Urheberrechte Musikaufnahme auf öffentlicher Veranstaltung

cyberlina schrieb am 04.06.2008 um 15:52 Uhr
Wenn ich einen Mitschnitt von einer öffentlichen Veranstaltung mache - sagen wir z.B. Loveparade und anschließend eine DVD draus mache, die ich im kleineren Stil verkaufe, z.B. in Musikshops an Loveparadefans oder sowas - ist die Musik die mitaufgenommen wurde irgendwie gemapflichtig??

Eigentlich hat ja der Veranstalter schon Gema gezahlt.
Und ich selbst unterlege das Video ja nicht mit geschützter Musik, neben der Musik, die bei der Veranstaltung mitgelaufenen Musik.
Es ist quasi ein Report/Dokumentation.
Was gilt hier?

DANKE --------------- Hallo MartinJr - Umsatzsteuer und Verbreitung ist ja kein Problem. Komplex wirds nur mit dem haarspalterischen Urheberrechten, die sich offensichtlich über alle "Schichten" ziehen - sprich nicht das Hören der Musik bei Veranstaltung, sondern quasi das hören des gehörten nochmal bezahlen und und und. Hab schon berfürchtet es ist komplex. Ist es immer mit der GEMA.... aber gleich soooo? Frustrierend.

Kommentare

Lazerboy schrieb am 04.06.2008 um 16:09 Uhr
Hallo Cyberlina,

das solltest Du auf keinen Fall tun. Du machst Dich auf jeden Fall strafbar. Die Veranstalter zahlen die Gema-Gebühren für die einmaligen Aufführungsrechte auf der Veranstaltung.

Wenn die Veranstalter dann zusätzlich eine CD/DVD produzieren, müssen Sie für die Musik die zu hören ist (auch wenn die identisch auf der Veranstaltung gelaufen ist) nicht nur Gema bezahlen (Autoren & Verlage), sondern auch Lizenzen an den Rechtehalter für die Vervielfältigung (Plattenfirmen / Labels). Du müsstest quasi erstmal bei den Labels anfragen, dann einen Vertrag schliessen und pro verkauften Bild/Tonträger abrechnen. Zusätzlich musst Du bereits bei der Herstellung für JEDEN HERGESTELLTEN (nicht verkauften) Tonträger eine pauschale Gemaabgabe tätigen (geht nach Laufzeit der Musik).
Zusätzlich kann es sein, dass Du auch noch an den Veranstalter zahlen musst. Die Loveparade ist eine geschlossene Veranstaltung und Du darfst gar nicht ohne Genehmigung aufnehmen :-) und schon gar nicht irgendwas verkaufen. Du verstösst also quasi gegen 3 Gesetze.....

Genau genommen darfst Du das weder aufnehmen, noch verschenken. Man könnte jetzt noch weiter spinnen....Je nachdem wen Du wielange auf Deinem Video zeigst....theoretisch brauchst Du, wenn jemand deutlich länger zu erkennen ist, auch von dieser Person eine Genehmigung, wenn Du die Aufnahmen verkaufst. Leider ist das ganze kein Spass...:-((. Und die Tonträgerindustrie ist leider ohnehin nicht sehr tolerant, wenn es um Urheberrechte und Verwertung geht.....
Stofffuchs schrieb am 29.06.2008 um 21:55 Uhr
Ergänzend mal noch, wenn z. Bsp. ein Bekleidungshersteller eine Modenschau zeigt, darf ein dort aufgenommenes Video nur zu internen zwecken benutzt werden. Sobald diese Aufnahmen an dritte gehen greift der Fall wie bei Lazerboy beschrieben.