Darf man Songs auf Spotify und YouTube hochladen

yunderground-m schrieb am 11.10.2020 um 11:14 Uhr

Hi, hab Magix Music Maker Free, und hab mir paar Songs aus kostenlosen Sounds und Loops von Musik Maker Jam und Magix Music Maker erstellt. Jetzt hab ich aber eine Frage, darf ich meine Lieder auf Spotify und YouTube hochladen? Nur wenn ich kein Geld damit verdiene? Oder auch mit Geld?

 

 

Danke für Antworten

Kommentare

VOXS schrieb am 11.10.2020 um 11:23 Uhr

Ich mache es kurz: Nein, Du darfst Deine Songs, die Magix-Loops enthalten, nicht bei Spotify, YouTube usw. hochladen. Egal ob mit oder ohne "Geldverdienen".

Allerdings kannst Du die verwendeten Soundpools als "kommerzielle" Version kaufen. Diese darfst Du dann entsprechend verwenden.

Aber mal "Butter bei die Fische": Glaubst Du wirklich, dass Du mit Deinen Songs aus Magix-Loops, die schon abertausend Mal benutzt wurden, Geld verdienen kannst..?

Ich will Dich nicht entmutigen, aber schwierig wird's schon 😉

BilderMacher schrieb am 11.10.2020 um 11:24 Uhr

Hallo!

Du darfst alles irgendwo hochladen. Die Verantwortung liegt bei DIR.

Welche Urheberrechte zu beachten sind, musst DU wissen/lesen und befolgen.

Die jeweiligen Plattformen haben ihre Regeln und auch hier bist DU der Nutzer und verantwortlich, was DU machst.

WIR können dir hier nicht mehr sagen und werden nichts weiter dazu sagen können und dürfen.

Zuletzt geändert von BilderMacher am 15.10.2020, 08:38, insgesamt 1-mal geändert.

"Je mehr die Menschen wissen, desto weniger müssen sie glauben!"

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Ich kann vieles, darf aber nicht alles.
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Hardware / Software:
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Intel(R) Core(TM) i7-10510U CPU @ 1.80GHz (8 CPUs), ~2.3GHz
12288 MB RAM
DirectX 12
 

Intel(R) UHD Graphics (für Import, Verarbeitung, Export)

NVIDIA GeForce MX250 (wird nicht in Schnitt-SW verwendet)

  • Video deluxe 2016 Premium
  • Video deluxe 2025 Premium
  • Video Pro X 16
  • Photostory Deluxe 2025
  • Samplitude X7 Suite
  • ACID Pro 11
  • Music Maker 2025 Premium
  • MAGIX/XARA Graphic-/Web-Designer

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Edition    Windows 10 Home
Version    22H2
Installiert am    ‎15.‎10.‎2020
Betriebssystembuild    19045.5011
Leistung    Windows Feature Experience Pack 1000.19060.1000.0

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Standardbrowser: Mozilla Firefox 131.0.3 (64-Bit)

Mosquito-Cheetah schrieb am 14.10.2020 um 13:39 Uhr

 

Hey yunderground-m (Eigentlich darfst du das schon mein lieber !) Denn auf YouTube ! https://youtube.com/c/MosquitoCheetah (Mein Kanal) hab ich auch schon einiges Hochgeladen (3CD´S) und Hab von YouTube Grünes Licht, Ohne das dass jetzt irgendwie dir oder mir was passieren könne ! solange sich keiner Speciell die einzelnen Music Maker loops Mit richtiger Lizenz kauft und es dort einreicht ... kannst du alles .... Vor allem ist sogar im Music maker Programm extra schon ne Youtouber hochlad Taste XD dass schlimmste was passieren kann ist , dass falls es so währe dir evtl das video herausnehmen.... aber mit Geldstrafen oder Zb Kanal Kündigung wegen so etwas net ! Da musst du schon Sachen hochladen wie Pornografisches, Hetz Politik oder Gewalt bla bla blub liebe Grüße aus Hessen! Vielleicht schaust du ja mal vorbei :-) Würde mich Freuen (Mosquito Cheetah)🎬🐾🕉🏆🎹🎧

Dio-Genes schrieb am 14.10.2020 um 14:32 Uhr

 

Hey yunderground-m (Eigentlich darfst du das schon mein lieber !) Denn auf YouTube ! https://youtube.com/c/MosquitoCheetah (Mein Kanal) hab ich auch schon einiges Hochgeladen (3CD´S) und Hab von YouTube Grünes Licht, Ohne das dass jetzt irgendwie dir oder mir was passieren könne !

