Fotoshow-Musik

Irra schrieb am 04.10.2011 um 00:53 Uhr

Ich verwende sehr gern die in Vdl zur Verfügung gestellte Fotoshow-Musik. Neuerdings zeigt aber Youtube immer einen Treffer für die Inhalte Dritter und dementsprechend Werbung unter dem Video. Weiß jemand, ob man diese Musik nun frei verwenden darf, und wenn nein, warum sie dann in Vdl enthalten ist?

Zuletzt geändert von Irra am 04.10.2011, 00:53, insgesamt 1-mal geändert.

"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen."(Karl Valentin)

Dell i9-12900HK, Intel IrisXE, NvidiaGeforceRTX3050Ti, Windows 11 Home, VDL 2016, VDL 2025, VPX16, Foto & Grafik Designer 19, Panasonic Lumix Tz101, Lumix FZ 1000, Sony Alpha 6300, IPhone 14 Pro

Kommentare

MadMagix schrieb am 04.10.2011 um 06:28 Uhr

Es ist wirklich schlimm mit diesen bescheuerten Rechten bei MAGIX!

Es gibt doch auch diese "DVDs für Video- & Fotoshows", sind die darin enthaltenen Geräusche und die Musik denn auch alle komplett für die Tonne?

Dass das Verhalten von MAGIX etwas grenzwertig ist sieht man daran, dass in den Otto-Normal-Lizenzen zu den Song-Maker-Styles auf Catooh festgelegt ist, dass die maximale Videogröße 640x360 ist!!!

MAGIX will die Kundschaft vermutlich erst abkassieren und dann verklagen!

Ehemaliger User schrieb am 04.10.2011 um 10:29 Uhr

MAGIX will die Kundschaft vermutlich erst abkassieren und dann verklagen!

 

In der Zeitschrift «Videokamera objektiv» (Nr. 5 - 6/2011) erklärt Matthias Holtz die rechtlichen Aspekte von Musik in der Videopraxis. Es wird darin ein ähnlicher Fall wie jener von Irra besprochen: Youtube monierte wegen einem Sound aus dem «Video & Fotoshow Nachvertonungsarchiv, Soundpool 7», dass der Inhalt des Videos möglicherweise Eigentum einer anderen Person sei.

Youtube ist kein privater Bereich. Selbst wenn der Zugang zum Video auf bestimmte Anwender begrenzt oder mit Passwort geschützt ist, sind sich die Fachleute nicht einig, ob nicht auch eine öffentliche Aufführung vorliegt. Die Nutzungsrechte des genannten Archivs sehen offenbar nur eine Verwendung für nicht-kommerzielle Zwecke und – hier massgebend – im privaten Bereich vor. Dass für verschiedene Sound und Looops von MAGIX verschiedene Nutzungsrechte gelten, macht die Sache nicht einfacher.

Auf Nachfrage von Herrn Holtz habe MAGIX mitgeteilt, dieses Chaos lichten zu wollen und sich darum dazu entschieden zu haben, die Lizenzbedingungen anzugleichen: «Alle Sounds und Loops, egal ob aus den Soundpool-Reihen oder aus den Videoschnittprogrammen dürfen privat und öffentlich aufgeführt werden». Die kommerzielle Nutzung ist jedoch weiterhin unterschiedlich geregelt und verlangt unter Umständen nach einer Nachlizenzierung über Catooh. Gemäss Julian Caspar sei MAGIX das Youtube-Problem bekannt. Man sei momentan dabei, Youtube das gesamte MAGIX-Audiomaterial zur Verfügung zu stellen, so dass die Prüfsoftware aktualisiert werden könne. Dazu Herr Caspari: «Es ist auch in unserem Interesse, dass unsere Anwender ihre Videos veröffentlichen, schliesslich bieten wir ja den Direkt-Upload zu Youtube in unserem Video deluxe an.»

So, wie ich den zitierten Artikel verstehe, gilt diese Erweiterung der Lizenzbedingungen, also das zusätzliche Recht auf nicht-kommerzielle private und öffentliche Aufführung, für Sounds und Loops aus den Nachvertonungsarchiven

  • der Videoschnittprogramme
  • Video & Fotoshow (je nach Schreibweise auch Photo & Videoshow)
  • Soundpool DVD Collection

Da es sich hierbei nur um meine Interpretation handelt und meine Aussage hier selbstverständlich nicht als bindende Rechtsauskunft oder gar als Rechtsberatung gilt, wäre es wünschenswert, wenn Herr Caspari oder sonst jemand von MAGIX meine Interpretation bestätigen (oder ihr widersprechen) würde, damit bei uns Anwender(inne)n Rechtssicherheit herrscht.

