Kommentare

BilderMacher schrieb am 02.06.2022 um 12:53 Uhr

Hallo,

deine Frage zeigt, du hast die Lizenzbedingungen/EULA nicht gelesen oder verstanden?

Hier ein Artikel vom SUPPORT zum Thema:

https://www.magix.info/de/support/artikel/kommerzielle-nutzung-der-mitgelieferten-inhalte--367/

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich bitte an MAGIX selbst. Anwender hier im Forum können dir bei den rechtlichen Fragen nicht helfen.

"Je mehr die Menschen wissen, desto weniger müssen sie glauben!"

+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+
Ich kann vieles, darf aber nicht alles.
+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+

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Hardware / Software:
::::::::::::::::::::::::::::::::::::++++:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Intel(R) Core(TM) i7-10510U CPU @ 1.80GHz (8 CPUs), ~2.3GHz
12288 MB RAM
DirectX 12
 

Intel(R) UHD Graphics (für Import, Verarbeitung, Export)

NVIDIA GeForce MX250 (wird nicht in Schnitt-SW verwendet)

  • Video deluxe 2016 Premium
  • Video deluxe 2025 Premium
  • Video Pro X 16
  • Photostory Deluxe 2025
  • Samplitude X7 Suite
  • ACID Pro 11
  • Music Maker 2025 Premium
  • MAGIX/XARA Graphic-/Web-Designer

-----------------------------------------------------------------------------------

Edition    Windows 10 Home
Version    22H2
Installiert am    ‎15.‎10.‎2020
Betriebssystembuild    19045.5011
Leistung    Windows Feature Experience Pack 1000.19060.1000.0

------------------------------------------------------------------------------------

Standardbrowser: Mozilla Firefox 131.0.3 (64-Bit)

kretzinger schrieb am 02.06.2022 um 14:07 Uhr

Servus "Bildermacher",

leider hilft mir Deine Antwort nicht weiter.

Wenn ich die Lizenzvereinbarung für MAGIX Produkte (EULA) durchlese, finde ich keine Antwort auf meine Frage.

Da muss es doch eine klare Aussage geben.

Gruß Winni

Thomschi schrieb am 02.06.2022 um 14:44 Uhr

@kretzinger,

Auszug aus dem Link von @BilderMacher

Darf ich mein erstelltes Werk Online veröffentlichen?

Solange das selbst erstellte Werk nicht kommerziell genutzt wird, darf dies bei Youtube oder anderen Portalen hochgeladen werden.

Was bedeutet genau "kommerzielle Nutzung"?

Eine kommerzielle Nutzung liegt vor, wenn die Absicht zur Gewinnerzielung besteht.
Dies ist der Fall, wenn ein Video, Song oder eine Website verkauft wird, Werbezwecken dient (beispielsweise über YouTube "monetarisiert" / Werbung vorgeschaltet wird)oder in sonstiger Weise geldwerte Vorteile angestrebt werden. 

Jetzt weiß ich nicht, was daran nicht zu verstehen ist.

Windows 10 Pro. Version 22H2 (Build 19045.3155) 64 Bit Betriebssystem. Intel Core i7-8700CPU @3,2GHz. Arbeitsspeicher 16GB.

NVIDA GeForce GTX 1650. Video-Kamera: Sony FDR AX 53. Foto-Kamera: Canon PowerShot SX730 HX. VDL Premium 2023 Version 22.03.172 (UPD 3)

kretzinger schrieb am 02.06.2022 um 15:23 Uhr

Das versteh ich doch. Ich schrieb aber, dass ich bei einer Veröffentlichung nichts verdienen will, also keine "Monetatisierung".

BilderMacher schrieb am 02.06.2022 um 15:28 Uhr

@kretzinger, hast du dir auch den Artikel vom SUPPORT durchgelesen?

"Je mehr die Menschen wissen, desto weniger müssen sie glauben!"

