Kommentare

marion51 schrieb am 04.09.2010 um 11:14 Uhr

wende dich an den support von magix

hier sind nutzer wie du und ich. rechtsauskünfte sind da schwierig.

gruß

samp schrieb am 04.09.2010 um 11:43 Uhr

Bitte stell die Antwort, die du erhalten hast, hier herein.

Ist sicher auch für andere wichtig.

Vielen Dank

LG

DeeScott schrieb am 05.09.2010 um 14:26 Uhr

Hab die Frage per eMail gestellt. Bin mal gespannt, was die antworten. Ich setz es dann hier rein. Eigentlich wär das ja schade.

 

LG

DeeScott schrieb am 07.09.2010 um 00:09 Uhr

Also, ich hab eine eMail direkt an die Rechtsabteilung (recht@magix.net) von Magix geschickt und die meinten, dass die neue Regelung lediglich die aktuelle Soundpool DVD 17 betrifft. Ob die anderen ohne weiteres in kommerziell genutzte Musikstücke eingebaut werden dürfen steht in der jeweiligen EULA der Soundpool DVDs. Diese sind wohl für die älteren Soundpool DVDs geltend.

 

Wie weit die neue Soundpool DVD mit gekaufter Lizenz genutzt werden darf, weiss ich noch nicht.
 

Bitte stell die Antwort, die du erhalten hast, hier herein.

Ist sicher auch für andere wichtig.

Vielen Dank

LG

Max Power schrieb am 15.09.2010 um 16:35 Uhr

Hallo DeeScott,

 

im Grunde ist das ganz einfach und so, wie es in der jeweiligen EULA des gewünschten Produktes steht.

Z.B.: Soundpool DVD Collections dürfen bis zur Version 17 kommerziell innerhalb einer Werkverbindung genutzt werden. Das heißt, wenn Du aus den Loops einen Song produzierst, darfst Du Ihn kommerziell verwerten. Du darfst die Loops jedoch nicht einzeln verkaufen.

Für die Loops, die dem MusicMaker beigelegt sind, gilt das gleiche. Bis zur Version 17 dürfen sie kommerziell genutzt werden. In der 17er Version (Sounpool Collection und MusicMaker) wurden die Lizenzbedingungen geändert.

Darin heißt es dass die darauf enthaltenen Loops nur noch nicht kommerziell genutzt werden dürfen.

Du darfst damit aber einen Song produzieren, Du darfst ihn öffentlich auf youtube, myspace und Co aufführen, Du darst Ihn Deinen Freunden auf CD brennen, usw. solange Du damit weder mittelbar, noch unmittelbar Geld verdienst.

Das heißt, wenn Du Ihn zum Beispiel auf youtube stellst und dann, weil Dein Video über 50000 mal angeklickt wurde, Werbung davor schalten lassen kannst, und Du damit Geld verdienst, dann benötigst Du eine kommerzielle Lizenz. Diese kannst Du dann auf www.catooh.com erwerben.

Mit der kommerziellen Lizenz darfst Du natürlich alles machen, was Du auch mit den alten Soundpools machen darfst.

Ansonsten gilt, ... jedes Produkt hat eine EULA und was darin steht gilt auch für das jeweilige Produkt.

 

Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen

Max