Kann ich den "WebDesigner 11" auf zwei Computern installieren?

Schlumpi79 schrieb am 14.07.2015 um 11:11 Uhr

Liebe Webmaster(innen) und InternetFreaks,

mit der Testversion vom "WebDesigner 11" erstelle ich gerade eine Website. Und die Software gefällt mir so sehr, dass ich sie auf jeden Fall kaufen werde!
Ist es möglich, die Software auf zwei verschiedenen Computern zu installieren (auf meinem heimischen Rechner und zusätzlich auf einem Laptop, damit ich auch anderswo meine Entwürfe zeigen kann)?

Vielen Dank im Vorus!

LG, Ricardo!

Kommentare

BeRo schrieb am 14.07.2015 um 11:56 Uhr

Ja, Du kannst den WD11 legal auf 2 verschiedenen Computern gleichzeitig installieren und benutzen (s. Screenshot).

 

Nach der Installation (und Registrierung) kannst Du im persönlichen Servicebereich sehen, für welche Geräte der WD registriert und freigeschaltet wurde.

Viel Spaß mit Deinem Neuen

Zuletzt geändert von BeRo am 14.07.2015, 11:56, insgesamt 1-mal geändert.

Auf den Tag genau gehen heute, am 14.08.2021, 10 Jahre online Support für die Community zu Ende.
Ich freue mich auf eine neue, berufliche Herausforderung, die sich gerade ergeben hat. Leider bleibt dann keine Zeit mehr für die Community übrig, aber Ihr seid bei den aktiven Mitgliedern in besten Händen.
Sicher schaue ich auch ab und zu nochmal rein... 🤓

Markus73 schrieb am 14.07.2015 um 12:05 Uhr

So wirklich "einwandfrei legal" ist die Sache leider bis heute nicht, denn Magix ermöglicht zwar - wie von BeRo gezeigt - zwei Freischaltungen, die Lizenzbestimmungen (EULA) sprechen dagegen ganz eindeutig von einem Rechner.

Magix weiß über diese Diskrepanz Bescheid und wollte Abhilfe schaffen... meines Wissens ist das noch nicht geschehen. Daher ist die Sache bislang eine ärgerliche Grauzone, da im Zweifelsfall einzig die Lizenzbestimmungen herangezogen werden, um über Legalität bzw. Illegaliät einer Installation zu entscheiden.

Schöne Grüße,

Markus

 

Zuletzt geändert von Markus73 am 14.07.2015, 12:05, insgesamt 2-mal geändert.

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BeRo schrieb am 14.07.2015 um 14:12 Uhr

@Markus73

@FredW

Wenn Ihr auf die buchstabengenaue Auslegung der EULA verweist, könnte man Probleme sehen, das Programm auf 2 Rechnern zu installieren. Andererseits gibt MAGIX das schriftliche Einverständnis, den WD11 auf 2 verschiedenen Rechner zu installieren und gleichzeitig zu nutzen!
In dem Fall greift wohl die salvatorische Klausel (Punkt 12 der EULA), die Abweichungen zu den Bestimmungen ermöglicht.

Außerdem wird ja auch in der EULA, in Punkt 3 (Lizenzüberprüfung) explizit darauf hingewiesen, dass Magix die installierten Programme online 1x monatlich daraufhin überprüft, dass [...] die Software im Rahmen der Lizenzbedingungen genutzt wird!

Ganz offensichtlich wird bei diesen Überprüfungen also kein Lizenzverstoß festgestellt. Was will man mehr?

@FredW
Ich bin sicher, dass...

[...] würde sich der Gutachter an der Eula orientieren [...]

...er keine juristisch verwertbare Handhabe hätte, einen Lizenzverstoß zu dokumentieren (s. o.)

Aber wie @Markus73 schon gesagt hat:

[...] Magix weiß über diese Diskrepanz Bescheid und wollte Abhilfe schaffen [...]

Hoffen wir also darauf, dass die de facto Lizenz für die Installation auf 2 Geräten in der EULA entsprechend fixiert wird...

Zuletzt geändert von BeRo am 14.07.2015, 14:12, insgesamt 1-mal geändert.

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BilderMacher schrieb am 14.07.2015 um 15:42 Uhr

Solange ich von MAGIX die Nutzung auf zwei Geräten angeboten bekomme, ergibt sich aus meiner Sicht kein Handlungsbedarf dagegen von Seiten MAGIX einem Verstoß juristisch nachzugehen, da es keinen Verstoß gibt.