Ferner wäre es wünschenswert zu wissen, ob das Recht zur öffentlichen Aufführung auch rückwirkend für alle früher verkauften Sounds und Loops obiger Programme/Sammlungen gilt?

Irra schrieb am 04.10.2011 um 14:44 Uhr

@momentum

Erst mal vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Das klingt ja ganz gut, und noch besser, wenn es von Magix so bestätigt würde.

Dass für kommerzielle Nutzung andere Bedingungen gelten ist klar. Aber die meisten verdienen ja mit ihren youtube-videos kein Geld (ich ganz bestimmt nicht). Und wenn ich kein Geld damit verdiene sehe ich es als privat an, auch wenn vielleicht mal 30 Leute gucken. Das Recht ist eine verdammt biegsame Sache. Ich frage mich, ob im Kindergarten überhaupt noch Kinderlieder gesungen werden dürfen....

 

Zuletzt geändert von Irra am 04.10.2011, 14:44, insgesamt 1-mal geändert.

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maedschik schrieb am 04.10.2011 um 17:04 Uhr

Hallo!Irra!

Ja es ist schon ein Kreuz mit der Musik.

Mein Vorspann läuft auch mit einer der benannten Fotoshow-Musik.( ist schon ewig dabei, bei VDL) Ich hatte bei einigen Projekten diese Musik einmal verlängert (über 30 sec) , prompt kam von YT die Urheberrechtmeldung.

War ich auch sehr begeistert

Zuletzt geändert von maedschik am 04.10.2011, 17:06, insgesamt 2-mal geändert.

ASRock Z170 Extreme4+ / i7 6700K / 16 GB RAM / Nvidia GTX1060 / Intel HD 530 / SSD 500GB / SSD 1TB / SSHD 1TB /Win 10 Home/ /Aspire A715-71G i5-7300HQ Quad Core 2,5 GHz 8GB GTX 1050 HD 630 Win 10 / Panasonic Fz 1000 / Power Shot G5 X / Panasonic Tz71 /Sony HDR-PJ780VE

Ehemaliger User schrieb am 04.10.2011 um 17:54 Uhr

Und wenn ich kein Geld damit verdiene sehe ich es als privat an, auch wenn vielleicht mal 30 Leute gucken.

Eben nicht. Das Recht scheint hier einigermassen klar zu sein. Du vermischst kommerziell / nicht kommerziell mit privat/öffentlich.

  • "Kommerziell" bedeutet "damit Geld verdienen"
    (ob mittelbar oder unmittelbar lassen wir hier mal beiseite).
  • "Privat" bedeutet "unter Personen mit persönlicher Beziehung", beispielsweise im Familienkreis. Massgebend ist also nicht die Anzahl Betrachter(innen), sondern deren Verhältnis untereinander oder zum Veranstalter. Eine Darbietung im Internet gilt immer als öffentlich. Ob das Angebot im Internet entgeltlich oder unentgeltlich ist, spielt keine Rolle.

Und das alles ist eigentlich noch viel komplizierter. Wir Fillmer brauchen:

  • Die Erlaubnis der Interpreten/Plattenfirmen zur Nutzung der Aufnahme (Leistungsschutzrechte, vergibt nicht die GEMA).
  • Die Zustimmung des Urhebers/Verlags zur Synchronisation, um die Musik dem Film zu unterlegen (diese Rechte vergibt nie die GEMA).
  • Die Rechte zur öffentlichen Vorführung oder Zugänglichmachung der Musik (GEMA).
  • Die Rechte zur Vervielfältigung (auf Datenträger kopieren).

Vereinfacht wird das einzig bei GEMA-freier Musik: Hier sichert der Anbieter dem Erwerber zu, dass der Komponist kein Mitglied der GEMA ist und dass der Anbieter selber Hersteller der Aufnahmen ist und auch über die Rechte der Interpreten/Musiker verfügt. Ich denke, das gilt für die hier besprochenen Musikarchive von MAGIX.

Aber aufgepasst: GEMA-frei bedeutet nicht rechtsfrei. Der Anbieter kann selber entscheiden, welche Art der Nutzung er mit der Pauschale dem Erwerber gestatten will.

Diese Themen wurden in letzter Zeit vermehrt in Videozeitschriften behandelt. Die Quelle meiner Infos in diesem Beitrag stammen aus zwei Artikeln von Mathias Straub in der Videoaktiv digital (Nr. 4/2011, S. 63, und Nr. 2/2011, S. 13). Meinerseits ist dieser Beitrag hier keine bindende Rechtsauskunft oder gar Rechtsberatung. Ich bin kein Jurist! Wer sich versichern will, kontaktiere bitte Fachleute.

