Ich habe ein paar Fragen, die sich auf die Geschäftsbedingungen von Magix beziehen:
1. Darf man Stücke, die mit Loops mit einer Audio Pro Unbegrenzt Lizenz erstellt wurden öffentlich zum Download anbieten oder sie sogar verkaufen?
2. In den AGBs wird zwischen bearbeiteter Form und unbearbeitete bzw. nur minimal bearbeiteter Form unterschieden. Ab wann ist es eine bearbeitete Form?
3. Müsste man, wenn man Songs zum Download anbietet oder sie als Video bei Youtube hochlädt angeben, dass der Song mit Loops von Magix produziert wurde? Wenn ja, müsste man das dann auch machen, wenn die Lieder nur als Hintergrundmusik fungieren?
Ich habe mir AGBs schon mehrmals durchgelesen und will einfach nochmal sicher gehen, dass ich alles richtig verstanden habe. Vielen Dank schonmal im Voraus!