Moin!
Ich konstruiere folgenden Fall:
Im Rahmen der 100-Jahr-Feier des Gesangsvereins "Halbe Lunge", in dem ich aktives Mitglied bin, erstelle ich einen kleinen Video-Film und/oder eine Bilder-Präsentation. Das fertige Produkt verkaufe ich im Rahmen der Feier, um mit dem Erlös neue Notenständer für den Verein zu kaufen.
Eine eindeutig kommerzielle Aktion. Natürlich habe ich - weil es nun einmal nichts besseres gibt ;o) - MAGIX-Software für die Produktion von Film und Bild-Präsentation verwendet.
Der Gesangsverein "Belegte Stimme" aus dem Nachbardorf ist von meinem Film so angetan, dass er mich bittet - gegen Erstattung der Unkosten - ebenfalls einen Film über ihren Verein zu drehen.
Ihr ahnt schon: Der Virus greift um sich... Ich melde - weil ich korrekt sein will - ein kleines Gewerbe an und komme kaum noch zum Singen, weil ich so viele Filme produziere...
Ist eine solche Aktion von den Lizenzbestimmungen für die Verwendung der Software her erlaubt?
Was muß ich dabei beachten?
Bei der Verwendung von MAGIX SAMPLITUDE ist die Sache klar geregelt. Wie aber verhält es sich bei "Fotos auf CD & DVD", "Video deLuxe" etc.?
lg
lithos
P.S.: Ich blicke bei diesem Forum noch nicht recht durch, deshalb füge ich meinen Kommentar hier an:
@Robert:
Allerdings würde ich auch nicht auf die Idee kommen, mein gebasteltes Bücherregal mit dem Logo des Werkzeugherstellers zu versehen...
Eigentlich ist die Sache ja recht trivial. Allerdings: Lizenzrechte werden immer komplizierter und diffuser.
Zu einer MAGIX-Soundpool-DVD, die Bestandteil eines ganzen Pakets war, gab es den folgenden Hinweis, der mich zu meiner Frage animierte:
Jegliche kommerzielle Verwendung der Software und/oder der Musik- und Video-Dateien ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von MAGIX erlaubt.
Ich konstruiere folgenden Fall:
Im Rahmen der 100-Jahr-Feier des Gesangsvereins "Halbe Lunge", in dem ich aktives Mitglied bin, erstelle ich einen kleinen Video-Film und/oder eine Bilder-Präsentation. Das fertige Produkt verkaufe ich im Rahmen der Feier, um mit dem Erlös neue Notenständer für den Verein zu kaufen.
Eine eindeutig kommerzielle Aktion. Natürlich habe ich - weil es nun einmal nichts besseres gibt ;o) - MAGIX-Software für die Produktion von Film und Bild-Präsentation verwendet.
Der Gesangsverein "Belegte Stimme" aus dem Nachbardorf ist von meinem Film so angetan, dass er mich bittet - gegen Erstattung der Unkosten - ebenfalls einen Film über ihren Verein zu drehen.
Ihr ahnt schon: Der Virus greift um sich... Ich melde - weil ich korrekt sein will - ein kleines Gewerbe an und komme kaum noch zum Singen, weil ich so viele Filme produziere...
Ist eine solche Aktion von den Lizenzbestimmungen für die Verwendung der Software her erlaubt?
Was muß ich dabei beachten?
Bei der Verwendung von MAGIX SAMPLITUDE ist die Sache klar geregelt. Wie aber verhält es sich bei "Fotos auf CD & DVD", "Video deLuxe" etc.?
lg
lithos
P.S.: Ich blicke bei diesem Forum noch nicht recht durch, deshalb füge ich meinen Kommentar hier an:
@Robert:
Allerdings würde ich auch nicht auf die Idee kommen, mein gebasteltes Bücherregal mit dem Logo des Werkzeugherstellers zu versehen...
Eigentlich ist die Sache ja recht trivial. Allerdings: Lizenzrechte werden immer komplizierter und diffuser.
Zu einer MAGIX-Soundpool-DVD, die Bestandteil eines ganzen Pakets war, gab es den folgenden Hinweis, der mich zu meiner Frage animierte:
Jegliche kommerzielle Verwendung der Software und/oder der Musik- und Video-Dateien ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von MAGIX erlaubt.