Urheberrecht Problem auf Youtube ?

Nedo schrieb am 29.10.2017 um 11:45 Uhr

Hallo, habe mit Fastcut ein kurzes Video geschnitten und auf Youtube gelegt,

leider gab es nun einen Einspruch wegen der Musik. Ich habe geschrieben

das ich die Musik direkt aus Fastcut habe, Vorlage Daydreaming Musik Chill Out.

Wurde aber abgelehnt, was kann ich jetzt machen, soll ich Beschwerde gegen

abgelehnten Einspruch einlegen?

Anspruchsteller:

Dance all Day - Im Auftrag von: Teschner Studios

Kommentare

Ehemaliger User schrieb am 29.10.2017 um 12:17 Uhr

Was steht in der eila zur nutzung, wenn die verwendung nicht privat ist, wie bei dir

Ehemaliger User schrieb am 29.10.2017 um 12:18 Uhr

Hoffentlich hast du das video nicht monetarisiert

Nedo schrieb am 29.10.2017 um 12:33 Uhr

Ok, ich habe mir extra fastcut besorgt um damit meine privat videos zu schneiden und vertonen, weil es so schnell geht, das heisst meine Privat Videos darf ich nicht auf Youtube legen? Genau für so etwas habe

ich mir fastcut besorgt. Um geld verdienen geht es mir überhaupt nicht, die videos schauen sich eh nur kollegen an.

Ich muss jetzt wissen was ich machen soll? Habe keine Lust irgendein Problem mit Anwälten zu bekommen.

 

GuenthiG schrieb am 29.10.2017 um 12:48 Uhr

Nein, so war das nicht gemeint. Du darfst nur keine Werbung schalten. In den meisten Fällen steht da auch, dass du nichts weiter unternehmen musst, aber mit Werbung rechnen musst, an der der Anspruchsteller verdient. Manchmal bleibt das Video mit Werbung sogar verschont. Bleib cool, auch wenn dich das erschreckt haben sollte.

Mit Magix-Musik habe ich selber oft Probleme gehabt. Meist hat sich nach kurzer Zeit erledigt und die Ansprüche wurden zurückgenommen. Vergleiche doch selber, ob deine Musik mit der angeblich kopierten übereinstimmt. Wenn nicht, nochmals Einspruch erheben. Das ist normal. Da gewöhnst du dich dran.

Zuletzt geändert von GuenthiG am 29.10.2017, 12:50, insgesamt 1-mal geändert.

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Knipse Panasonix Lumix DMC-FZ300 + DJI Osmo Action

GuenthiG schrieb am 29.10.2017 um 13:02 Uhr

Bei Magix' Musik hatte ich oft den Eindruck, dass die anderer Leute Musik mopsen, leicht verändern und dann verkaufen. Manchmal waren da kaum Unterschiede zum Original wahrzunehmen. Wenn sich dann bei YT der vermeintliche Rechteinhaber meldet, ist das schon ärgerlich. Aber das Problem hatte ich auch mit Musik von Jamendo. Und die war sogar gekauft, was die natürlich nicht wissen konnten. Also selbst da muss man mit Ärger rechnen, selbst wenn man die Rechte besitzt.

Zuletzt geändert von GuenthiG am 29.10.2017, 13:05, insgesamt 1-mal geändert.

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Ehemaliger User schrieb am 29.10.2017 um 13:16 Uhr

In der eula steht eindeutig; wie du die mitgelieferte musi verwenden kannst, und youtube ist halt keine private sache, sondern öffentlich

Nedo schrieb am 29.10.2017 um 13:29 Uhr

Danke GuenthiG für die Info,

auf Youtube teile ich meine videos mit Gleichgesinnten, hier geht es nicht um Geld verdienen.

Javo wenn das so wäre, wäre Fastcut ein Fehlkauf, Youtube bietet auch lizenzfreie Musik an

falls du das nicht weisst. Nicht alles auf was man auf Youtube postet geht ums Geld verdienen.

 

GuenthiG schrieb am 29.10.2017 um 13:37 Uhr

Ja, in der YT-Biblio findet man auch was. Bin ich schon 6x hoch und runter, um für mich was zu finden.Viel war es nicht, aber ich war zufrieden.

