Lizenzrecht bei Catooh

cscomposer schrieb am 09.01.2013 um 13:33 Uhr

Hallo, ich habe mich soeben im Lizenzrechtchaos bei Catooh verirrt. Wollte mir soeben "Strings Loops 100 BPM Vol 004" mit der Lizenz "Audio Pro Unbegrenzt" erwerben. 

Diese Samples möchte ich wiederum in eigene Songs einbinden und bearbeiten. Die fertigen Songs wollte ich dann bei Catooh hochladen und zum Download anbieten. 

Jetzt werde ich aber aus der Klausel nicht schlau, ob das nun gestattet ist oder nicht. Das ich die einzelnen Samples nicht unbearbeitet so weiterverkaufen darf ist klar, aber wie sieht es aus, wenn ich sie lediglich in meine Bearbeitung einbinde? Wisst ihr mehr darüber? Magix schreibt ...

 

Lizenzbedingungen Audio Pro Unbegrenzt
Unter der Bedingung, dass der Kunde das für den Content maßgebliche Entgelt entrichtet, gewährt Anbieter dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Recht, den Content nach Maßgabe dieser Bedingungen zu nutzen.


1. Grundsatz

Zweck dieser Vereinbarung ist es, den Kunden in die Lage zu versetzen, den Content für bestimmte gewerbliche Zwecke zu verwenden. Es ist jedoch nicht Zweck dieser Vereinbarung, dem Kunden die Möglichkeit zu bieten, den Content als solchen an Dritte weiterzugeben, zu veräußern, weiter zu lizenzieren oder Dritten die Nutzung des Contents zu gestatten, soweit dies nicht im Einzelfall im Rahmen dieser Vereinbarung zulässig ist.


2. Rechtseinräumung

Anbieter räumt dem Kunden ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht exklusives und nicht übertragbares Recht zur privaten und nicht-kommerziellen Nutzung des Contents ein. Darüber hinaus räumt Anbieter dem Kunden ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht exklusives und nicht übertragbares Recht für die folgenden gewerblichen Nutzungen ein:


a. Nutzung in bearbeiteter Form oder im Rahmen einer Werkverbindung

(1) Der Kunde erhält das einfache und nicht übertragbare Recht, den Content zu bearbeiten und/oder mit anderen Werken zu verbinden und den Content im Rahmen dieser Bearbeitung oder Werkverbindung wie folgt zu nutzen oder nutzen zu lassen:

(a) Es ist dem Kunden gestattet, den bearbeiteten oder verbundenen Content zu vervielfältigen und zu verbreiten. Das Recht der zeitlich begrenzten Gebrauchüberlassung (Vermietung, Verleihung) ist ausgeschlossen.

(b) Der Kunde ist berechtigt, den bearbeiteten oder verbundenen Content öffentlich vorzuführen oder mittels Bild- oder Tonträger öffentlich wahrnehmbar zu machen.

(c) Der Kunde ist berechtigt, den bearbeiteten oder verbundenen Content öffentlich bereit zu halten.

(d) Es ist dem Kunden darüber hinaus gestattet, den bearbeiteten oder verbundenen Content zu senden oder senden zu lassen.

(2) Definitionen:

(a) Eine Bearbeitung des Contents liegt nur vor, wenn diese eine persönliche geistige Schöpfung des Kunden ist. Unwesentliche Umgestaltungen sind keine Bearbeitungen im Sinne dieses Vertrages und dürfen nur nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 2. b. genutzt werden.