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12288 MB RAM
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Intel(R) UHD Graphics (für Import, Verarbeitung, Export)

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Leistung    Windows Feature Experience Pack 1000.19060.1000.0

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vdl-user-v19 schrieb am 02.06.2022 um 15:34 Uhr

Hier:

https://www.magix.info/de/forum/magix-musicmaker-auf-youtube-videos-hochladen--1228015/

wurde auch was zu dieser Thematik erörtert.

H.S. schrieb am 02.06.2022 um 15:55 Uhr

@kretzinger

Da bewegt man sich immer auf ganz dünnem Eis, Du kannst eigentlich in Bild und Ton nur das veröffentlichen was Du selbst erstellt hast oder Du hast eine Genehmigung des Herstellers, sei es ohne oder mit Kosten. In vielen Fällen weist Dich Youtube auf eine Verletzung des Urheberrechts hin, in vielen Fällen wird dann Werbung geschaltet und das Video geduldet. Das Recht muß man sich einräumen lassen und zwar vom Rechteinhaber. Es kann aber auch böse ausgehen. Beispiel: Wenn Du ein amerikanisches Video aus einem Wohnzimmer siehst und im Hintergrund läuft ein Fernsehprogramm, das ist nicht ohne Grund verpixelt. Bei YouTube kannst Du Dich aber aus der großen Sound-Datenbank bedienen und für Deine Videos nutzen. Rechtlich alles sehr kompliziert, geh mal vom Schlimmsten aus, Du kannst Dir zu Hause Deine mit Musik untermalten Videos anschauen so oft Du willst, bei einer Veröffentlichung solltest Du Dich vorher absichern, ob Du dazu überhaupt das Recht hast. Also Soundkollektion für Dich alleine geht schon ansonsten lesen, bei wem die Rechte liegen. Übrigens, auch der Begriff 'Royalty free' ist kein Freibrief, aber da schau mal ins Internet.

SWISS-TOM schrieb am 02.06.2022 um 17:10 Uhr

@H.S. @kretzinger @vdl-user-v19 @Thomschi

Also obwohl ich in der Schweiz wohne und hier ein bisschen andere Gesetze gelten wage ich mal das kritische Hinterfragen all dieser Warnungen und Schwarzmalerei bezüglich Rechte, Genehmigung etc. für YT Uploads.

Gelegentlich ist dieses Thema ja hier im Forum präsent und die Posts gehen fast immer in die Richtung wie hier von H.S wiederholt. Keiner will hier brauchbare Tipps geben und es hagelt nur Warnungen und was man alles lesen soll. Für Hobbyfilmer ohne irgendwelche finanzielle Absichten ist doch das Hochladen auf YT kein Problem wenn z.B. keine Persönlichkeitsverletzung vorliegt. Einfache Landschafts-, Reise-, Sportaufnahmen etc. mit erlaubtem Sound einfach mal hochladen ohne sich weiter um Folgen zu kümmern.

Ist etwas von YT unerlaubtes dabei wird schon ein Riegel geschoben und die Sache ist erledigt. Und ohne Verwarnung kann keine Verurteilung in dieser Sache erfolgen. Dass ein Hobbyfilmer mit erlaubtem Upload mal ernste Konsequenzen erfahren hat, möchte ich erstmal erfahren.

wabu schrieb am 02.06.2022 um 17:33 Uhr

Ich habe für einen Film Musik verwendet zu der ich keine Rechte hatte: Hinweis vonYT:

du verwendest Musik ohne Rechte- wenn mit dem Video Geld erlöst wird geht das an die Inhaber der Rechte - sonst nix

auch habe ich Musik aus dem Magix Bereich verwendet. - den gleichen Hinweis bekommen- wurde von mir zurück gewiesen- und ich bekam recht.

in einem einzigen mir bekannten Fall wurde ein Video versteckt weil die verwendete Musik nicht bei YT verwendet werden durfte.

wabu ...............der nie auslernt

Der Rechner  Installierter physischer Speicher (RAM) 32,0 GB / Prozessor Intel(R) Core(TM) i7-9700K CPU @ 3.60GHz, 3600 MHz, 8 Kern(e), 8 logische(r) Prozessor(en),