Ehemaliger User schrieb am 29.10.2017 um 19:39 Uhr

Wenn du auf youtube freie Musik findest, warum nutzt du die von Magix dann und das mit dem Monetarisieren war nur ein Hinweis, hat letztens auch einer gemacht, Magix Music verwendet Video monetarisiert und sich dann gewundert, warum er eine 4 stellige Summe zahlen sollte. Sobald wie du öffentlich was stellst, muss du immer Urheberrecht beachten, du hast ja die Eula akzeptiert und damit weisst du, was man darf

BilderMacher schrieb am 29.10.2017 um 19:49 Uhr

Es wird sich am Ende herausstellen, dass es wieder ein "False Positive" ist, Google bzw. Youtube sich bei der Erkennung des Musters der Musik geirrt hat. Gab es alles schon. Wurde durch Widerspruch geklärt und ging in den meisten, ähnlich gelagerten Fällen gut aus.

Er wird die Musik von Youtube nicht verwenden können, denn es geht ja in FastCut darum, diese in der Schnittvorlage zu verwenden, die einem bestimmten Schnittmuster folgt, was von der Musik sehr stark abhängt.

Nachträglich auf YT die Musik auszutauschen macht also dann keinen Sinn.

"Je mehr die Menschen wissen, desto weniger müssen sie glauben!"

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Ich kann vieles, darf aber nicht alles.
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Nedo schrieb am 29.10.2017 um 22:58 Uhr

also auch das zweite Video was ich auf youtube gesetzt habe ist nun

vom Anspruchsteller monetarisiert worden. Scheint jede Musik aus Fastcut jemanden anderen zu gehören,

die wollen einfach an den klicks verdienen? Eigentlich ist mir das egal.

 

@Renter11

Magix antwortet also in diesem Forum gar nicht?

 

@Ehemaliger User

was meinst du warum ich mir Fastcut gekauft habe? Mit dem was sie werben, Videos reinhauen, klick, fertiges Video mit Musik kommt raus. Plus die möglichkeit sofort auf Youtube zu laden.

 

Ehemaliger User schrieb am 30.10.2017 um 04:53 Uhr

Nochmal, wenn du die rechlichen Bestimmungen akzeptierst, weisst du doch was du darfst, wenn du das ignorierst, ist es dein Problem, sowas heisst übrigens Urheberrechtsverletzung

GuenthiG schrieb am 30.10.2017 um 07:23 Uhr

In der eula steht eindeutig; wie du die mitgelieferte musi verwenden kannst, und youtube ist halt keine private sache, sondern öffentlich


Viele der Videos sind privat. In dem Sinne ist doch nur gemeint, dass mit den Videos kein Geld verdient wird. Das Gegenteil von privat wäre dann gewerblich.

Wenn in der Eula drinstehen sollte, dass die Musik die eigenen 4 Wände nicht verlassen darf, weil privat, dann hätte Magix wohl eine Menge verschlafen. Heutzutage lädt die halbe Welt ihre Videos, incl. Musik, ins Internet hoch. Und darauf sollte auch der Inhalt der Eula ausgerichtet sein.

GuenthiG schrieb am 30.10.2017 um 09:16 Uhr

Also ich werde das Gefühl nicht los, dass du nichts zum Thema sagst.

@Nedo möchte Magix für rein private Zwecke nutzen, und ihr erzählt ihm, dass er sich die Eula durchlesen soll, weil er Probleme mit der Musik bekam. Laut Magix kann er die Inhalte privat verwenden. Wobei das Wort "privat" in den Linzenzbetsimmungen nicht vorkommt, sondern "nicht kommerziell" oder "kommerziell".

Nedo schrieb am 30.10.2017 um 09:20 Uhr

Also ich habe Magix direkt kontaktiert, die verweisen in so einem Fall sich direkt an Youtube zu wenden,

dort kann man dann den Urheberrechtsinhaber prüfen lassen. In der EULA wird nix verboten außer wenn

man das gewerblich machen will.

Ich finde Magix sollte hier die User besser informieren, wie zbs. die Firma Dji mit der goapp womit man seine Action Videos ähnlich Fastcut schneiden und vertonen (eigener Soundpool) kann und dann sofort auf Youtube teilen.

Ich nutze verschiedene Video editing tools seit Jahren, bei Fastcut sind mir halt die Probleme mit Youtube aufgefallen.

Das Video ist mein Original, das kann mir keiner nehmen, es gibt wirklich viel freie Musik die man nutzen kann,

für meine meistens um die 2-3 min Clips langt das vollkommen, am liebsten schneide ich diese kurzen Videos

eh selbst.

Bringt ja nix wenn man mit so einem Tool wie Fastcut seine Clips schnell schneiden kann und dann mit Problemen konfrontiert wird.

Danke nochmals an alle für die Infos!

bye, Nedo