Aufrüstung meiner Software Video deluxe 2006 e-version zu Magix Video deluxe 17 Premium

Pfiff schrieb am 30.09.2010 um 16:45 Uhr

ich bin registrierter Nutzer von Fotos auf CD & DVD 5 und Video deluxe 2006 e-version. Ist es sinnvoll, Video deluxe durch den Kauf des Upgrades Magix Video deluxe 17 Premium aufzurüsten oder muss ich, um mit dieser Software zu arbeiten, die Vollversion kaufen?

Kommentare

wabu schrieb am 30.09.2010 um 18:57 Uhr

Das Upgrade ist eine Vollversion die eigenständug läuft. Die vorhanden Programme müssen nicht auf dem Rechner bleiben - es ist aber meist nützlich, diese noch für eine Weile drauf zu lassen.

 

Ich würde mal die notwendigen PC Eigenschaften überprüfen.

 

Die mindest Anforderung steht hier: https://www.magix.com/de/video-deluxe/plus/

wabu ...............der nie auslernt

Der Rechner  Installierter physischer Speicher (RAM) 32,0 GB / Prozessor Intel(R) Core(TM) i7-9700K CPU @ 3.60GHz, 3600 MHz, 8 Kern(e), 8 logische(r) Prozessor(en),

Intel® UHD Graphics 630 aktiviert

NVIDIA Geforce GTX 1650 HDMI ; 2x DVI ; VGA, PCIe

Samsung (SSD) HD103SJ F3 1 TB Sata 7200 / 2x LG GH22NS SATA schwarz

Betriebsystem Microsoft Windows 10 Home Version 10.0.18362 Build 22H2

geschnitten wird seit 2007 mit Magix immer aktuell VdL und ProX

gefilmt mit Panasonic SDT 750 und FZ 1000 sowie Pentax K30 (Mist) und einer Q500k und SJ 1000 und Hero7

fotografiert mit Pentax K10 und K30 (Super)/Sigma 10-20 und 18-200; Fisheye und 500mm Spiegeltele

Mein Kanal: youtube

marion51 schrieb am 01.10.2010 um 12:19 Uhr

deine versionen sind leider "uralt". wenn du keine projekte mehr zu bearbeiten hast, würde ich nach neukauf deinstallieren. vorher den rat: gehe zu einem fachhändler und lasse dich beraten, ob dein pc mit vdl16/oder 17 plus oder premium überhaupt läuft.

 

siehe:

 

Systemvoraussetzungen Für Microsoft® Windows® XP | Vista® | 7

Minimale Systemvoraussetzungen

● Intel® Core™ Duo mit 1,83 GHz, AMD® Dual-Core mit 2,0 GHz ● 1 GB Arbeitsspeicher ● 1 GB freier Festplattenspeicher für die Programminstallation ● Mehrkanal-Soundkarte empfohlen für Surroundton-Bearbeitung

Mindestvoraussetzungen für AVCHD/HD-Bearbeitung

● Intel® Core™ 2 Quad-Prozessor mit 2,83 GHz (Intel® Core™ i7 empfohlen) ● 4 GB Arbeitsspeicher ● DirectX® 9.0c-kompatible Grafikkarte, mind. 512 MB Grafikkartenspeicher und Pixelshader 2.0, ATI X300 und besser, NVIDIA GeForce 6600 und besser ● Blu-ray-Brenner zum Erstellen von Blu-ray Discs™

Systemvoraussetzungen für 3D-Wiedergabe

● Für anaglyphe 3D-Darstellung wird eine Rot/Blau-Brille benötigt (im Lieferumfang). ● Für die Darstellung mit einer Polfilter-Brille wird ein entsprechender Monitor benötigt. ● Für Shutter-Darstellung wird ein 120Hz-Monitor oder -Beamer sowie eine kompatible Shutterbrille und Grafikkarte benötigt.

Unterstützte Geräte

● IEEE1394/FireWire/DV/i.Link-Schnittstelle zur Verwendung mit DV-/HDV-Camcordern ● USB-Camcorder (DVD/Festplatte/Speicherkarte) und Webcams ● VfW- oder DirectShow®-kompatible Video-, TV- oder Grafikkarten mit Videoeingang ● WDM-kompatible TV-Tuner-Karten, DirectX®9 und BDA-Treiber-kompatible DVB-T/S-Tuner-Karten ● Blu-ray™-, DVD-R/RW-, DVD+R/RW-, DVD-RAM- oder CD-R/RW-Brenner

Unterstützte Import-Formate

Video: AVI, DV-AVI, MPEG-1, MPEG-2, MPEG-4, MTS, M2TS, MXV, MJPEG, QuickTime™, WMV(HD), MKV
WAV, MP3, OGG, WMA, MIDI, Dolby®Digital Stereo, Dolby®Digital 5.1
JPEG, BMP, GIF, TIF, TGA (unterstützt Scanner und digitale Fotokameras [TWAIN])

Unterstützte Export-Formate

Video: AVI, DV-AVI, MJPEG, MPEG-1, MPEG-2, MPEG-4, QuickTime™, WMV(HD)
WAV, MP3, Dolby®Digital Stereo, Dolby®Digital 5.1
JPEG, BMP

Unterstützte Dateiendungen (Import)

.avi, .dat, .evo, .m2v, .m1v, .h264, .mpv, .mpg, .mpeg, .mpg2, .mps, .mp2, .mpe, .m2s, .vdr, .vob, .mod, .vro, .ts, .trp, .tp, .m2t, .mpt, .mmv, .m2ts, .mts, .tod, .mov, .mp4, .dvr-ms, .asf, .pva, .mp4, .mpeg4, .mpeg-4, .m4v, .3gp, .3g2

 

MPEG-4, MPEG-2 und Dolby Digital erfordern eine kostenlose Erstaktivierung.

MP3-Export erfordert die Installation von Windows Media Player ab Version 10.

 

Hinweis! An Filmen, Musik, Bildern und Texten bestehen i. d. R. Urheber- und Leistungsschutzrechte, die Dritten zustehen. Die Nutzung dieser Programme gewährt nicht das Recht, fremde Urheber- oder Leistungsschutzrechte über die gesetzlichen Schranken hinaus zu nutzen. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist einzig der Nutzer verantwortlich.

 

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