(b) Eine Werkverbindung im Sinne dieses Vertrages liegt vor, wenn der Content mit einem anderen urheberrechtlich geschützten Werk (z.B. Sprachwerk, Filmwerk) verbunden wird, d.h. wenn der Gegenstand, mit welchem der Content verbunden wird, ein eigenständiges Werk im Sinne der einschlägigen Urheberrechtsbestimmungen darstellt. Eine Verbindung mit alltäglichen Gegenständen stellt keine Werkverbindung im Sinne dieses Vertrages dar. Die Bedingungen in Ziffer 3. (1) sind unbedingt einzuhalten.

b. Nutzung in unbearbeiteter Form oder unabhängig von einer Werkverbindung

Der Kunde erhält das einfache und nicht übertragbare Recht, den Content mittels Bild- oder Tonträger öffentlich wahrnehmbar zu machen. Des Weiteren erhält der Kunde das einfache und nicht übertragbare Recht, den Content öffentlich unter einer Internetadresse auf einem Server zum Abruf bereit zu halten, solange der Kunde sicherstellt, dass der Content durch den Abrufenden nicht dauerhaft gespeichert wird.

c. keine weiteren Rechte

Dem Kunden werden keine anderen als die vorstehend genannten Rechte eingeräumt. Insbesondere erhält der Kunde kein Eigentum an dem Content und ist der Kunde nicht befugt, Dritten Rechte am Content einzuräumen (Verbot der Sublizenzierung). Eine Abtretung von Rechten des Kunden aus diesem Vertrag ist nicht zulässig.


3. Ausdrückliche Beschränkungen

Ohne Rücksicht auf den Umfang der Rechtseinräumung und unbeschadet etwaiger weiterer Beschränkungen aus diesem Vertrag sind folgende Nutzungen des Contents und Handlungen unzulässig:

(1) Veräußerung oder Verbreitung eines Vervielfältigungsstücks des Contents als solchem. Content als solcher liegt vor, wenn keine Bearbeitung oder Werkverbindung im Sinne der vorstehenden Regelungen gegeben ist. Ebenfalls unzulässig ist es, den Content in einer Weise zur Verfügung zu stellen, die es einem Dritten ermöglicht, den Content als solchen als elektronische Datei oder Kopie zu erhalten. Der Kunde wird zu diesem Zweck geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. Kopierschutz) ergreifen.

(2) Nutzung des Contents in einer beleidigenden, verunglimpfenden oder in sonstiger Art rechtswidrigen Weise.

(3) Entfernung von etwaigen an dem oder im Zusammenhang mit dem Content genannten Urheberrechts-, Leistungsschutz- oder Markenhinweisen. Der Kunde ist verpflichtet, bei jeder Nutzung diese Hinweise wiederzugeben.

(4) Nutzung des Contents im Rahmen oder als Teil einer Marke, einer geschäftlichen Bezeichnung, eines Namens oder einer Etablissementbezeichnung.


4. Gewährleistung

Der Kunde gewährleistet, den Content nur nach Maßgabe dieses Vertrages zu nutzen und stellt Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Kunde den Content abweichend von den vertraglichen Regelungen genutzt hat oder nutzt.

Anbieter erklärt nach bestem Wissen und Gewissen, dass der Content keine Rechte Dritter verletzt. Die Gewährleistung bezieht sich lediglich auf den Content, nicht auf etwaige Bearbeitungen oder Werkverbindungen.


5. Laufzeit des Vertrages

Die Laufzeit dieses Vertrages ist unbegrenzt.

Anbieter ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen Verpflichtungen oder Nutzungsbeschränkungen aus diesem Vertrag verstoßen hat. Die Kündigung ist nach einer Abmahnung mit Fristsetzung zulässig.


6. Sonstiges

Soweit in diesen Bedingungen nichts abweichendes vereinbart wird, gelten für die Beziehungen zwischen Anbieter und dem Kunden die Bedingungen aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Auf diesen Vertrag ist das Recht des Staates Nevada, USA, anwendbar. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Reno.

Kommentare

cscomposer schrieb am 09.01.2013 um 13:43 Uhr

Ich glaube ich habe soeben die Antwort auf meine Frage gefunden: Ja, Pro Lizenzen die über Catooh erworben wurden dürfen auch kommerziell verwendet werden (sofern man sie in seine Medien einarbeitet und nicht 1 zu 1 weiterverkauft). Korrigiert mich wenn ich falsch liege. Siehe auch hier:

http://www.magix.info/de/kann-man-nach-dem-erwerb-der-audio-pro-lizenz.wissen.395615.html