Kommentare

Ehemaliger User schrieb am 05.01.2012 um 09:45 Uhr

Wenn du Samples nutzt - nein. oder du ksufst dir die kommerziellen Nutzungsrechte für die Samples.

BilderMacher schrieb am 05.01.2012 um 09:57 Uhr

Nachlesen in den Lizenzbedingungen, hätte deine Frage nicht aufkommen lassen oder wäre damit sofort beantwortet:

6. NUTZUNG DER MUSIK-, VIDEO-, FOTO-DATEIEN:

Diese license.txt Datei befindet sich im Ordner auf der Festplatte:

C:\Program Files (x86)\MAGIX\Music_Maker_MX_Premium

Zuletzt geändert von BilderMacher am 05.01.2012, 09:57, insgesamt 1-mal geändert.

"Je mehr die Menschen wissen, desto weniger müssen sie glauben!"

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Ich kann vieles, darf aber nicht alles.
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Hardware / Software:
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Intel(R) Core(TM) i7-10510U CPU @ 1.80GHz (8 CPUs), ~2.3GHz
12288 MB RAM
DirectX 12
 

Intel(R) UHD Graphics (für Import, Verarbeitung, Export)

NVIDIA GeForce MX250 (wird nicht in Schnitt-SW verwendet)

  • Video deluxe 2016 Premium
  • Video deluxe 2025 Premium
  • Video Pro X 16
  • Photostory Deluxe 2025
  • Samplitude X7 Suite
  • ACID Pro 11
  • Music Maker 2025 Premium
  • MAGIX/XARA Graphic-/Web-Designer

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Edition    Windows 10 Home
Version    22H2
Installiert am    ‎15.‎10.‎2020
Betriebssystembuild    19045.5371
Leistung    Windows Feature Experience Pack 1000.19060.1000.0

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Standardbrowser: Mozilla Firefox 134.0.0 (64-Bit)

👶-Boomer

MAGIX_Audio_Content_Team schrieb am 06.01.2012 um 09:27 Uhr

Hallo grauzone,

ich zitiere aus den Nutzungsbedingungen (EULA, nachzulesen auch bei der Installation des Programms):

6. NUTZUNG DER MUSIK-, VIDEO-, FOTO-DATEIEN:
Die auf den MAGIX-Produkten enthaltenen Musik- bzw. Video-/Foto-Dateien dürfen grundsätzlich nur für nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden. Ein kommerzieller Zweck liegt vor, wenn mit den Dateien unmittelbar geldwerte Vorteile angestrebt werden (z.B. durch Verkauf, Lizenzierung o. ä.). Dies gilt für die den Produkten “WebDesigner“, “WebDesigner Premium“ und “Foto & Grafik Designer“ beigefügten Musik-, Video- und Foto-Dateien mit der Maßgabe, dass diese Dateien im Rahmen einer eigenen kommerziellen Website, oder einer Erstellung/Bearbeitung eigener Fotos und Grafiken genutzt werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken ist nicht zulässig.

Für eine kommerzielle Nutzung der Songs musst du die entsprechenden Lizenzen auf www.catooh.com/de erwerben.

MfG

MAGIX Audio Content Team

Ehemaliger User schrieb am 08.02.2012 um 12:48 Uhr

Hallo, liebes Magix Audio Content Team, liebe Nutzer:Ich gebe euch für alle Nutzer des Magix Audio Contents und Catooh Recht, die Sounds (Loops) zu einem Zeitpunkt gekauft haben, zu dem die Nutzungsbedingungen wie hier von euch zitiert gelautet haben. Ich habe allerdings zum Beispiel die Soundpool DVD Collection 16 (aus dem Jahr 2009 ?) gekauft, Da heißt es in den Nutzungsbedingunge zu Ziff. 6 aber anders und  wie folgt:

Anfang Zitat: 6. NUTZUNG DER MUSIK-, VIDEO-, FOTO-DATEIEN:
Die auf den MAGIX-Produkten enthaltenen Musik- bzw. Video-/Foto-Dateien dürfen grundsätzlich nur  für nicht-kommerzielle Zwecke (lediglich im privaten Bereich) verwendet werden. Lediglich die den Produktreihen MAGIX Music Maker und Soundpool DVD Collection beigefügten Musik-Dateien können im Rahmen damit geschaffener Musikwerke lizenzgebührenfrei für kommerzielle Zwecke genutzt werden.
Ende Zitat.

Dies bedeutet meines Erachtens, dass die mit Hilfe der Loops erstellten Musikwerke (Songs) lizenzfrei auch für kommerzielle Zwecke verwendet werden dürfen. Daher dürfte ich bezüglich Contents, das ich mit d i e s e n Nutzungsbedingungen gekauft habe, zb einen Song kommerziell nutzen, in den ich ein  Magix Vocal-Sample eingebaut habe. Natürlich darf ich weder einzelne Samples oder Sammlungen verkaufen noch Loops einfach aneinanderreihen oder nur einen Loop nehmen und sowas als "Song" verkaufen. Dies ist nämlich (wohl) kein Musikwerk. Ich denke, die Magix-Hausjuristen werden  mir nicht widersprechen:-)) in der Gesamt-Beurteilung der  dieser alten Nutzungsbedingungen.

Wie gesagt, ich bin mit euch bezüglich der aktuellen Nutzungsbedingungen einig.

Viele Grüße

R 1772

 

MAGIX_Audio_Content_Team schrieb am 09.02.2012 um 08:59 Uhr

Hallo R1772,

das ist korrekt. Songs, die mit Samples aus älteren Music Maker und/oder Soundpool-Versionen ( = bis einschließlich Version 16) erstellt wurden, dürfen auch kommerziell genutzt werden. Erst sobald auch Samples aus dem Music Maker 17 oder MX bzw. Soundpool DVD Collection 17 oder 18 verwendet wurden, müssen bei einer kommerziellen Nutzung der Songs für diese Samples die Lizenzen über www.catooh.com/de erworben werden.

