Darf ich die Samples im MusikMaker für gewerbliche Videos nutzen?

Ehemaliger User schrieb am 08.09.2012 um 18:53 Uhr

Sehr geehrtes MusikMaker Team,

ich bin jetzt komplett verwirrt.    "javidio fragte am 20.11.2009 um 19:33 Uhr"
etwas ähnliches, und dort wurde Durch Sie erklärt er könne fast alles Nutzen. Mir gegenüber haben Sie am Telefon genau das Gegenteil erklärt.

Ich möchte einige Videos für Youtube zur Erklärung meiner Produkte veröffentlichen. Dazu habe ich mir den MusikMaker 2013 Premium gekauft. Anschließend bekam ich die telefonische Auskunft, das ich die enthaltenen Töne (zB. StringEnsemble) nicht für diesen "kommerziellen" Zweck verwenden darf.

Hiermit bitte ich Sie nochmals um eine relevante Antwort zu dem Thema, Danke.

Mit freundlichen Grüßen

Kommentare

Huck schrieb am 09.09.2012 um 09:47 Uhr

Hallo!

Siehe AGB von Magix

Rechtsauskünfte von magix.
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E-Mail infoservice@magix.net

gruß Huck!
 

MAGIX_Audio_Content_Team schrieb am 10.09.2012 um 09:20 Uhr

Hallo service4,

ich zitiere dazu aus den Nutzungsbedingungen des Music Maker 2013 Premium:

Die in den MAGIX-Produkten enthaltenen Musik- bzw. Video-/Foto-Dateien dürfen im Rahmen damit geschaffener eigener Arbeitsergebnisse grundsätzlich nur für nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden. Das gilt auch für solche Musik-, Video- oder Foto-Dateien, die durch oder über das Produkt von MAGIX erworben werden. Ein kommerzieller Zweck liegt vor, wenn mit den Dateien mittelbar oder unmittelbar geldwerte Vorteile angestrebt werden (z.B. durch Verkauf, Lizenzierung o. ä.). [...] Eine Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken ist nicht zulässig. Eine Verwertung der Musik-, Video- oder Foto-Dateien als solche, d.h. unabhängig von damit geschaffenen Arbeitsergebnissen, ist unzulässig.

Für eine kommerzielle Nutzung der Loops müsstest du die entsprechenden Lizenzen auf www.catooh.com/de erwerben.

Wenn du mit den im Music Maker enthaltenen Instrumenten (z.B. Vita, String Ensemble, Rock Drums, Revolta ...) eigene Melodien einspielst ohne die vorgefertigten Loops zu nutzen, ist eine kommerzielle Nutzung möglich, da es ja dann deine eigenen Melodien sind.

Hoffe, geholfen zu haben.

MfG

MAGIX Audio Content Team

FirstAyla schrieb am 10.09.2012 um 22:42 Uhr

Hallo Magix Team,

die zusätzlich bei der Premium-Version erhältlichen Loops im kostenlosen +1000 Pack haben eine unbegrenzte Nutzungslizenz "Audio Pro Unbegrenzt OGG" !!!

Das war auch in der Vorgängerversion mit +2000 Sounds genauso.

Das führt doch zu allgemeiner Verwirrung, oder ? Wie kann ich denn nach Installation der zusätzlichen Sounds noch sauber trennen zwischen den zusätzlichen Sounds, die ich ja auch für kommerzielle Zwecke nutzen dürfte und den im Musik Maker vorinstallierten, die ich nur privat nutzen darf ???

 

Hoffe auf Erleuchtung :-)

 

MAGIX_Audio_Content_Team schrieb am 11.09.2012 um 09:16 Uhr

Hallo FirstAyla,

es ist generell empfehlenswert (zur besseren Übersicht), bei der Einbindung der Files diese in ihren jeweiligen Überordnern zu lassen. Wenn du also beispielsweise HipHop Vol. 12, 13 und 14 hast, die Files auch in diesen Ordnern zu lassen und nicht alle in einen allgemeinen HipHop-Ordner zu legen.

Dann kannst du die Files aus den Zusatzpaketen recht einfach an den jeweiligen Ordnerbezeichnungen erkennen. Bei den 2000+ Sounds letztes Jahr waren das:

- 70s Funk

- Brazil

- HipHop

- House

- Oriental

- RockAlternative

Bei den 1000+ Sounds dieses Jahr sind das:

- Chillout

- Dubstep

- Reggae

Sie sind insofern schon recht gut daran erkennbar, dass sie (im Gegensatz zu den regulären Soundpools aus Music Maker und Soundpool DVD Collection) keine Volumebezeichnungen im Namen haben. Du kannst aber auch vor der Einbindung in den Music Maker zur besseren Übersicht bei jedem Ordner der Zusatzpakete noch ein "unbegrenzt" in den Ordnernamen setzen.

Hoffe, geholfen zu haben.