 

Umgehe ich die Ein-Gerät-Nutzung (zum Beispiel bei VDL 2015), begehe ich einen Lizenzverstoß, der dann juristische Folgen haben wird, wird er festgestellt.

Zuletzt geändert von BilderMacher am 14.07.2015, 15:42, insgesamt 1-mal geändert.

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Markus73 schrieb am 16.07.2015 um 12:52 Uhr

Solange ich von MAGIX die Nutzung auf zwei Geräten angeboten bekomme, ergibt sich aus meiner Sicht kein Handlungsbedarf dagegen von Seiten MAGIX einem Verstoß juristisch nachzugehen, da es keinen Verstoß gibt.

Nur wird man das im Streitfall niemandem so nachweisen können, wenn es in den Lizenzbestimmungen anders steht! Hier wäre ganz klar Magix gefordert, das kann und darf so eigentlich nicht sein.

 

Zuletzt geändert von Markus73 am 16.07.2015, 12:52, insgesamt 1-mal geändert.

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zonaroma schrieb am 12.10.2015 um 20:41 Uhr

Hallo,

weiß jemand ob die Benutzung wie in diesem Fall hier, noch auf 2 Rechner erlaubt ist? Ich spiele mit dem Gedanken mir den WD 11 Prem. zu kaufen.

@ FredW.

Was macht dich so sicher das der Gutachter sich so entscheiden wird? Kennst du ihn? Immerhin hätte  "Magix"  dann ja gegen die "Eigene "EULA" gehandelt.  (Meine Laienhafte Auslegung)

Wie sieht es mit der Lizenzprüfung aus. Wie bei VDL, "Zwangsvalidierung"?

Für Antworten wäre ich Dankbar.

Gruß,

zonaroma

 

BeRo schrieb am 12.10.2015 um 20:58 Uhr

@zonaroma

Wie schon in meinem ersten Kommentar zu diesem Thema dokumentiert, wird der WD 11 nach wie vor für die Installation auf 2 Computern ausgeliefert und auch genau so von Magix beworben.

[...] Wie sieht es mit der Lizenzprüfung aus.[...]

Magix überprüft nach der Installation, bei der Freischaltung, die korrekte Lizenzierung. Diese Prüfung wird bei jedem Update- und regelmäßig nach Ablauf einer bestimmten Frist (AFAIK nach je 1 Monat) wiederholt.
Diese Prüfung schließt natürlich auch die 2. (von Magix genehmigte) Installation ein.

IMHO kannst Du also beim WD11 prem. "gefahrlos" zugreifen

Zuletzt geändert von BeRo am 12.10.2015, 20:58, insgesamt 1-mal geändert.

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zonaroma schrieb am 12.10.2015 um 21:25 Uhr

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Hat mich weiter bestärkt den WD 11 demnächst zu Erwerben.

Habe schon mal mit dem älteren WD 9 rumgespielt und war so weit zufrieden.

Da ich in meiner beruflichen Tätigkeit schon öfters selbst Gutachten erstellt bzw. regelmäßig mit Gutachtern zu tun habe, glaube ich das schon beurteilen zu können.

Aber das ein Gutachten kein bindendes Urteil ist, sondern "nur" eben eine Einschätzung ist,

damit liege ich, hoffentlich, wohl richtig?

Aber hat sich ja eh`erledigt wie du schreibst.

 

Gruß,

zonaroma

zonaroma schrieb am 14.10.2015 um 20:54 Uhr

@BeRo

Hallo,

tut mir leid. Habe doch glatt deine Antwort auf meine Frage übersehen.

Danke für die sachliche Erklärung. Endlich wird mal nicht mit dem "erhobenen Zeigefinger" auf die EULA Texte hingewiesen, die einem unbedarften User wie mich, sogleich ein ungutes Gefühl kriegen lassen.

Fazit auch für mich: Magix bietet die Nutzung auf zwei Geräten an und ich nutze dann dieses Angebot.

Die Gutachter und die Juristerei sind mir DABEI EINERLEI.

Gruß,

zonaroma

zonaroma schrieb am 15.10.2015 um 16:46 Uhr

@FredW.

Hallo,

danke, habe ich zwischenzeitlich auch schon gelesen.

Ich, für meinen Teil, kann das Thema als abgeschlossen gelten lassen.

Habe mich ja schon entschieden.

Gruß,

zonaroma