urheberrecht soundmaker youtube

gunalumi schrieb am 29.01.2017 um 21:58 Uhr

ich habe gerade von youtube mitgeteilt bekommen, dass mein hochgeladenes video urheberrechtsverletzungen aufweisst.

es handelt sich dabei um identifizierte musiksequenzen, die der soundtrackmaker vollautomatisch zu meinem video "komponiert" hat.

da der soundtrackmaker in meinem erworbenen "video deluxe 2015 plus" integriert ist, habe ich so etwas nicht erwartet.

youtube löst das mit werbeeinblendungen, die angeblich dem urherber zu gute kommen. ich kann allerdings auch widerspruch einlegen.

fragen:

1. ist das bekannt? wieso werde ich bei video deluxe nicht darauf aufmerksam gemacht?

2. hat schon mal jemand widerspruch eingelegt? hilft das?

 

Kommentare

Ehemaliger User schrieb am 29.01.2017 um 23:44 Uhr

1. Mit dem richtigen Browser und dem richtigen Addblocker erscheint gar keine Werbung bei Youtube.

2. sind die verwendeten Sound Fetzen zwar für den privaten Gebrauch frei verfügbar (bei Dir daheim!), für den öffentlichen bzw gewerblichen Gebrauch ist eine Lizens zu erwerben.

3. Nutze Vimeo

Ehemaliger User schrieb am 30.01.2017 um 09:14 Uhr

Du wirst bei Videodeluxe nicht darauf aufmerksam gemacht, weil du ja den AGB zugestimmt hast, darin steht eindeutig , wie du mitgeliefertes Content nutzen darfst

 

Markus73 schrieb am 30.01.2017 um 11:41 Uhr

Ich sehe hier so viele Unklarheiten bzw. Missverständnisse, dass ich mich auch mal einklinke.

Laut EULA ist eine kommerzielle Nutzung der Soundloops nicht gestattet, eine Veröffentlichung (solange damit kein Geld verdient wird) ist damit aber nicht verboten!

Nachzulesen z.B. hier:

http://magazine.magix.com/de/kommerzielle-nutzung-von-musik/

Schöne Grüße,

Markus

A380 schrieb am 30.01.2017 um 12:06 Uhr

Moin moin aus Bremen,

hat YT denn auch den richtigen Urheber erkannt ? Also die Firma Magix als Urheber.

Oder wurde irgendein anderes Musikstück erkannt. Evt. hat sich die "Erkennungs-Software" da nur vertan.

In diesem Fall kannst du Einspruch erheben. Hab ich auch schön öfter gemacht.

mfg William... Der A380

wabu schrieb am 30.01.2017 um 12:48 Uhr

wie A380 habe ich mehrfach und erfolgreich widersprochen

 

wabu ...............der nie auslernt

Der Rechner  Installierter physischer Speicher (RAM) 32,0 GB / Prozessor Intel(R) Core(TM) i7-9700K CPU @ 3.60GHz, 3600 MHz, 8 Kern(e), 8 logische(r) Prozessor(en),

Intel® UHD Graphics 630 aktiviert

NVIDIA Geforce GTX 1650 HDMI ; 2x DVI ; VGA, PCIe

Samsung (SSD) HD103SJ F3 1 TB Sata 7200 / 2x LG GH22NS SATA schwarz

Betriebsystem Microsoft Windows 10 Home Version 10.0.18362 Build 22H2

geschnitten wird seit 2007 mit Magix immer aktuell VdL und ProX

gefilmt mit Panasonic SDT 750 und FZ 1000 sowie Pentax K30 (Mist) und einer Q500k und SJ 1000 und Hero7

fotografiert mit Pentax K10 und K30 (Super)/Sigma 10-20 und 18-200; Fisheye und 500mm Spiegeltele

Mein Kanal: youtube

gunalumi schrieb am 31.01.2017 um 15:57 Uhr

erst mal vielen dank für die vielen antworten und erklärungen

ich schiebe noch nach, was ich verstanden habe:

1. magix engagiert einen musiker, der bestimmte grundvarianten komponiert und an magix verkauft.

2. mit hilfe dieser grundvarianten "komponiert" dann der soundtrackmaker eine "hintergrundmusik" für mein video.

3. solange ich nur veröffentliche, aber kein umsatz damit generiere ist, sind die lizenzgebüren bereits mit dem erwerb von magix video deluxe abgegolten.

4. wenn sich ein musikstück eines komponisten nun so ähnlich anhört wie meine hintergrundmusik, dann müsste sich dieser mit magix auseinandersetzen und nicht mit mir

auf jeden fall probiere ich mal aus, was passiert, wenn ich bei youtube widerspreche.

da es ja um ein "grundsätzliches problem" geht, wird das wohl bei vimeo genauso sein.