Das ist aber eine reichlich gewagte Aussage. Ich habe das auch schon anders erlebt und wurde angemahnt. Seitdem nutze ich nur noch die kommerziellen Soundpools. Kosten zwar etwas mehr, dafür muss man sich aber über Lizenzrechtliche Probleme (und solche können es ganz schnell werden) keine Gedanken mehr machen. Nur so als kleiner Tipp...

Ehemaliger User schrieb am 15.10.2020 um 08:22 Uhr

Hallo yunderground,

Vorsicht !!! du springst in ein Haifischbecken (nicht kommerzielle Soundpools) also rate ich dir davon ab, obwohl es möglich ist... der "Casus knacksus" liegt im Kommerz, also monetäre Absichten oder nicht, aber wenn ein Rechtsanwalt dich mal am Haken hat, wird´s problematisch und kompliziert (für dich), beweise mal dass du keine monetäre Absichten hattest und hast, das geht nicht gut für dich aus, also lasse es lieber sein.

Korrektur: Die Aussage über monetäre Absichten ist nicht generell falsch ist aber hier überhaupt nicht relevant, du brauchst in jedem Fall die Genehmigung des Urhebers !!!

Ausschnitt Rechtslage You Tube


8. Was passiert, wenn ich Urheberrechte auf YouTube verletzt habe?

Wenn Sie ein Werk verwenden, ohne die Zustimmung des Urhebers/der Urheberin einzuholen bzw. die entsprechenden Verwertungsrechte zu besitzen, begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung.

In diesem Fall können die Urheber/innen bzw. Rechteinhaber/innen Ihnen eine Abmahnung schicken (per Post). Darin wird in der Regel dazu aufgefordert, die konkrete Rechtsverletzung innerhalb einer bestimmten Frist zu unterbinden (z. B. das Video, in dem unerlaubt ein geschütztes Lied verwendet wird, aus dem Internet zu entfernen), eine Unterlassungserklärung abzugeben und eventuell Schadensersatz zu leisten sowie die Anwaltskosten zu übernehmen. Das kann im Extremfall sehr teuer werden! Nehmen Sie solche Abmahnungen unbedingt ernst und lassen Sie sich beraten, etwa vom Internet Ombuds

 

yunderground-m schrieb am 15.10.2020 um 09:43 Uhr

@yunderground-m,

ich kann dir nur empfehlen die Aussage von Mosquito-Cheetah zu ignorieren, die rechtlich sehr bedenklich ist. Wäre er schon mal an einen Abmahn-Anwalt geraten, würde er solchen Text nicht verbreiten. Außerdem ist es nicht erlaubt im Netz rechtsverbindliche Auskünfte zu erteilen, die nur von einem Anwalt getroffen werden dürfen.

@Renter11 Danke für die Nachricht, werde die Songs jetzt nicht auf Spotify hochladen, aber hab mal gegoogelt und da stand, ich kann die auf YouTube hochladen, solange ich damit kein Geld verdiene. Ich denke, das werde ich machen, außerdem würde mich da eh niemand bemerken, mit meinen 5 Abos.

Danke nochmal für die Nachricht

Dio-Genes schrieb am 15.10.2020 um 09:50 Uhr

 

@Renter11 Danke für die Nachricht, werde die Songs jetzt nicht auf Spotify hochladen, aber hab mal gegoogelt und da stand, ich kann die auf YouTube hochladen, solange ich damit kein Geld verdiene. Ich denke, das werde ich machen, außerdem würde mich da eh niemand bemerken, mit meinen 5 Abos.

Danke nochmal für die Nachricht

Ich würde dir dringend empfehlen, das auch nicht auf YT zu machen. Wenn du so einem Abmahn-Anwalt in die Hände fällst (aus welchen Gründen auch immer) und du NACHWEISEN musst keine monetären Absichten gehabt zu haben, obwohl du deine Sachen auf YT hochlädst, dann kannst du dich warm anziehen...

Dio-Genes schrieb am 15.10.2020 um 22:04 Uhr

Ich kann mich @Renter11 da nur anschließen. Sollte es zu einer Klage kommen gibt es nur einen Verlierer: Dich!