fotoshows usw.) die mit Magix-Programmen erstellt wurden dürfen kommerziell genutzt werden.
Das Verbot der kommerziellen Nutzung bezieht sich auf den Verkauf/Tausch der von Magix gelieferten Dateien.

Das bedeutet im Klartext: man darf den Soundpool nicht als Verkaufsgegenstand weitergeben (gilt natürlich auch für Videos usw.) bzw. die gelieferten Dateien dürfen nicht Hauptbestandteil der Verkaufsware sein.

Ausnahme sind Dateien die ausdrücklich als lizenzgeschützt ausgewiesen sind - hier ist die Verwertung in Verkaufsware genehmigungspflichtig.

Tipp:
die oben formulierte Frage an den Support von Magix richten und als Brief schicken. Die schriftliche Antwort als Nachweis behalten.

Gruß,

Robert
lithos schrieb am 14.12.2008 um 17:58 Uhr
Ich kann goldfotos nur zustimmen und habe zudem den Eindruck, dass die Rechtslage von Magix selbst nicht eindeutig genug formuliert worden ist. Auf meine konkrete Nachfrage hin habe ich Abstand von einer Verwendung des Magix-Soundpools zur Erstellung kommerziell verwendbarer Produkte genommen (in meinem Fall eine Bildershow, die ich - neben dem gesprochenen Kommentar - auch mit Musik und Sounds aus dem MAGIX-Soundpool versehen wollte) . Es wäre sehr zu begrüssen, wenn MAGIX diesbezüglich eindeutige und rechtlich verbindliche Formulierungen erstellen würde und dies eben nicht nur "irgendwo am Rande". Auch die Wissenscommunity wäre ein geeigneter Ort zur Veröffentlichung. Klare Definitionen von "lizenzfrei", "royalty free", evtl. Kosten für eine schriftliche Genehmigung... Das alles sollte klar und eindeutig umrissen werden. MAGIX liefert nun einmal Produkte, die hervorragende Werkzeuge auch für professionelle Ergebnisse darstellen.

Beispiel:
- Video & Fotoshow Soundpool 5: kein Hinweis auf eingeschränkte Nutzung
- Video & Fotoshow Soundpool 6: unter "Nutzungsbedingungen" deutlicher Hinweis auf die Untersagung der Verwendung innerhalb kommerzieller Produktionen.
Warum der Unterschied, oder hat man diesen Hinweis bei Nr. 5 nur vergessen?
Der Hinweis auf die GEMA-Freiheit ist für den Bereich der Verwendung im persönlichen Rahmen ohnehin nur für MAGIX interessant. Dieser Rahmen wird ja schon bei einer Aufführung über einen bestimmten Personenkreis hinaus durchbrochen.  

lg,
Lithos