---------------------------------

Link-Liste:

[1] Videoaktiv, Rechtsratgeber: Musikrechte für Filme II

[2] Videoaktiv, Rechtsratgeber: Musikrechte für Filme

[3] Videoaktiv, Rechtsratgeber: Musikhit als Filmmusik

wabu schrieb am 04.10.2011 um 18:42 Uhr

Das Recht ist eine verdammt biegsame Sache. Ich frage mich, ob im Kindergarten überhaupt noch Kinderlieder gesungen werden dürfen....

Also, singen dürfen die Kinder die Lieder - aber Noten dieser Lieder zu kopieren und an die Kinder verteilen geht nicht - und darüber wird gerade gestritten!

Nun bin kein Musiker, sonder "Knipser". Ich besuche eine Messe und sehe mein Foto im Grossformat als Deko - für meine Seminare erstelle ich ein Skript - das wird von einer anderen Firma kopiert und als Anleitung für ein Gerät verteilt. Und wenn sich jemand hier von meinen Bildern was holt und es ist nicht privat? Und ich gestehe, ich hole mir Fotos aus dem Internet um diese zu verwenden (privat).

Damit will ich sagen, das ich wie wohl die meisten das geistige Eigentum als schutzwürdig betrachte. Wenn Magix allerdings tools hat um Musik zu erzeugen, so sind das aus meiner Sicht bezahlte Werkzeuge...

Zuletzt geändert von wabu am 04.10.2011, 18:59, insgesamt 2-mal geändert.

wabu ...............der nie auslernt

Der Rechner  Installierter physischer Speicher (RAM) 32,0 GB / Prozessor Intel(R) Core(TM) i7-9700K CPU @ 3.60GHz, 3600 MHz, 8 Kern(e), 8 logische(r) Prozessor(en),

Intel® UHD Graphics 630 aktiviert

NVIDIA Geforce GTX 1650 HDMI ; 2x DVI ; VGA, PCIe

Samsung (SSD) HD103SJ F3 1 TB Sata 7200 / 2x LG GH22NS SATA schwarz

Betriebsystem Microsoft Windows 10 Home Version 10.0.18362 Build 22H2

geschnitten wird seit 2007 mit Magix immer aktuell VdL und ProX

gefilmt mit Panasonic SDT 750 und FZ 1000 sowie Pentax K30 (Mist) und SJ 1000 und Hero7, dazu die Pocket und die Insta 360 X4 und die Mini 3

fotografiert mit Pentax K10 und K30 (Super)/Sigma 10-20 und 18-200; Fisheye und 500mm Spiegeltele

Mein Kanal: youtube

BilderMacher schrieb am 04.10.2011 um 20:38 Uhr

Wenn Magix allerdings tools hat um Musik zu erzeugen, so sind das aus meiner Sicht bezahlte Werkzeuge...

Bald kommt auch Microsoft auf die Idee, mit Word erstellte Texte unter das (C) zu stellen ...

ein Test Video auf YT ... verwendet:

  • MX Plus Slideshow music Smash.ogg

noch ist YT ganz brav ...

Zuletzt geändert von BilderMacher am 05.10.2011, 09:47, insgesamt 3-mal geändert.

"Je mehr die Menschen wissen, desto weniger müssen sie glauben!"

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Ich kann vieles, darf aber nicht alles.
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Hardware / Software:
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Intel(R) Core(TM) i7-10510U CPU @ 1.80GHz (8 CPUs), ~2.3GHz
12288 MB RAM
DirectX 12
 

Intel(R) UHD Graphics (für Import, Verarbeitung, Export)

NVIDIA GeForce MX250 (wird nicht in Schnitt-SW verwendet)

  • Video deluxe 2016 Premium
  • Video deluxe 2025 Premium
  • Video Pro X 16
  • Photostory Deluxe 2025
  • Samplitude X7 Suite
  • ACID Pro 11
  • Music Maker 2025 Premium
  • MAGIX/XARA Graphic-/Web-Designer

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Edition    Windows 10 Home
Version    22H2
Installiert am    ‎15.‎10.‎2020
Betriebssystembuild    19045.5371
Leistung    Windows Feature Experience Pack 1000.19060.1000.0

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Standardbrowser: Mozilla Firefox 134.0.0 (64-Bit)

👶-Boomer

Irra schrieb am 04.10.2011 um 21:54 Uhr

Na, ich hab mir ein Buch gekauft. Und ich lese es im Bett, auf dem Klo und im Bus ohne zusätzliche Lizenzen gekauft zu haben. Schriftsteller aller Länder vereinigt euch. Ist doch nicht einzusehen, dass man ein Buch lesen, verleihen, verschenken, verkaufen kann ohne für alles extra zu bezahlen. Warum gilt für euch nicht das Urheberrecht? - Kauft Kameras, filmen verboten. Kauft Musik-Cds. Hören für 1 Person ganz privat erlaubt. Kauft Filme und guckt sie euch ganz heimlich an. Kauft euch 3 PCs/Laptops, damit ihr die Software auch 3x kaufen müßt. Kauft Autos, aber fahrt nicht damit. Tankt E10 - da kann man Suppe von kochen. Ist Bio und rein pflanzlich.

