Catooh Lizenz für gewerbliche Nutzung

Videorauch schrieb am 23.09.2010 um 19:19 Uhr

Hallo Zusammen,

 

ich erstelle gewerblich u.a. Imagevideos. Seit kurzem bin ich auf den Magix Video Deluxe umgestiegen. Mein aktuelles Projekt ist ein Imagevideo für einen Fotografen und ich möchte hier bei Catooh Musik Kaufen. Das Video soll auf die Homepage des Kunden gestellt werden. Außerdem sollte es auf Portalen wie YouTube veröffentlicht werden. Welche Lizenz ist hier nötig?

Kann ich bei Erworbener Lizenz z.b. Audio Pro Standart, das Musikstück auch für andere Projekte verwenden oder ist die Lizenz immer nur für ein Projekt? Danke im Voraus für die Antworten.

 

Gruß

Kommentare

marion51 schrieb am 23.09.2010 um 19:47 Uhr

das mußt du bei catooh erfragen. rechtsauskünfte in diesem forum sind wohl nicht angebracht.

gruß

Ehemaliger User schrieb am 23.09.2010 um 21:22 Uhr

Rechtsauskünfte sind in diesem Forum sehr wohl angebracht, ansonsten würde es die Rubriken "Recht und Gesetz" ja nicht geben.

 

Hiesige Auskünfte zu Rechtsthemen sind jedoch unverbindlich und juristisch nicht anwendbar.

Es besteht kein Anspruch auf Gesetzeskonformität.

Im Zweifelsfalle bitte immer den Rechtsanwalt des Vertrauens aufsuchen.

 

 

CATOOH-Lizenzbestimmungen für "Audio Pro Standard":

 

(a) Es ist dem Kunden gestattet, den bearbeiteten oder verbundenen Content zu vervielfältigen und zu verbreiten. Dieses Recht ist auf 1.000 Vervielfältigungsstücke beschränkt. Das Recht der zeitlich begrenzten Gebrauchüberlassung (Vermietung, Verleihung) ist ausgeschlossen.

(b) Der Kunde ist berechtigt, den bearbeiteten oder verbundenen Content öffentlich vorzuführen oder mittels Bild- oder Tonträger öffentlich wahrnehmbar zu machen. Diese Einräumung ist auf ein Vorführpublikum von maximal 100.000 Personen begrenzt.

(c) Der Kunde ist berechtigt, den bearbeiteten oder verbundenen Content öffentlich bereit zu halten. Diese Einräumung ist auf 500.000 Seitenaufrufe (PageImpressions) pro Monat und 10.000 bezahlte Content-on-demand Downloads beschränkt.

(d) Es ist dem Kunden darüber hinaus gestattet, den bearbeiteten oder verbundenen Content nach folgender Maßgabe zu senden oder senden zu lassen: Das Senderecht ist auf 1 Ausstrahlung eines TV-Senders oder 100 Ausstrahlungen eines Radiosenders beschränkt, unabhängig davon, ob es sich um Rundfunk, Kabel- oder Satellitenfunk handelt.

 

CATOOH-Lizenzbestimmungen für "Audio Pro Erweitert":

 

(a) Es ist dem Kunden gestattet, den bearbeiteten oder verbundenen Content zu vervielfältigen und zu verbreiten. Dieses Recht ist auf 10.000 Vervielfältigungsstücke beschränkt. Das Recht der zeitlich begrenzten Gebrauchüberlassung (Vermietung, Verleihung) ist ausgeschlossen.

(b) Der Kunde ist berechtigt, den bearbeiteten oder verbundenen Content öffentlich vorzuführen oder mittels Bild- oder Tonträger öffentlich wahrnehmbar zu machen. Diese Einräumung ist auf ein Vorführpublikum von maximal 1 Millionen Personen begrenzt.

(c) Der Kunde ist berechtigt, den bearbeiteten oder verbundenen Content öffentlich bereit zu halten. Diese Einräumung ist auf 3 Miliionen Seitenaufrufe (PageImpressions) pro Monat und 100.000 bezahlte Content-on-demand Downloads beschränkt.

(d) Es ist dem Kunden darüber hinaus gestattet, den bearbeiteten oder verbundenen Content nach folgender Maßgabe zu senden oder senden zu lassen: Das Senderecht ist auf 5 Ausstrahlungen eines TV-Senders oder 500 Ausstrahlungen eines Radiosenders beschränkt, unabhängig davon, ob es sich um Rundfunk, Kabel- oder Satellitenfunk handelt.

 

CATOOH-Lizenzbestimmungen für "Audio Pro Unbegrenzt":
 

(a) Es ist dem Kunden gestattet, den bearbeiteten oder verbundenen Content zu vervielfältigen und zu verbreiten. Das Recht der zeitlich begrenzten Gebrauchüberlassung (Vermietung, Verleihung) ist ausgeschlossen.

(b) Der Kunde ist berechtigt, den bearbeiteten oder verbundenen Content öffentlich vorzuführen oder mittels Bild- oder Tonträger öffentlich wahrnehmbar zu machen.

(c) Der Kunde ist berechtigt, den bearbeiteten oder verbundenen Content öffentlich bereit zu halten.

(d) Es ist dem Kunden darüber hinaus gestattet, den bearbeiteten oder verbundenen Content zu senden oder senden zu lassen.