MfG

MAGIX Audio Content Team

Ehemaliger User schrieb am 09.02.2012 um 11:06 Uhr

Hallo,

besten Dank, dass dies mit dem Team schnell und vernünftig geklärt werden konnte.

Viele Grüße

R 1772

maxru50 schrieb am 18.02.2012 um 19:15 Uhr

Ich habe mir auf Grund dieser Aussagen die Soundpool Collection 16 gekauft. Im Shop von Magix stehen unterschiedliche Nutzungsbedingungen, ab 17 steht der Hinweis auf die nicht erlaubte kommerzielle Nutzung bei 16 steht er nicht. Als ich die DVD in das Laufwerk steckte und im Ordner License die Datei Magix.txt las war ich doch sehr erstaunt, dass hier die neuen Bedingungen mit dem Verbot der kommerziellen Nutzung stehen. Was soll man davon halten? Hier sollte Magix dringend eine Klärung durchführen.

MAGIX_Audio_Content_Team schrieb am 21.02.2012 um 09:02 Uhr

Hallo maxru50,

in den Lizenzbedingungen für die Soundpool DVD Collection 16 steht:

6. NUTZUNG DER MUSIK-, VIDEO-, FOTO-DATEIEN:
Die auf den MAGIX-Produkten enthaltenen Musik- bzw. Video-/Foto-Dateien dürfen grundsätzlich nur  für nicht-kommerzielle Zwecke (lediglich im privaten Bereich) verwendet werden. Lediglich die den Produktreihen MAGIX Music Maker und Soundpool DVD Collection beigefügten Musik-Dateien können im Rahmen damit geschaffener Musikwerke lizenzgebührenfrei für kommerzielle Zwecke genutzt werden.

Da die Soundpool DVD Collection 16 zu den genannten Produktreihen gehört, dürfen damit auch die damit erschaffenen Werke kommerziell genutzt werden.

Hoffe, geholfen zu haben.

MfG

MAGIX Audio Content Team

maxru50 schrieb am 21.02.2012 um 13:32 Uhr

Hallo liebes Magix Audio Contenteam, wenn ich die Lizenzbestimmungen richtig verstehe ist es so, dass eine kommerzielle Nutzung der beigefügten Musik-, Foto-, Videodateien schon immer(?) nicht erlaubt war. Eine Ausnahme bildeten die in Music Maker oder in den Soundpool DVD Collections enthaltenen Dateien. Mit der Version 17 hat sich dies geändert und die Lizenzbestimmungen sind für alle Magix-Produkte gleich.

Das bedeutet eigentlich auch, wer bei Youtube usw. z.B. ein Video oder eine Fotoshow mit Musikuntermalung hochladen möchte darf keine Musik und keine Geräusche aus den Nachvertonungsmöglichkeiten der Video- und Fotobearbeitungsprogramme verwenden.

9MGMusic schrieb am 25.09.2014 um 12:17 Uhr

Entschuldigung wenn ich diesen alten Beitrag wieder aufrolle, aber ich habe eine Frage.

Ich kreiere Musik mit der Sound Pool DVD Collection 16 und zwei älteren Versionen davon. Demnach ist es in Ordnung, wenn ich diese auch für kommerzielle Zwecke nutzen möchte.

Ich denke über eine Veröffentlichung auf dem Portal Patreon.com nach, was ähnlich wie Crowdfunding funktioniert. Dort kann man seine Patreons belohnen und mir kam der Gedanke das, wenn jemand bspw. 5$ im Monat zahlt, er von mir einen Download-Link zu all meiner hochgeladenen Musik bekommt. Er kauft damit nicht einen einzelnen Titel, sondern den Zugang zum Dropbox-Ordner.

Wäre es laut Nutzungsbedingungen erlaubt, so einen Bonus anzubieten? Ich werde aus Sicherheitsgründen erst damit online gehen, wenn ich hier eine Antwort erhalten habe. Vielen Dank! :)

Ehemaliger User schrieb am 25.09.2014 um 12:33 Uhr

@9MGMusic

Hast du den Beitrag vom "MAGIX Audio Content Team" schon gelesen und auch verstanden ?

http://www.magix.info/de/musikmaker-mx-18-duerfen-damit-erstellte-songs-komerziell-verkauf.wissen.672301.html?sort=newest&limit=100#ca607411

 

9MGMusic schrieb am 25.09.2014 um 12:52 Uhr

Ja, ich habe mir hier alle Beiträge durchgelesen und wollte es nur noch einmal detailliert klären, da ich hier einen Sonderfall anspreche. (zumindest denke ich das)

Kommerzielle Zwecke bis einschließlich Version 16 sind erlaubt, ok. Aber wie sieht es mit der kostenlosen Weitergabe der Songs aus, so wie in meinem Beispiel beschrieben? :)

9MGMusic schrieb am 26.09.2014 um 07:29 Uhr

Ich glaube es nun verstanden zu haben. Die ursprüngliche Frage richtete sich an das Programm Musicmaker MX18. Dann schwenkte das Thema aber zur DVD Collection um und dort dürfen erstellte Songs, bis einschließlich Version 16, dann auch kommerziell genutzt werden. Also ist meine Frage damit hinfällig, weil erlaubt. Also man darf die Titel dann kostenlos zum Download anbieten bzw. gegen eine Gebühr wie in meinem Fall beschrieben. Ist das richtig so? :)