Kommentare

marion51 schrieb am 04.03.2012 um 14:25 Uhr

das sit eine sehr heikle frage. es hängrt von vielen faktorenab.

wenn du sicher sein möchtest, mußt du deinen RA fragen.

gruß

blacktears1978 schrieb am 09.07.2012 um 12:09 Uhr

wo kein Kläger da kein Richter ! bei großen Massenevranstaltungen braucht man nicht jedes Gesicht verpixeln, da soetwas von öffentlichen Interesse ist.

blacktears1978 schrieb am 15.08.2012 um 03:43 Uhr

Das ist ganz interessant:

Fotorecht bei Porträts und Personenaufnahmen - Blende 8 


blacktears1978 schrieb am 04.09.2012 um 14:04 Uhr

dann schaut euch mal diesen Vorfall an:

Einerseits ist es gut, das die Österreichische Polizei so auf "zack" ist, andererseits frage man sich ob man in der freien Natur überhaupt Fotos schießen kann ungestört.

Polizei + Filmen in der Öffentlichkeit: