Kommentare

taucherle schrieb am 07.11.2009 um 21:22 Uhr
Wenn Du die Verwertungsrechte an den Bildern hast, ja.
Hast Du die Foto`s selbst aufgenommen hast Du die Rechte an den Bildern, kannst also darüber entscheiden was damit geschieht. Eine populäre Person ist eine Person des öffentlichen Interesses. Man kann Foto`s von Personen öffentliches Interesses ohne expliziete Erlaubnis veröffentlichen. Jedoch musst der Fotograf seine Absicht direkt oder indirekt anzeigen. Eine indirekte Anzeige wäre das Tragen eines gut sichtbaren Presseausweises oder ein Hinweis einer Boulevard-Zeitung. Collagen sind Bildverfremdungen. Du solltest unbedingt die schriftliche Erlaubnis für die Verwertung einholen. Die Verwertung beschreibt in der Regel auch wo Du die Bilder verwerten darfst und manchmal auch eine Tantieme für die abgelichtete Person.
Ohne Verwertungsrechte begibt man sich in das Risiko der Abmahnung durch einen Anwalt. Manche Anwälte bestreiten Ihr Einkommen nur durch Abmahnungen, speziell im Internetrecht.

Gruss

Mike
NSCHOTSCHI schrieb am 16.11.2009 um 19:25 Uhr
Ich habe Sascha G. angeschrieben und habe heute die Bestätigung. Ich habe die Rechte für meine Collage. Jetzt kann ich sie hier reinstellen