Intel® UHD Graphics 630 aktiviert

NVIDIA Geforce GTX 1650 HDMI ; 2x DVI ; VGA, PCIe

Samsung (SSD) HD103SJ F3 1 TB Sata 7200 / 2x LG GH22NS SATA schwarz

Betriebsystem Microsoft Windows 10 Home Version 10.0.18362 Build 22H2

geschnitten wird seit 2007 mit Magix immer aktuell VdL und ProX

gefilmt mit Panasonic SDT 750 und FZ 1000 sowie Pentax K30 (Mist) und einer Q500k und SJ 1000 und Hero7

fotografiert mit Pentax K10 und K30 (Super)/Sigma 10-20 und 18-200; Fisheye und 500mm Spiegeltele

Mein Kanal: youtube

H.S. schrieb am 02.06.2022 um 19:01 Uhr

@wabu @SWISS-TOM

.....und in einem meiner eigenen Fälle (ich war im Urlaub im Kino und habe 10 Sekunden vom Film in mein Video eingebettet) wurde mein Video sofort weltweit gesperrt, obwohl es sogar 'Privat' eingestellt wurde. Und wer Fahraufnahmen im Auto macht und das Radio läuft, bekommt bei YouTube gerne mal einen zwar harmlosen Hinweis aber intern eine Einstufung. Und meinem Freund wurde sein FLICKR-Account komplett unwiderruflich gelöscht, Fragen bleiben schlicht unbeantwortet. So ist das, manche Rechteinhaber sind da sehr pingelig und rigoros, man sollte es wissen. Und wer sich bei YouTube einen oder noch schlimmer mehrere 'Strike' oder viele einfache Verwarnungen eingehandelt hat sollte sich schon mal sehr kundig machen oft muss man ein 'Belehrungsvideo' komplett anschauen oder 'multiple choice'-Fragen beantworten, das ist dann die harmlose Reaktion so wie man auch einfach mal für einige Wochen gesperrt wird und kein Video mehr hochladen kann. Ich male nicht schwarz weil ich es in meinem Abonenntenkreis hautnah miterlebe, man kann aber auch die Drei-Affen-Methode verwenden 🙈🙉🙊, die klappt aber nicht immer und kann überhaupt niemanden dazu raten.

Die Frage von @kretzinger war nicht unberechtigt und kann man mit gutem Gewissen nur beantworten, wenn er das Video mit der Musik nur im Hausgebrauch verwendet, das darf er, ansonsten die Lizenzbedingungen/EULA nicht einfach ignorieren.

@SWISS-TOM

Einfache Landschafts-, Reise-, Sportaufnahmen etc. mit erlaubtem Sound einfach mal hochladen ohne sich weiter um Folgen zu kümmern.

Natürlich, Du sagst es ja, Sound erlaubt und einfache Landschafts- und Reiseaufnahmen, aber beim Sport hört es schon mal auf. Nehm ein Fußballspiel auf (ich meine nicht das vom Dorfplatz) und lade es nach YouTube hoch, ob Du Dich um die Folgen nicht kümmerst lass ich einfach mal stehen.

Meine Ausführungen wurden unbeabsichtigt leider etwas länger, sollten aber zu denken geben.

Zuletzt geändert von H.S. am 02.06.2022, 19:02, insgesamt 1-mal geändert.

MS Windows 11 Pro 23H2 (64bit); Intel Core i7 11700K

Magix Video deluxe Premium 2025 (24.0.1.199); VEGAS 18+20 PRO; Pinnacle Studio 25 Ultimate

SWISS-TOM schrieb am 02.06.2022 um 21:02 Uhr

@H.S.

Du nennst ja Beispiele die von Hobbyfilmer, was ich darunter verstehe, sehr abweichen. Einer der Fussballspiele der oberen Klassen aufnimt und auf YT auflädt ist kein richtiger Hobbyfilmer sondern einer der sich zeigen und profilieren will. Davon gibt es ja auch in Social Media jede Menge davon. Wer sowas nötig hat muss sich um allfällige Konsequenzen nicht wundern.