DSGVO Gesichter/Numernschilder verpixeln ....

H.S. schrieb am 25.05.2018 um 09:27 Uhr

... wie das 'herkömmlich' mit VdL geht kenne ich und ist auch hier im Forum schon häufig gezeigt worden. (Ich kenne auch die umfangreichen Tutorials)

Aber....nach 'Scharfschaltung' der EU-DSGVO macht es doch Sinn das etwas einfacher gestalten zu können, um die Verordnung einzuhalten und sich vor Abmahnungen zu schützen, darüber ist ja schon viel geschrieben worden.

Es gibt ja schon entsprechende Programme, die das bereits gut können (z.B. Sensarea aber nur AVI). Ich denke, hier sind genug Forummitglieder, die 'nah' an MAGIX dran sind, und vielleicht mal einen Blick über den Entwickler-Tellerrand geworfen haben, ob was 'in der Mache ist' und man auf einen neuen Effekt bei künftigen VdL-Versionen hoffen kann? Z.B. im Vorschaumonitor ein oder mehrere Bereiche bestimmen (ggf. auch Gesichtserkennung), die verpixelt werden und dem Objekt dann auch folgen? Oder gibt es bereits eine Lösung in einem VdL-Plug-In?

Kommentare

Irra schrieb am 25.05.2018 um 10:16 Uhr

Nach den bisherigen Interpretationen der neuen DSGVO nützt das Verpixeln von Gesichtern nichts, weil es Software gibt, die das zurückrechnen kann. Wir brauchen Kameras, die keine Gesichter mehr aufnimmt 😒

"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen."(Karl Valentin)

Dell i9-12900HK, Intel IrisXE, NvidiaGeforceRTX3050Ti, Windows 11 Home, VDL 2016, VDL 2025, VPX16, Foto & Grafik Designer 19, Panasonic Lumix Tz101, Lumix FZ 1000, Sony Alpha 6300, IPhone 14 Pro

GuenthiG schrieb am 25.05.2018 um 11:07 Uhr

Wenn wir verpixeln, haben wir doch unsere Pflicht getan. Niemand verklagt Autohersteller, wenn die Fahrzeuge trotz Schloss aufgebrochen werden oder mich, wenn ich die Tür abgeschlossen hatte.

Ich habe bisher nichts lesen können, das mich in Zukunft irgendwie einschränken könnte. Betrifft das nicht nur die, die gezielten/gewünschten/bewussten Umgang mit Daten haben, also Unternehmen?

H.S. schrieb am 25.05.2018 um 11:15 Uhr

@Irra

Haha Irra.....also die Fotografierten, die man nicht um Zustimmung gefragt hat, sind dann genau so kopflos wie die EU-Bürokraten?

Mein Beitrag bitte als leichten Tipp in Richtung Magix verstehen, mal einen Effekt zu entwickeln, den man leicht nutzen kann und auch ein starker Kaufanreiz für eine neue Version wäre.

Bei Deinem Kommentar ist ja ein Bild von Dir, wie ich das so sehe, hat Magix bislang noch nicht in der Runde gefragt und um Zustimmung nach der neuen Verordnung gefragt. Du müssest ja einer Veröffentlichung zugestimmt haben. Ich denke, das ist ein anderes spannend werdendes Thema für Juristen und Abmahner und nicht fürs Forum.

@GuenthiG

Leider nicht. Z.B. bei Hochzeitsfotos muss JEDER schriftlich zustimmen ob veröffentlicht werden darf und wenn er/sie nach Jahren widerspricht, muss das Foto aus der Öffentlichkeit raus und alle Daten von der Person gelöscht werden. Es wird noch lustig werden, es dauert noch etwas, bis der Aufschrei lauter wird.

Zuletzt geändert von H.S. am 25.05.2018, 11:19, insgesamt 1-mal geändert.

MS Windows 11 Pro 23H2 (64bit); Intel Core i7 11700K

Magix Video deluxe Premium 2025 (24.0.1.199); VEGAS 18+20 PRO; Pinnacle Studio 25 Ultimate

BilderMacher schrieb am 25.05.2018 um 11:26 Uhr

@H.S.,

https://www.magix.com/index.php?id=20216&L=25&C=54

Lösche die Cookies und den Browserverlauf.

