Web Designer 6

musikheschl schrieb am 08.11.2010 um 18:32 Uhr

Ihre Seitenentwürfe sehen in der Regel eine Seite für "Meine Lieblingsmusik" vor. Als Textentwurf schlagen Sie zum Beispiel folgenden Text vor:

"Meine exklusive Musiksammlung:

Musik ist mein großes Hobby und Lebenselixier. Aktuell verfüge ich über eine stattliche Musiksammlung von über 500 Interpreten. Am liebsten mag ich Pop, Rock, aber auch Jazz und Klassik. Hören Sie doch mal in meine persönliche Musik-“Compilation“ rein.  Nutzen Sie dazu den angezeigten Media-Player.  Tipp: Über den Mediaplayer können Sie sich vor und zurück in der Playlist navigieren. Hört sich gut an ;) [Fügen Sie hier weitere ganz persönlichen Ausführungen an]

 

Kann ich in diesem Bereich meine Lieblingsschlager etc. (in der Regel gemapflichtig) einbauen, ohne Gefahr zu laufen, Abmahnungen zu erhalten ?

Danke im voraus für eine baldige Nachricht

Herzliche Grüsse

Helmut Schlereth

Kommentare

freethinker schrieb am 08.11.2010 um 19:59 Uhr

NEIN !

Das entspricht einer öffentlichen Darbietung und Vebreitung von geschützten Musiktiteln.

 

Wenn Du nicht eine Abmahnung bekommen möchtest, die meistens mit einer hohen Gebühr verbunden ist, lass es lieber sein.

 

Einige Anwälter leben nur von solchen Abmahnungen.

 

Du kannst aber alle Deine Lieblingstitel auslisten und verlinken zu entsprechenden Kaufportalen, die immer Hörproben bereit stellen. Das müßte unverfänglich sein.

 

Gruß

Michael