Filmmusik für Video auf Internetseite der Feuerwehr

swissfirefighter schrieb am 23.11.2010 um 14:54 Uhr

Hallo zusammen

 

Ich bin Journalistin und Feuerwehrfrau in der Schweiz. Als solche produziere ich auch Videos mit sprichwörtlich "heissen" Bildern. Dazu passt dann meist auch ein kräftiger, rockiger Sound. Meine Filmproduktionen werden von der Feuerwehr zum Teil (ich mache da natürlich einen Spezialpreis!) abgegolten. Zur Zeit habe ich einen Auftrag zur Produktion einer DVD und eines Einstigsvideos auf einer Website. Für die DVD benutze ich geschützte Musik, für welche ich bei den Produzenten und Komponisten eine Bewilligung eingeholt habe und für die ich bei der suisa (bei Euch heisst das glaube ich Gema) Gebühren zahlen werde. Dümmer ist die Sache bei dem Internetvideo, da fallen bei der Suisa pro Klick Gebühren an. Das heisst, desto mehr Leute mein Video sehen wollen, desto teurer wird das für meinen Auftraggeber. Mein Auftrtaggeber ist in diesem Fall ein Ausbildungszentrum der Feuerwehr. Ich arbeite für die Leute mit einem Minibudget um sie nicht zu belasten, deshalb will ich ihnen nicht noch zusätzliche Kosten versursachen. Deshalb habe ich gedacht: Selbst ist die Frau und habe mir die Music Maker Premium 17 Version gekauft. Nun lese ich im Forum aber, dass ich hier mit dem enthaltenen Soundpool auch in Lizenzschwierigkeiten hineingeraten kann. Nun stellen sich mir folgende Fragen:

 

-Bin ich mit meiner Videoproduktion (bei der ich tatsächlich ein wenig was verdiene) im kommerziellen Bereich wie von Magix verstanden?

 

-Wenn ich mir jetzt den Soundpool Version 16 Kaufe und nur mit diesen Sounds innerhalb vom Music Maker  17 arbeite, bin ich dann eher im grünen Bereich?

 

Vielen Dbak für Eure Antworten und Tipps

 

Swiss Firefighter

   

Kommentare

robert-graunke schrieb am 23.11.2010 um 15:58 Uhr

Hallo,

 

wende Dich mit dieser Frage besser an Magix direkt.

 

Wahrscheinlich unterscheidet sich die Rechtslage in der Schweiz deutlich von der in Deutschland,

hier dürfen z. B. die zusätzlich gekauften Soundpool-Versionen in komerzielle Projekte einfließen. Die Inhalte der Stamm-Version jedoch nicht.

Rechtsverbindliche Auskunft kann Dir in diesem Fall nur Magix (am besten schriftlich) zukommen lassen.

 

Nach deutschem Recht handelst Du tatsächlich gewerblich - auch wenn Du nur eine "Aufwandsentschädigung" vom Auftraggeber bekommst,

die Darstellung im Internet ist zusätzlich eine "Veröffentlichung" - hier müssen Urheberrechte berücksichtigt werden.

 

Gruß

 

Robert

Ehemaliger User schrieb am 23.11.2010 um 23:52 Uhr

Hallo aus der Schweiz in die Schweiz. Ich zitiere aus den Soundpool-Lizenzbedingungen:

 

6. NUTZUNG DER MUSIK-, VIDEO-, FOTO-DATEIEN:

Die auf den MAGIX-Produkten enthaltenen Musik- bzw. Video-/Foto-Dateien dürfen grundsätzlich nur für nicht-kommerzielle Zwecke (lediglich im privaten Bereich) verwendet werden. Lediglich die den Produktreihen MAGIX Music Maker und Soundpool DVD Collection beigefügten Musik-Dateien können im Rahmen damit geschaffener Musikwerke lizenzgebührenfrei für kommerzielle Zwecke genutzt werden.

 

Ich sehe darum in deiner Nutzung überhaupt keine Probleme. Alles andere würde ja auch keinen Sinn ergeben: Wozu soll jemand Musik komponieren, wenn er/sie die Musik ohnehin nicht verwenden darf... Das einzige, was du nicht darfst, ist, die Musik(fragmente) unverändert weiterzuverkaufen. Du darfst also nicht selber die Soundpool-DVD vervielfältigen und verkaufen, was ja ebenfalls Sinn macht.

 

Ob Schweiz oder Deutschland: Ich erkenne da keinen Unterschied.