Falls es jemand nicht gemerkt hat: ist Ironie.

Ich habe nichts gegen den Schutz von geistigem Eigentum und auch nichts dagegen, dass Künstler auch Geld verdienen müssen. Bei Musik wird aber schon sehr übertrieben.

Zuletzt geändert von Irra am 04.10.2011, 21:54, insgesamt 1-mal geändert.

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maedschik schrieb am 05.10.2011 um 08:52 Uhr

Hallo! Micha !

    MX Plus Slideshow music Smash.ogg

noch ist YT ganz brav ...

Was soll das ?

Ich kann Dir genauso Gegenbeispiele bringen, da hast Du eins erwischt was geht.

Wie gesagt meines ist aus dem Jahre ...........ich will da jetzt nicht nachschauen......... aber so um VDL 2006 und es wird gesperrt.

 

Zuletzt geändert von maedschik am 05.10.2011, 08:52, insgesamt 1-mal geändert.

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BilderMacher schrieb am 05.10.2011 um 09:52 Uhr

Nein, Lutz, das soll kein Gegenbeispiel sein ...

Verwunderlich ist auf jeden Fall die Tatsache, das es Musiktitel gibt, die gesperrt werden und andere nicht. Welcher Mechanismus, welche Einstufung dahintersteckt ... das weiß nur einer ganz genau

 

Zuletzt geändert von BilderMacher am 05.10.2011, 09:52, insgesamt 1-mal geändert.

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  • Music Maker 2025 Premium
  • MAGIX/XARA Graphic-/Web-Designer

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Edition    Windows 10 Home
Version    22H2
Installiert am    ‎15.‎10.‎2020
Betriebssystembuild    19045.5371
Leistung    Windows Feature Experience Pack 1000.19060.1000.0

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Standardbrowser: Mozilla Firefox 134.0.0 (64-Bit)

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Irra schrieb am 05.10.2011 um 10:56 Uhr

Verwunderlich ist auf jeden Fall die Tatsache, das es Musiktitel gibt, die gesperrt werden und andere nicht. Welcher Mechanismus, welche Einstufung dahintersteckt ... das weiß nur einer ganz genau

Das kann man ja bei yt nachlesen:

Zuletzt geändert von Irra am 05.10.2011, 11:27, insgesamt 2-mal geändert.

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Max Power schrieb am 06.10.2011 um 13:05 Uhr

Dass das mit Youtube nicht richtig funktioniert ist wirklich ärgerlich.  Ohne Zweifel.
Man muss aber vorsichtig sein, bei wem man sich beschwert. Die Sperrmechanismen werden von YT gemacht und nicht von Magix. Früher war nur die private Nutzung erlaubt und alle waren glücklich. Erst seit dem es Youtube gibt (und das gibt es nunmal erst seit 2005) hat sich alles verändert.

Und angefangen hat der ganze Mist eigentlich auch erst als die Plattenfirmen sich beschwert haben, dass Ihr Repertoire unrechtmäßig genutzt worden ist. Plötzlich wurden Sperrmechanismen entwickelt, usw.

Wenn Herr Caspari nun also sagt, man ist bereits in Gesprächen mit YT um Ihnen das gesamte Magix Material zur Verfügung zu stellen, so dass dieser gescannt und freigegeben wird, dann machen die doch schon alles  um den Zustand zu ändern. Wir müssen also alle einfach bißchen geduldig sein.

So wie ich das sehe wurde auch bereits einiges in die Wege geleitet, denn in den neuen EULAS steht ja bereits nicht mehr "private Nutzung" sondern "nicht kommerzielle Nutzung" um eben genau diese Fälle wie youtube zu erlauben.

Dass das alles so kompliziert ist mit dem Recht ist wirklich Mist, weil man es als Normalsterblicher oft nicht versteht, aber das Recht ist eben so wie es ist. Da kann Magix auch nichts daran ändern.

Irra schrieb am 07.10.2011 um 23:00 Uhr

@Max Power

Darum geht es doch gar nicht! Es geht darum, dass Magix im Schnittprogramm Mucke zur Verfügung stellt und damit suggeriert, sie sei frei verwendbar und der Anwender dadurch evtl. in eine Falle tappt. Entweder kann Magix die Musik extra zur Verfügung stellen mit einem entsprechenden Vorbehalt oder erst mit yt verhandeln und sie dann weitergeben.

Zuletzt geändert von Irra am 07.10.2011, 23:00, insgesamt 1-mal geändert.

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