MfG

MAGIX Audio Content Team

Ehemaliger User schrieb am 15.09.2012 um 00:39 Uhr

Hallo Magix Team,

also hier genau das gleiche Versteckspiel.

Erst muss ich alles kaufen (MAGIX_Audio_Content_Team antwortete am 10.09.2012 um 09:20 Uhr), dann gibt es doch Ausnahmen, wobei die freien Samples bei meiner Installation nicht so eindeutig zu erkennen sind, bzw. gar nicht mit installiert wurden?!  Ich kann die +1000 bei der Installation auch nicht einzeln auswählen -entweder alle oder keine ...

Die Lizensbedingungen bei catooh verstehe ich ohne Anwalt nicht, woher soll ich wissen ob mein Video bei Youtube in Zukunft wie oft aufgerufen wird? Was ist ein Content-on-demand??? Und woher bekomme ich die rechtlichen Informationen aus Nevada??? Ich bin Elektroniker, Mechaniker  und Ausbilder - kein Rechtsanwalt.
Und alles nur für ein paar Minuten Hintergrund Gedudel?

Ich habe mir einen Musiker gesucht (der ist preiswerter als Ihr Programm) und Ihr Programm wieder deinstalliert.

Echte Abzocke,  -nach Außen mit  tausenden freien Samples locken und  versteckt im Kleingedruckten der Freifahrtschein für Abmahnanwälte.   Pfui.

MAGIX  -  bei mir nicht mehr.

DeeScott schrieb am 18.09.2012 um 17:16 Uhr

@@ MAGIX_Audio_Content_Team

Hat sich, was die kommerzielle Nutzung und den Kauf von Lizenzen angeht im Vergleich zur Vorgängerversion irgentwas geändert oder tritt die Frage, ob man die Samples kommerziell nutzen darf regelmäßig auf? Ich bin da ein bischen verwirrt.

Max Power schrieb am 19.09.2012 um 13:13 Uhr

Hallo Zusammen,

eigentlich ist es doch gar nicht so schwer.
Man kann doch bei Catooh den Downloadpfad selbst bestimmen.
Da legt man sich einen Ordner an, lädt die files dort hinein und schon weiss man genau welche files man gewerblich benutzen kann und welche nicht.
Wenn man dann zum Beispiel über die Dateimanager Ansicht im MusicMaker geht kann man genau diesen Ordner auswählen.

Dass es mit den Lizenzbedingungen für den Laien nicht ganz einfach ist kann ich gut verstehen, aber da kann ja auch Magix nichts dafür dass Rechtstexte oft unverständlich sind. Ich finde sie haben das doch in der Übersichtstabelle bei Catooh schon gut gelöst. Und schließlich gibt es ja auch nur 2 Lizenztypen bei den Loops. Privat und Kommerziell.
Service4: Wenn man ein elektrisches Gerät kauft muss man sich doch auch vorher mit der Thematik befassen und kann nicht sagen, ...ich bin Gärtner, ich verstehe das nicht. Entweder man befasst sich ein wenig damit oder man sucht sich jemanden, der Rat weiss.

Als Abzocke kann man das also nicht sehen. Ist doch toll dass man noch 1000 Sounds runterladen kann. Steht ja auch nirgendwo dass sie frei sind. Sondern umsonst ;)

Schönen Gruß
Max

 

 

MAGIX_Audio_Content_Team schrieb am 21.09.2012 um 09:12 Uhr

Hallo DeeScott,

bezüglich der kommerziellen Nutzung der Loops hat sich im Vergleich zum letzten Jahr (Music Maker MX) nichts geändert.

MfG

MAGIX Audio Content Team

DeeScott schrieb am 30.09.2012 um 00:47 Uhr

@ MAGIX_Audio_Content_Team

Also wie gehabt eine zusätzliche Lizenz kaufen. Danke nochmal.

Survivalplan.at schrieb am 18.11.2012 um 16:18 Uhr

Alles in allem schafft es Magix dem Benutzer das Leben mit kompliziertem Lizenzrecht schwer zu machen!
Das ich erstellte Dateien nicht kommerziell nutzen darf bzw. dafür die enthaltenen Loops usw. nicht nutzen darf habe ich erst nach langer Suche herausgefunden. Beim Kauf gibt es hier keinerlei Hinweis.
Tip des Tages:  Könnte man doch simpel in die Produktbeschreibung einfügen! Oder hat da jemand Angst das Programm verkauft sich dann schlechter?

Oder man bietet gleich eine Version/Lizenz an mit dem alles includierte kommerziell genutzt werden darf.
Catooh macht es einem auch nicht wirklich einfacher, mein Anwalt hat seit er die Lizenzvereinbarungen gelesen hat nen Dauergrinser.

Meine persönliche Lösung: ich kauf mir auf Catooh die benötigten Dateien (Loops usw.) als "Audio Pro Unbegrenzt" und basta. Das ist zwar nicht gerade billig aber wenigstens, rechtlich gesehen, sicher.