Kommentare

freethinker schrieb am 11.12.2010 um 19:59 Uhr

Höchstens Rundfunkgebühren.

 

Mitschnitt von Internetradio ist zwar eine rechtliche Grauzone, aber mir ist kein Fall bekannt, wo jemand dafür zur Kasse gebeten wurde, so lange es sich um frei zugängliche Inhalte handelt.

Man darf allerdings diesen Sound nicht verkaufen oder veröffentlichen.

 

Bei Bezahldiensten von Streamingmedien sieht es etwas anders aus, aber da muß man sich registrieren und einloggen. Da regelt eine AGB was man darf und was nicht!

 

Gruß

Michael