Software: MAGIX Web Designer 11.2.4.40985 DL Sep 18 2015
Hardware: Laptop HP
Betriebssystem: Windows 10
Meine Frage:
Nach einem Hinweis auf mögliche Datenschutzverletzung durch Verwendung von Google-Fonts in Homepages mußte ich feststellen, daß dies auch bei meiner mit Magix Webdesigner erfolgten Homepage www.heimatverein-kuelsheim.de erfolgt.
Das Landgericht München hat in seinem Urteil vom 20.01.2022, Az: 3 O 17493/20 festgestellt, dass der Webseiteninhaber gemäß DSGVO verpflichtet ist, dem Webseitenaufrufer die Verwendung von Google Fonts offenzulegen und dass ein Verstoß hiergegen nicht nur einen Unterlassungsanspruch auslöst, bei dessen wiederholtem Verstoß ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 € erhoben werden kann, sondern dass auch auch jeder Aufrufer der Webseite einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 100,00 € wegen der Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und eines Rechts auf informelle Selbstbestimmung verlangen könnte.
Mittlerweile haben wir erfahren, dass bereits einige Abmahnungen im Umlauf sind, die eine Unterlassung und einen Schadensersatz in Höhe von 100,00 € fordern. Die rechtlich erfolgreichen Möglichkeiten, sich gegen diese Ansprüche zu wehren, können nur in jedem Einzelfall beurteilt werden. Ein hohes Prozessrisiko besteht jedoch.
Ich bitte dringend um Info, wie diese Datzenschutzverletzung behoben werden kann.