Dann kommt die Abfrage und du kannst auch auf den Link klicken ...

Zuletzt geändert von BilderMacher am 25.05.2018, 11:35, insgesamt 1-mal geändert.

"Je mehr die Menschen wissen, desto weniger müssen sie glauben!"

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Ich kann vieles, darf aber nicht alles.
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Hardware / Software:
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Intel(R) Core(TM) i7-10510U CPU @ 1.80GHz (8 CPUs), ~2.3GHz
12288 MB RAM
DirectX 12
 

Intel(R) UHD Graphics (für Import, Verarbeitung, Export)

NVIDIA GeForce MX250 (wird nicht in Schnitt-SW verwendet)

  • Video deluxe 2016 Premium
  • Video deluxe 2025 Premium
  • Video Pro X 16
  • Photostory Deluxe 2025
  • Samplitude X7 Suite
  • ACID Pro 11
  • Music Maker 2025 Premium
  • MAGIX/XARA Graphic-/Web-Designer

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Edition    Windows 10 Home
Version    22H2
Installiert am    ‎15.‎10.‎2020
Betriebssystembuild    19045.5011
Leistung    Windows Feature Experience Pack 1000.19060.1000.0

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Standardbrowser: Mozilla Firefox 131.0.3 (64-Bit)

GuenthiG schrieb am 25.05.2018 um 11:42 Uhr

@H.S.

Ich glaube, du siehst das zu eng. Du musst dich nicht selber einschränken.

Was du schriebst war ja vorher nicht anders. Alle Aufnahmen kann man privat verwenden. Wer den Drang nach Veröffentlichung verspürt, muss eben vorher "geschickt" fotografieren. Ist doch aber nicht neu.

Ich mach mir keinen Kopp. Filme und fotofiere sowieso nur Landschaft. Und wenn ein Reiter mal des Wegs kommt, frage ich den, ob ich ihn aufnehmen darf. Nach Veröffentlichung habe ich ihn allerdings nicht gefragt.

Ich seh das wie mit der sogen. neuen Drohnenregelung. Was wurde da vorher und nachher diskutiert. Viele meinten, es lohne sich nicht mehr eine anzuschaffen. Man hätte keinen Spaß, alles verboten ... und bei dem Thema spielt sich das genauso ab. Nur voreilige Panikmache.

Ein wenig liegt das auch an jedem selbst, was er draus machen will/kann/möchte. Es gibt immer eine Lösung.

Wer Unternehmer ist, hat nun etwas mehr Aufwand zu treiben. Ich bin aber keiner.

Zuletzt geändert von GuenthiG am 25.05.2018, 13:08, insgesamt 1-mal geändert.

VDL 2016 Premium | Version 15.0.0.114 (UDP3)

WIN 10 (10.0.18363) | Intel i5-9400F | 2.90 GHz | 16 GB RAM | GTX 1650

Knipse Panasonix Lumix DMC-FZ300 + DJI Osmo Action

marboe schrieb am 25.05.2018 um 13:59 Uhr

Ach Gott. Panik überall.

Wer sich informieren möchte, findet u.a. das
 

Für die Veröffentlichung von Fotografien enthält das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) ergänzende Regelungen, die auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung fortbestehen. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Es steht nicht im Widerspruch zur Datenschutz-Grundverordnung, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der Datenschutz-Grundverordnung ein.

Hier: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/it-digitalpolitik/datenschutz/datenschutzgrundvo-liste.html unter Punkt "Unter welchen Voraussetzungen ist das Anfertigen und Verbreiten personenbezogener Fotografien künftig zulässig?"

Damit ist doch alles beantwortet.
Gruß Marboe

Irra schrieb am 25.05.2018 um 14:20 Uhr

Haha Irra.....also die Fotografierten, die man nicht um Zustimmung gefragt hat, sind dann genau so kopflos wie die EU-Bürokraten?

Genau das wollte ich sagen 😉

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